Bisher sind Dienstnehmer, denen Löhne (zum Teil) schwarz ausgezahlt worden sind, noch nie als "Beitragstäter" zu den Hinterziehungen der Lohnabgaben durch die Dienstgeber finanzstrafrechtlich zur Verantwortung gezogen worden, obwohl sie deren Taten physisch erleichtert haben zB dadurch, dass sie den Schwarzlohn im Kuvert kassiert haben. Das hat Dienstgeber, die ohne die "Nutznießer" der Lohnabgabenhinterziehungen vor dem Kadi gestanden sind, oft sehr verbittert. Und erleichtert solche Abgabenhinterziehungen auch erheblich.
Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob das BMF und sein "Amt für Betrugsbekämpfung" diesbezüglich nicht auch eine Trendwende herbeiführen werden.
Bisher sind nämlich auch die Hausbauer, die den Bauunternehmen einen Teil der Kosten "schwarz" = ohne die Umsatzsteuer gezahlt haben, nie als Beitragstäter "in die Ziehung gekommen". In einem aktuellen kalabrischen Finanzstrafverfahren ist - so wie vom Finanzminister im letzten Sommer auch via APA angekündigt (freilich für ein anderes kalabrisches Verfahren, in dem das dann nicht wahr gemacht worden ist 🥳 🥂) allerdings gegen über 100 Hausbauer als Beitragstäter zu den Abgabenhinterziehungen des Geschäftsführers einer Bau GmbH ermittelt worden. Es schaut ganz danach aus, dass für die Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht die Messehalle in Innsbruck angemietet werden muss.
Ich gehe hier weiterhin von einer "angeordneten" Duldung seitens Finanzbehörden aus.