Ich glaub das stimmt mit den 5 Jahren, nur musst du dann deine andere Staatsbürgerschaft auch aufgeben, weil Doppelstaatsbürgerschaft gibt's bei uns für normal sterbliche nicht....
Stimmt nicht - man muss nur driftige Gründe ( Familie, Kinder etc) vorlegen.
Wirtschaftliche Gründe sind wohl nicht mehr so gerne gesehen - ist wohl aber mit deutlich einfacher zu erreichenden EU-Staatsbürgerschaften eh kein grosses Thema.