Leider, was das Finanzstrafverfahren betrifft, verwirrender Beitrag von Hannes Mayer.
Verdichtete Hinweise, dass es keine Anklage wegen (Lohn)Abgabenhinterziehung gibt. Ok. Aber warum nicht? Übersteigt der strafbestimmende Wertbetrag (= die Summe der vorsätzlich verkürzten lohnabhängigen Abgaben) nicht die im letzten Sommer den für die Gerichtszuständigkeit auf 150.000 Euro angehobenen Betrag?
Wenn VEU-Obmann Pierer bestätigt, dass das "Verfahren abgeschlossen" sei und dass inzwischen "sämtliche Abgaben" bezahlt worden seien, dann kann das - entgegen Hannes Meyer - schon der "ganzen Wahrheit" entsprechen, weil damit nicht auch "eine schmerzliche Strafzahlung" (= Geldstrafe und Verbandsgeldbuße) gemeint ist. Geldstrafen und Verbandsgeldbußen fallen nämlich nicht unter den Begriff "Abgaben" (Oberbegriff für Steuern, Beiträge und Gebühren).
Kann also gut sein, und das ist wohl die Botschaft von Hannes Mayer, dass das Finanzstrafverfahren noch nicht abgeschlossen ist und es mangels Gerichtszuständigkeit zu einer Verhandlung vor dem Spruchsenat oder, wenn der strafbestimmende Wertbetrag 33.000 Euro nicht übersteigt, vor dem Einzelbeamten des Amts für Betrugsbekämpfung kommt. Wäre ich Journalist, würde ich bei diesem Amt in Wien fragen, was Stand der Dinge ist.