Sorry, aber solche Plakate müssten vom Verein bzw. von der Polizei entfernt werden..... da fehlen einem schon die Worte!
Ich frag´ mich allerdings, auf welcher Rechtsgrundlage die Polizei das hier diskutierte Plakat entfernen dürfte (Bindung der Verwaltung an Rechtsnormen).
Allenfalls in Frage käme § 1 Kärntner Landessicherheitsgesetz (siehe unten). Aber: "Grüß Gott!", wenn Polizisten bei Sportveranstaltungen auch noch ein Auge darauf zu werfen haben, ob eine Anstandsverletzung vorliegt und ob sie schon einen "groben Verstoß" gegen die allgemeine Pflicht zur Wahrung der guten Sitten in der Öffentlichkeit darstellt, um bejahendenfalls dann der Verwaltungsübertretung ein Ende unter anderem durch Entfernung eines Plakats, Banners etc zu bereiten.
Eine Spur leichter hätte es der Veranstalter des Hockeyspiels. Ohne nachgeschaut zu haben, gehe ich davon aus, dass auch die VSV Eishockey GmbH in ihren Geschäftsbedingungen beim Kauf eines Tickets und für den Besuch der Hockeypartie das Unterlassen rassistischer, sexistischer etc Aktivitäten mit dem Käufer/Besucher und das Verwirken des Besuchsrechts vereinbart hat, wenn gegen diese Bedingungen verstoßen wird. Aber auch das müsste sinnvollerweise noch während des Spiels durchgesetzt werden.
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"Wahrung des öffentlichen Anstandes
(1) Wer den öffentlichen Anstand verletzt, begeht eine Verwaltungsübertretung.
(2) Als Verletzung des öffentlichen Anstandes gilt jedes Verhalten in der Öffentlichkeit, das einen groben Verstoß gegen jene Pflichten der guten Sitten darstellt, die jedermann in der Öffentlichkeit zu beachten hat, sofern es unmittelbar von mehreren Personen wahrgenommen werden kann."