Hinsichtlich der Heranziehung von Dienstnehmern und Häuslbauern irrst du, zumindest was die Verhältnisse außerhalb Kalabriens, in dieser Hinsicht offenbar noch gelobtes Land für das gute alte Bargeld, angeht:
Schon seit über 10 Jahren finden sich in Salzburg im Rahmen sämtlicher großer Finanzstrafverfahren in der Baubranche zahlreiche Häuslbauer als Beitragstäter als Mitangeklagte in dann durchaus übergroßen Schöffenverfahren wieder, wo schon aus Kostengründen nicht viel Wahl bleibt, als das Schwenken der weißen Fahne, um aus den aufgeblähten Verfahren mit nahezu immer weit mehr als 10 Angeklagten wieder rauszukommen (mMn ist hier § 53 Abs 4 auch ein prozessualer Konstruktionsfehler, da auch kleine Beitragstäter unabhängig vom sie betreffenden strafbestimmenden Wertbetrag in ein Schöffenverfahren gezwungen werden, wo dann die Kosten bald einmal die Strafe übersteigen)
Auch ist mir ein großes Finanzstrafverfahren um einen Salzburger Gastronomiebetrieb bekannt, in dem sämtliche Kellner, die Schwarzgeldzahlungen (durchaus über die Jahre in beträchtlicher Höhe) erhalten haben, sich ebenso als Beitragstäter vor dem Schöffengericht verantworten mussten und auch verurteilt wurden.
Danke. Bei uns ist mir (in bald 40 Jahren als Verteidiger vor allem in Finanzstrafsachen) kein Fall mit Dienstnehmern als Beitragstätern bekannt (und ich hatte einige, auch sehr große davon) und der mit den Hausbauern ist brandneu. Gefällt mir, wenn das in Salzburg schon seit Jahren so gemacht wird und hat sich dort hoffentlich herumgesprochen und bereits generalpräventive Wirkung entfaltet.
Wie Du ganz richtig sagst, ist § 53 Abs 4 FinStrG ein großes Problem - die Gerichtszuständigkeit für den unmittelbaren Täter = Geschäftsführer der Bau GmbH (vorsätzliche Abgabenhinterziehung in Höhe von mehr als 100.000 €) zieht, so jedenfalls die Idee, "aus Gründen der Verfahrensökonomie" auch die Beitragstäter: Hausbauer vor das Schöffengericht, selbst wenn ihr Tatbeitrag im jeweiligen Einzelfall die 100.000-Euro-Schwelle nicht überschreitet und deshalb für sie sonst die Finanzstrafbehörde zuständig wäre, wo auch kein Verteidigerzwang herrscht. Die Hauptverhandlung (vermutlich im Herbst) mit über 100 Angeklagten und ihren Verteidigern wird sicher unterhaltsam werden.
PS: Die Schwarzzahlungen der Hausbauer sind fast zur Gänze für Schwarzlöhne verwendet worden, meist für Überstunden der Bauarbeiter an Wochenenden, um Termine einhalten zu können. Und zwar "bar auf's Handerl" und nicht wie der sonstige Lohn auf's Girokonto überwiesen. Und das über Jahre an eine überschaubare Stammmannschaft.
Das ist im bald zwei Jahre dauernden Ermittlungsverfahren und in der parallel durchgeführten Gemeinsamen Prüfung von Lohnabgaben und Beiträgen (zur Sozialversicherung) im Detail untersucht und festgestellt worden. Nicht ein Arbeiter/Angestellter wird als Beitragstäter zur Veranwortung gezogen. Nicht einer.