Lempi arbeitsrechtlich ist es so, dass die BW den Vertrag bis zum Ende zahlen müssen (weil es sich um einen befristeten Vertrag handelt). Normaler weise gibt es hier auch keine außerordentlichen Kündigungsmöglichkeiten (wobei ich den konkreten Vertrag natürlich nicht kenne). Wenn die Restlaufzeit über 3 Monate ist, muss der betreffende Ex-Mitarbeiter nach einem Job suchen, wenn er den zu schlechteren Konditionen bekommt, muss eben der alte Arbeitgeber Schadenersatz leisten.
Muss aber auch zugeben, dass mein Wissen schon ein paar Jahre alt ist und ich nicht garantieren kann, dass sich da in der Zwischenzeit nicht doch was am Arbeitsrecht geändert hat.