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Sperren DOPS Saison 20/21

    • EBEL
  • starting six
  • 28. September 2020 um 14:06
  • shadow2711
    NHL
    • 2. April 2021 um 16:44
    • #826
    Zitat von Lambeau Leap

    ich habs ja deshalb extra unter Anführungszeichen gesetzt, weil ich damit verdeutlichen wollte, dass mMn die Geldstrafe die schlimmere Sanktion ist. Aber suggeriert, dass ein Spieler da einfach auf chillig mal jemanden foult, damit er frei hat hab ich bestimmt nicht.

    Erstens tut die Geldstrafe dem Spieler net mehr weh, warum auch bei 200 - 400€ und zweitens hast geschrieben, daß er im GD mehr oder weniger "frei" hat, was ein kompletter Blödsinn ist, weil oft müssen dann sogar extra Trainingseinheiten machen und zusätzlich bei jedem Spiel zuschauen, was sicher net so lustig ist, ganz zu schweigen, was sie sich vom Trainer oder Mitspieler anhören müssen.

    Und das "mehr oder weniger frei" suggeriert sehrwohl, dass er sich für a Foul a paar freie Tage verschafft.

  • WC2021
    ICE
    • 2. April 2021 um 16:54
    • #827

    Ich finde es schade, dass Fischer "nur" Spiele Sperre bekommt. Der Dops Würfel hat anscheinend nur zwei Werte. Wäre letztens beim Würfeln nicht die Null gekommen, hätte Fischer (erst) im Spiel 5 wieder zum Einsatz kommen können.

    Dann hätte er Catenacci, sich und der Welt diesen selten dämlichen "Check" erspart. :cursing:

    Aus der Sperre lernt er sicher nichts, vielleicht tun ihm die 0,4 Kilo weh :ironie:

    Zitat von Lambeau Leap

    Wenig überraschend ein ziemlich mildes Urteil, soll so sein.

    Den zweiten Teil verstehe ich nicht. Das war mE reckless (das Kneeing zuletzt - meinetwegen - careless). Stell Dir vor Fouls begeht eine gewisse #91 (nicht der Abgezwickte) an einer gewissen #18.

    Zusammenfassend möchte ich anmerken, dass Mr. Seitz amtsmüde sein muss!!! Mittlerweile einfach untragbar für diesen Job =O

  • Head12
    KHL
    • 2. April 2021 um 16:57
    • #828

    Die Geldstrafen werden ganz sicher gewürfelt beim Dops! Wie kommt man auf 400 Euro? Zum Vergleich hat Raffl vor 2 Spieltagen 500 ausgefasst! Muss man nicht kapieren oder?

  • darkforest
    7035 days since 🏆
    • 2. April 2021 um 17:58
    • #829

    2 Spiele sind eigentlich ein Skandal!

  • Lambeau Leap
    Gast
    • 2. April 2021 um 18:12
    • #830
    Zitat von RTT15

    Den zweiten Teil verstehe ich nicht.

    damit mein ich eigentlich einfach, dass ich mir eh nichts anderes erwartet habe und die Hoffnung auf einmal ein schärferes (dem Foul mMn angemessenes) aufgegeben hab.

  • philromano
    KHL
    • 2. April 2021 um 18:12
    • #831
    Zitat von darkforest

    2 Spiele sind eigentlich ein Skandal!

    skandal wäre es wenn es gar nicht gepfiffen worden wäre, oder es nach der 5+sd keine sperre gegeben hätte. es ist imo im rahmen dessen was es für vergleichbare fouls eben auch schon gegeben hat.

  • Lambeau Leap
    Gast
    • 2. April 2021 um 18:14
    • #832
    Zitat von shadow2711

    Erstens tut die Geldstrafe dem Spieler net mehr weh, warum auch bei 200 - 400€ und zweitens hast geschrieben, daß er im GD mehr oder weniger "frei" hat, was ein kompletter Blödsinn ist, weil oft müssen dann sogar extra Trainingseinheiten machen und zusätzlich bei jedem Spiel zuschauen, was sicher net so lustig ist, ganz zu schweigen, was sie sich vom Trainer oder Mitspieler anhören müssen.

    Und das "mehr oder weniger frei" suggeriert sehrwohl, dass er sich für a Foul a paar freie Tage verschafft.

    es kriegt halt nicht jeder 200-400€ es haben auch schon Spieler 1000€ und darüber berappen müssen und das tut mMn dem Spieler sehr wohl mehr weh als extra Trainingseinheiten und zuschauen müssen. Wir können uns gern drauf einigen uns uneinig zu sein, denn was den Spieler tatsächlich mehr stört würde man halt nur in Erfahrung bringen wenn man ihn fragt.

  • philromano
    KHL
    • 2. April 2021 um 18:16
    • #833

    ein sehr ähnliches foul aus der nhl, 3 spiele sperre

    https://scoutingtherefs.com/2021/01/30700/…ended-boarding/

  • shadow2711
    NHL
    • 2. April 2021 um 18:28
    • #834
    Zitat von Lambeau Leap

    es kriegt halt nicht jeder 200-400€ es haben auch schon Spieler 1000€ und darüber berappen müssen und das tut mMn dem Spieler sehr wohl mehr weh als extra Trainingseinheiten und zuschauen müssen. Wir können uns gern drauf einigen uns uneinig zu sein, denn was den Spieler tatsächlich mehr stört würde man halt nur in Erfahrung bringen wenn man ihn fragt.

    Es geht ja bei deiner Befüwortung für die Vaclav Aussage auch bzw. für mich vor allem um den Punkt des "frei" bekommen durch Fouls und dass ist mal ganz sicher Blödsinn, weil erstens bekommt niemand frei und zweitens macht man deswegen keine schweren Fouls!!

  • Bewunderer
    NHL
    • 2. April 2021 um 18:37
    • #835

    Am Ergometer habens sitzen müssen - zumindest bei einem Trainer der für seinen Fitnesswahn bekannt war

  • Lambeau Leap
    Gast
    • 2. April 2021 um 18:44
    • #836
    Zitat von shadow2711

    Es geht ja bei deiner Befüwortung für die Vaclav Aussage auch bzw. für mich vor allem um den Punkt des "frei" bekommen durch Fouls und dass ist mal ganz sicher Blödsinn, weil erstens bekommt niemand frei und zweitens macht man deswegen keine schweren Fouls!!

    dass er nicht wirklich frei bekommt ist mir schon klar, deshalb eben die Anführungszeichen und auch zum 3.Mal hab ich nirgendwo behauptet, dass jemand ein Foul begehen würde um "frei" zu bekommen aufgrund einer Sperre, das dichtest du die ganze Zeit hinzu, ist meiner Aussage aber in keinster Weise zu entnehmen, wenn du dir das so drehen willst meinetwegen, mir wirds aber langsam zu mühsam mir irgendwelche Aussagen unterstellen zu lassen und das weiter zu diskutieren also schönen Abend noch.

  • shadow2711
    NHL
    • 2. April 2021 um 19:10
    • #837
    Zitat von Lambeau Leap

    dass er nicht wirklich frei bekommt ist mir schon klar, deshalb eben die Anführungszeichen und auch zum 3.Mal hab ich nirgendwo behauptet, dass jemand ein Foul begehen würde um "frei" zu bekommen aufgrund einer Sperre, das dichtest du die ganze Zeit hinzu, ist meiner Aussage aber in keinster Weise zu entnehmen, wenn du dir das so drehen willst meinetwegen, mir wirds aber langsam zu mühsam mir irgendwelche Aussagen unterstellen zu lassen und das weiter zu diskutieren also schönen Abend noch.

    Ließ dir nochmal die erste Aussage vom Vaclav durch, die du ja befürwortet hast mit deiner ersten Aussage dazu.

    Wenn du das net so meinst, dann schreib halt net so einen Blödsinn!!

    Und dichten tu ich gar nix, dass hab ich einfach als Beispiel auf diese Behauptung gebracht.

    Und unterstellen tu ich dir auch nix, ich geb einfach deine geschriebenen Worte wieder und die vom Vaclav, hier nochmal extra für dich, damit du es vielleicht verstehst bzw. den Zusammenhang erkennst:

    Zitat von Vaclav Nedomansky

    2 oder 3 Spiele Sperre sind dem Spieler wurscht.

    Hat er eben frei.

    Zitat von Lambeau Leap

    Im GD is es ja dann mehr oder weniger so, als ob der gesperrte Spieler einfach "frei" hat.

  • Lambeau Leap
    Gast
    • 2. April 2021 um 19:27
    • #838
    Zitat von shadow2711

    Ließ dir nochmal die erste Aussage vom Vaclav durch, die du ja befürwortet hast mit deiner ersten Aussage dazu.

    Wenn du das net so meinst, dann schreib halt net so einen Blödsinn!!

    Und dichten tu ich gar nix, dass hab ich einfach als Beispiel auf diese Behauptung gebracht.

    Und unterstellen tu ich dir auch nix, ich geb einfach deine geschriebenen Worte wieder und die vom Vaclav, hier nochmal extra für dich, damit du es vielleicht verstehst bzw. den Zusammenhang erkennst:

    wenn du nicht verstehst, dass etwas eben nicht ganz so gemeint ist wenn es unter Anführungszeichen steht ist das nicht mein Problem, keine Ahnung ob das außer dir noch wer so verstanden hat was du dir da mMn zusammenreimst und selbst wenn hab ich bereits in mehreren Postings klargestellt, dass es so nicht gemeint war. Also frag ich mich echt was eigentlich dein Problem ist und mit deiner komischen aggressiven Art machst dich eh nur noch lächerlich. Also wie gesagt, auf eine Diskussion mit dir hab ich echt keinen Bock, danke! Übrigens solltest dir vl auch noch mal ansehen wann man "dass" mit 2 s schreibt, wie oft du das falsch verwendest ist kaum auszuhalten.

  • xtroman
    4ever#44
    • 2. April 2021 um 19:28
    • Offizieller Beitrag
    • #839

    2 sind einfach zu wenig, 4 wären mMn angebracht gewesen... Typisch wieder mal...

    • Vorheriger offizieller Beitrag
    • Nächster offizieller Beitrag
  • VeIshoCkey
    ICE
    • 2. April 2021 um 19:31
    • #840

    Das Dops zieht ihre Linie mit wenigen Spielen Strafe durch, leider...

  • philromano
    KHL
    • 2. April 2021 um 19:39
    • #841
    Zitat von VeIshoCkey

    Das Dops zieht ihre Linie mit wenigen Spielen Strafe durch, leider...

    wobei man hier zumindest linie zeigt. ich würde es auch nicht gut finden jetzt plötzlich in der saison ähnliche vergehen mit +50% aufschlag zu bestrafen. was in okt galt muss auch im märz bestand haben.

  • shadow2711
    NHL
    • 2. April 2021 um 19:48
    • #842

    @Lambeau Leap nö ist alles klar, in Zukunft weiß ich, wie du etwas meinst, wenn du es unter Anführungszeichen anführst und Danke auch für die mehrfachen Klarstellungen von dir, bin zu blöd diese zu verstehen!

    Ach ja, und sorry für meine komisch aggressive Art und es tut mir leid, dass das für dich lächerlich ist.

    Und für meine "dass" Fehler entschuldige ich mich auch, aber ich schreib mit dem Handy und es tut mir leid, "dass" dich die Fehler nerven.

    "Ich hoffe du bist zufrieden und kannst heute wieder gut schlafen."

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 3. April 2021 um 05:35
    • #843
    Zitat von blau

    Im Forum gibt es einen Juristen, er kennt sich aus und ist kompetent. Vielleicht hat Vincente eine Meinung dazu.

    Zumindest hat er mehr als ich davon.

    Der Zweck der Geldstrafe, so Franz von Liszt, ein Wiener Strafrechtler, der an deutschen Unis Karriere gemacht hat und der die Aufassung vertreten hat, Strafen sollen in erster Linie den Rückfall des Täters in sein strafbares Verhalten verhindern, liegt darin, dem nicht besserungsbedürftigen (Gelegenheits-)Täter einen "Denkzettel" zu verpassen, an den er sich erinnert und der ihn motiviert, die neuerliche Begehung der Tat zu unterlassen, wenn er wieder einmal in die Situation gerät, in der er schon einmal eine Straftat begangen hat ("Vom Zweckgedanken im Strafrecht", Antrittsvorlesung in Marburg, 1882; wahrscheinlich der bedeutsamste Beitrag eines Österreichers zur Strafrechtskultur weltweit).

    Diese (Denkzettel-)Geldstrafe erfordert daher, dass sie beim Täter, der ein hohes Einkommen hat, auch höher ausfällt als bei einem Täter mit einem niedrigeren Einkommen: Beide sollen sie ja gleich stark spüren, damit sie bei beiden gleich stark wirkt.

    Das Strafgesetzbuch (1975) hat die Ideen des Franz von Liszt über die Geldstrafe 1:1 übernommen, verfeinert und dazu das Tagessatzsytem für die Geldstrafe eingeführt: Entsprechend dem Schuldvorwurf gegen den Täter und dem Unrecht, das er verwirklicht hat, wird ihm innerhalb des Strafrahmens, den das jeweilige Delikt androht, eine bestimmte Zahl von Tagessätzen aufgebrummt. Und dann wird die Höhe des einzelnen Tagessatzes, der von 4 bis 5.000 Euro reicht, anhand des Einkommens so bestimmt, dass dem Verurteilten für jeden Tag nur noch das Existenzminimum bleibt. Die Multiplikation der Zahl der Tagessätze mit der Höhe des einzelnen Tagessatzes ergibt dann in der Summe die Geldstrafe.

    Die Ermittlung des Einkommens eines Angeklagten funktioniert, wenn es sich um einen Arbeiter oder Angestellten handelt, in der Praxis ganz gut, auch wenn der Angeklagte das Recht hat, auch dazu zu schweigen, weil die RichterInnen, so er dazu schweigt, was eher selten vorkommt, schon ganz gut wissen, wer in welcher Branche ungefähr was verdient. Bei Selbständigen schaut die Sache schon anders aus, weil das Gericht meiner Meinung nach zwar beim Finanzamt nachfragen könnte, welches Einkommen denn der Angeklagte so versteuert (es gibt aber auch die gegenteilige Auffassung, die besagt, dass das Steuergeheimnis für Zwecke der Bemessung einer Geldstrafe nicht durchbrochen werden darf). Tatsächlich fragen die Gerichte nicht bei der Finanz nach, sondern fragen zB, welches Auto der Angeklagte fährt und schließen dann daraus, was er so für ein Einkommen hat.

    Lebhaft in Erinnerung ist mir ein Verhandlungsvormittag, den ich mit einem interessierten Kollegen aus den USA bei Gericht verbracht habe. Ein nicht verteidigter Bauhilfsarbeiter, der betrunken mit einem Flobert in einen eh schon zerbeulten Verteilerkastendeckel eines Strommastens ein paar weitere Dellen geschossen hat - meiner Meinung nach gar keine Sachbeschädigung -, hat bei seiner Vernehmung zur Person über sein Einkommen "angegeben wie eine Steigen voller Affen" (... und Schlechtwetterzulage und Höhenzulage etc etc). Die verteidigte Eigentümerin eines Hotels dagegen, die wegen Vorenthalten von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung angeklagt war, hat ihr schickes Krokoledertäschchen auf den Richtertisch gestellt und gesäuselt, dass sie sich nur ganz wenig auszahlt aus dem Unternehmen, weil sie ja eh nichts braucht vor lauter Arbeit.

    Beiden hat das Gericht geglaubt, der einzelne Tagessatz des Bauhilfsarbeiters war ca dreimal so hoch wie der der Hoteleigentümerin

    Trotzdem funktioniert die Geldstrafe nach dem Tagessatzsystem des Strafgesetzbuches weit besser als die altvaterische Geldstrafe im Verwaltungsstrafrecht zB wegen Geschwindigkeitsüberschreitung beim Autofahren - da gibt's im Prinzip bei jeder Verwaltungsstrafbehörde fixe Taxen für jede Verwaltungsstraftat; oder die steinzeitliche Geldsummenstrafe im Finanzstrafrecht, das zB für eine Abgabenhinterziehung das Zweifache der verkürzten Abgaben androht, was im Einzelfall bedeutet, dass zB im Westen Österreichs für einen geständigen Ersttäter, der die verkürzten Abgaben (zum Teil) entrichtet hat, zwischen 15 bis 20 Prozent der Höchststrafe verhängt wird, im Osten Österreichs dagegen meist 20 bis 25 Prozent - vom Landesgericht Wels hat mein Mandant, der Fünftangeklagte, vor sechs Jahren wegen Tatbeitrags zu einer Tabaksteuerhinterziehung 20 Millionen Euro Geldstrafe und 5 Millionen Euro Wertersatzstrafe aufgefasst, heißt nicht ganz fünf Jahre lang bis letzten November Gehaltsexekution bis zum Existenzminimum und am Dienstag werde ich bei der Einbringungsstelle beim Oberlandesgericht Wien anrufen, sie sollen endlich weitertun, damit das Landesgericht Wels so schnell wie möglich den Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe anordnen kann (5 Monate minus 10 Stunden, 1 Tag, 1 Woche, 1 Monat ??? für die rund 150.000 Euro, die sie ihm in den 5 Jahren abgeknöpft haben), die mein Mandant im Hausarrest verbüßen wird, um dann endlich 17 1/2 Jahre nach seinem Tatbeitrag seine Ruh zu haben von dem Schei&, den er damals durch Vermietung eines Kellers an die Hersteller fast echter Marlboros gebaut hat.

    Auf das Einkommen müsste sowohl nach dem Verwaltungsstrafgesetz wegen Autorasen wie nach dem Finanzstrafgesetz wegen Abgabenhinterziehen bei der Bemessung der Geldstrafe "Bedacht" genommen werden. Nachvollziebar ist mir das allerdings in der Praxis noch nie untergekommen.

    Also: Die Mitglieder des DOPS würden vermutlich schon ungefähr wissen, welcher Spieler in Österreich wie viel verdient, und könnten das bei der Bemessung der Geldstrafen berücksichtigen. Vielleicht tun sie es eh und verpassen auch deshalb dem Wenigerverdiener Fischer 400 Euro und dem Spitzenverdiener Yogan 2.500 Euro. Und ich Depp habe das nicht durchschaut bei meiner Kritik an der Yoganstrafe, weil ich gemeint habe, das DOPS wertet einzig die durch einen Mittelfinger gekränkte Ehre der Offiziellen und das Ansehen der Gentlemen-Sportart Eishockey höher als die Gesundheit der Opfer derber Fouls und nicht auch (Danke shadow2711 für Deine PN) die Einkommen bei der Strafbemessung, was bei Geldstrafen, die nicht in Tagessätzen bemessen werden, freilich für einen Outsider nie feststellbar ist.

    Womöglich schmerzen die 400 Euro den Fischer aber eh genau so sehr wie die 2.500 Euro den Yogan und taugen deshalb auch als "Denkzettel" zur Verhinderung des Rückfalls.

    12 Mal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (3. April 2021 um 13:22)

  • blau
    Nationalliga
    • 3. April 2021 um 09:11
    • #844

    Danke. Das war jetzt ausführlich.

    Eine Frage, die mich schon seit Jahren beschäftigt habe ich noch:

    Ich habe immer geglaubt, dass sich ein Angeklagter rechtfertigen kann. Verstossen aber nicht diese "Sportgerichte" gegen Gesetze?

    Auf Grund irgendwelcher Bilder oder Aussagen, die ja nicht immer stimmen müssen, wird entschieden. Der "Angeklagte" hat keine Möglichkeit sich zu rechtfertigen. Zb. Yogan hat sich nach dem Spiel bei Schiedsrichter entschuldigt. Wurde dies beim Strafmaß berücksichtigt? Ausserdem er hat diesen Schiedsrichter beleidigt, der sich dafür mit 2 Minuten bedankte.Ohne Fernsehbilder hätte es keine Strafe gegeben!

    Zumal es heuer schon öfter Beleidigungen gegen über Schiedsrichtern, oft von Trainern hab, ohne so eine hohe Geldstrafe.

    Ich hätte diese Geldstrafe auf keinen Fall akzeptiert.

  • Malone
    ✓
    • 3. April 2021 um 09:36
    • Offizieller Beitrag
    • #845

    Also mMn sollte noch immer das Bestand haben, was im offiziellen Spielbericht steht und nicht ob es davon Bildmaterial gibt.

    • Vorheriger offizieller Beitrag
    • Nächster offizieller Beitrag
  • Lambeau Leap
    Gast
    • 3. April 2021 um 10:10
    • #846
    Zitat von blau

    Danke. Das war jetzt ausführlich.

    Eine Frage, die mich schon seit Jahren beschäftigt habe ich noch:

    Ich habe immer geglaubt, dass sich ein Angeklagter rechtfertigen kann. Verstossen aber nicht diese "Sportgerichte" gegen Gesetze?

    Auf Grund irgendwelcher Bilder oder Aussagen, die ja nicht immer stimmen müssen, wird entschieden. Der "Angeklagte" hat keine Möglichkeit sich zu rechtfertigen. Zb. Yogan hat sich nach dem Spiel bei Schiedsrichter entschuldigt. Wurde dies beim Strafmaß berücksichtigt? Ausserdem er hat diesen Schiedsrichter beleidigt, der sich dafür mit 2 Minuten bedankte.Ohne Fernsehbilder hätte es keine Strafe gegeben!

    Zumal es heuer schon öfter Beleidigungen gegen über Schiedsrichtern, oft von Trainern hab, ohne so eine hohe Geldstrafe.

    Ich hätte diese Geldstrafe auf keinen Fall akzeptiert.

    Alles anzeigen

    Das DOPS und PSC sind keine Gerichte im Sinne des Gesetzes sind, also müssen sie demnach mWn vom Gesetz her auch niemandem das Recht geben sich rechtzufertigen bzw. das Recht auf Parteiengehör wie zB in einem behördlichen Verfahren. Ich schätz eher, dass man sich hier als Spieler vertraglich auch diesen Ligaregeln unterwirft, obs da überhaupt ein "Rechtsmittel" gegen die Strafen des DOPS gibt und ob dies der Spieler oder der Verein ergreifen muss weiß ich nicht. Falls irgendwas von dem nicht stimmt, oder fehlt kann der VincenteCleruzio sicher ergänzen ;)

  • blau
    Nationalliga
    • 3. April 2021 um 11:51
    • #847
    Zitat von Lambeau Leap

    Das DOPS und PSC sind keine Gerichte im Sinne des Gesetzes sind, also müssen sie demnach mWn vom Gesetz her auch niemandem das Recht geben sich rechtzufertigen bzw. das Recht auf Parteiengehör wie zB in einem behördlichen Verfahren. Ich schätz eher, dass man sich hier als Spieler vertraglich auch diesen Ligaregeln unterwirft, obs da überhaupt ein "Rechtsmittel" gegen die Strafen des DOPS gibt und ob dies der Spieler oder der Verein ergreifen muss weiß ich nicht. Falls irgendwas von dem nicht stimmt, oder fehlt kann der VincenteCleruzio sicher ergänzen ;)

    Ich würde das nicht so sehen. In der deutschen Bundesliga wird das anders gehandhabt.

    Und wenn ich mir das neueste Beispiel von serbischen (???) Schiedsrichter gebe, der von einem Zivilgericht zu 15 Monaten Haft, wegen zwei Elfmeter verurteilt wurde, würde ich das anders sehen.

    Auch würde ich mir solche Urteile in Österreich wünschen.

    Aber wie du sagst, Vincente kennst sich hier sich aus.

  • Lambeau Leap
    Gast
    • 3. April 2021 um 12:14
    • #848
    Zitat von blau

    Und wenn ich mir das neueste Beispiel von serbischen (???) Schiedsrichter gebe, der von einem Zivilgericht zu 15 Monaten Haft, wegen zwei Elfmeter verurteilt wurde, würde ich das anders sehen.

    Im Zivilrecht kann man aber nicht zu einer Haftstrafe verurteilt werden, zumindest in Österreich nicht, das gibts nur im Strafrecht.

  • blau
    Nationalliga
    • 3. April 2021 um 14:24
    • #849

    Danke, da ich mit den/dem Gericht nie zu tun hatte kenne ich mich da nicht so aus.

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 3. April 2021 um 17:17
    • #850
    Zitat von Lambeau Leap

    Das DOPS und PSC sind keine Gerichte im Sinne des Gesetzes sind, also müssen sie demnach mWn vom Gesetz her auch niemandem das Recht geben sich rechtzufertigen bzw. das Recht auf Parteiengehör wie zB in einem behördlichen Verfahren. Ich schätz eher, dass man sich hier als Spieler vertraglich auch diesen Ligaregeln unterwirft, obs da überhaupt ein "Rechtsmittel" gegen die Strafen des DOPS gibt und ob dies der Spieler oder der Verein ergreifen muss weiß ich nicht. Falls irgendwas von dem nicht stimmt, oder fehlt kann der VincenteCleruzio sicher ergänzen ;)

    Ich bin da leider der Falsche, weil ich mich mit dieser Materie noch nie wirklich auseinandergesetzt habe.

    Ich kenne mich nicht einmal mit dem Regelwerk der ICE-Liga aus, wofür es welche Sanktionen gibt und welche Einrichtungen worüber nach welchen Verfahrensregeln entscheiden (es hat mich nie wirklich interessiert, weil ich sonst schon genug mit Straf- und Strafverfahrensrecht zu tun habe).

    Aber nach dem wenigen, was ich darüber weiß, dürftest Du in jedem Punkt Recht haben. Wir befinden uns zwar nicht im ganz, aber weitgehend rechtsfreien Bereich, den die Beteiligten (Sportverbände, Vereine etc) weitgehend selbst regeln dürfen und das auch mit unterschiedlich hohen Standards tun.

    Es gibt zwar in Lausanne in der Schweiz den Internationalen Sportgerichtshof (TAS/CAS), ein Schiedsgericht, das von vielen Sportverbänden weltweit anerkannt ist, das nach (!) Schweizer Recht entscheidet, dessen Entscheidungen die Sportverbände auch anerkennen und vollziehen - staatliche Gerichte und Behörden gar nicht oder aber schon ganz oder zum Teil (da ist Vieles im Fluss) - und an das sich auch Sportler wenden können, die zB wegen Dopings von nationalen Verbänden für Jahre oder gar für immer von der Teilnahme an Wettkämpfen ausgesperrt worden sind, ohne dass ihnen das Recht auf Gehör gewährt worden ist.

    Ich weiß es zwar nicht, kann mir aber schwer vorstellen, dass dieses Schiedsgericht wegen Geldstrafen und Sperren für ein paar Spiele durch einen Sportverband wie dem Österreichischen Eishockeyverband oder der ICE-Liga angerufen werden kann.

    2 Mal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (3. April 2021 um 17:46)

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