Ich glaube, und da ist jetzt deine Expertise gefragt, es fehlt der gesetzlich Hintergrund. Kann eine Firma wie die aua maskenpflicht im Flugzeug einführen wenn es gesetzlich keine maskenpflicht gibt?
Ich kann dir sagen dass wir täglich mehrmals Mails bekommen, mit der Bitte, an Board freiwillig Masken zu tragen, und der Großteil der Crews macht das auch, im Gegensatz zu den Pax.
1. In Deutschland ist die Rechtslage im hier interessierenden Berrich anders als in Ö: Dort ist die (FFP-2)Maskenpflicht zwar auch zum Großteil aufgehoben worden, anders als in Ö aber nicht im "Luft- und Personenfernverkehr", und zwar weder für Passagiere noch für Personal, das mit den Passagieren Kontakt hat. Die Lufthansa vollzieht also geltendes deutsches Recht.
Die Credits, die ich der Lufthansa zugeschanzt habe, gebühren deshalb der deutschen Gesundheitspolitik. Und der Gesundheitsminister Deutschlands ist ein Experte auf diesem Gebiet, der wegen seiner Standfestigkeit oft geprügelte Lauterbach; und kein Rauch.
2. Wie bereits einmal geschrieben, ich habe Arbeits(und Sozial)recht nicht einmal studiert. Deshalb "zero" Expertise im Arbeitsrecht. Ich werde aber Deine Frage einem ausgewiesenen Experten vorlegen und über dessen Antworten hier berichten.
Hier die Antworten:
Wenn Arbeitgeber nach Aufhebung der Maskenpflicht für Passagiere wie auch für das Bordpersonal vom Bordpersonal das Tragen von FFP-2-Masken verlangt, begibt er sich arbeitsrechtlich auf sehr dünnes Eis.
1. Stellt sich die Frage, wie ein solcher Arbeitnehmer zu behandeln ist, der sich weigert eine Maske zu tragen, und infolgedessen nicht beschäftigt wird. ME hat der Arbeitnehmer gleichwohl Anspruch auf Weiterzahlung des Entgelts.
2. Stellt sich die Frage, ob ein solcher Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber gekündigt werden kann. ME hat ein solcher Arbeitnehmer sehr gute Chancen, die Kündigung zu bekämpfen.
Insbesondere wäre auch die Position des Betriebsrats für die Beantwortung der Frage einer allfälligen Kündigung relevant.