Wofür dann die Impfpflicht?
Alternativantwort: 3-G für - gaaaaanz wichtig - Gastro und Tourismus soll ja erst ab dem 19. Februar gelten.
Impfpflicht gilt unverändert ab 1. Februar: Diese 19 Tage mit 2-G und ohne 3-G beim Branntweiner und in den Diskos und Germteig-Pflaumenmus-Knödel-Outletcentern an den Pisten im Bezirk Spritzkübel etc sind die Gamechanger. Da will kein Tag versäumt werden.
Die Nadeln werden glühen bis zum 19.2.. Fix.