Der Nachwuchsforscher Herbert Kickl hat gestern in der ZIB2 den Vorschlag gemacht, doch einfach eine klinische Studie mit dem Antiparasitenarzneimittel Ivermectin zu machen, zwei gleich große Gruppen von Covid-19-Erkrankten zu bilden und eine Gruppe mit Ivermectin und die andere mit einem Placebo zu behandeln, um herauszufinden, ob Ivermectin wirksam ist oder nicht. Und das, obwohl sogar der Hersteller von Ivermectin sagt, dass es nicht den geringsten Hinweis gibt für die Hypothese, dass dieses Arzneimittel bei der Behandlung von Covid-19 wirksam von Nutzen sein könnte und ausdrücklich vor seiner Anwendung zur Behandlung dieser Krankheit warnt.
Eine klinische Arzneimittelstudie an Menschen durchzuführen ohne wissenschaftlich nachvollziehbare Hypothese, dass das Studien-Arzneimittel den Studienteilnehmern (eigennützige Studie) oder anderen Menschen (fremdnützige Studie) einen Vorteil bei der Behandlung ihrer Krankheit bringen wird, ist nach geltendem Arzneimittelrecht schlichtweg verboten.