Ist die nicht Ärztin? Zumindest kann die Uni ihr den Titel aberkennen, oder?
Sie ist nicht Ärztin, weil sie diesen Beruf nur für ein paar Monate "Praktika" ausgeübt und die während dieser Praktika erfolgte Eintragung in die von der Ärztekammer geführte Ärzteliste längst wieder gestrichen worden ist.
Die Aberkennung akademischer Grade etc ist im Universitätsgesetz gar nicht vorgesehen (in der späten Steinzeit hat es das noch gegeben).
Es gibt nur den "Widerruf inländischer akademischer Grade oder akademischer Bezeichnungen" (§ 89 UG), "wenn sich nachträglich ergibt, dass der akademische Grad oder die akademische Bezeichnung insbesondere durch gefälschte Zeugnisse oder durch das Vortäuschen von wissenschaftlichen oder künstlerischen Leistungen erschlichen worden ist."
Dass die Frau Belakowitsch bei der Promotion zur Doktorin der Medizin die Frage des "Promotors":
"Sie wollen also versprechen: Die Kenntnisse und Fähigkeiten, die Sie erworben haben, zu pflegen und ständig durch Fortbildung zu erweitern und zu verbessern, der Wissenschaft zu dienen, deren Ziele zu fördern und dadurch verantwortlich zur Lösung der Probleme der menschlichen Gesellschaft und deren gedeihlicher Weiterentwicklung beizutragen, nach Wahrheit zu streben und wissenschaftliche Erkenntnisse nicht zu unterdrücken oder zu verfälschen, Ihr Wissen und Können zum Wohle der Menschen, ohne Ansehung der Person einzusetzen, die Menschenwürde und die Menschenrechte stets zu achten, Ihre beruflichen Pflichten mit gleicher Menschlichkeit gegen alle auszuüben und weder eigenen Schwächen noch äußerem Druck oder Drohung nachzugeben, der ,Universität´ in Treue verbunden zu bleiben und sich des verliehenen akademischen Grades in Leben und Beruf würdig zu erweisen. Sind Sie bereit, dies nach bestem Wissen und Gewissen zu versprechen?“
mit "Spondeo ac polliceor“ oder „Ich gelobe und verspreche es" beantwortet hat;
und sich heute einen Teufel um dieses Versprechen schert, tut weh.