Diese Hinterfotzigkeit, für die wir zwar eh Experten sind, muss man uns Kalabriern auch erst einmal nachmachen.
Zur Abwendung massiver epidemiologischer Maßnahmen wie Quarantänen durch den Bund hat das Land Tirol vor einer Woche ein mehrere Punkte umfassendes "Maßnahmenpaket" angekündigt. Unter anderem sollte die Beförderung mit einer Aufstiegshilfe (zB Gondelbahn) nur dann erlaubt sein, wenn der Wintersportler - wie beim Besuch eines Friseurs - die Bescheinigung eines negativen Testergebnisses vorlegt.
Und was ist daraus geworden? Das Betreten einer Schipiste zum Zweck des Schifahrens ohne solch eine Bescheinigung ist ab morgen bei Strafe verboten. Die Seilbahner müssen sich anders als die Friseure solche Bescheinigungen nicht vorlegen lassen. Und sie machen sich nicht strafbar, wenn sie Schifahrer ohne negative Tests befördern.