- Offizieller Beitrag
 
§10 der 3. Covid-19 Notmaßnahmenverordnung ist ein Meisterwerk der Legistik.
Abs. 1: Das Betreten von Altersheimen ist verboten.
Abs. 2: Abs. 1 gilt nicht für Bewohner.
Besser kann man das nicht ausdrücken.
Ich hoffe, irgendwo sind auch die Mitarbeiter erwähnt, sonst bekommt 	Woldo ein Problem  ![]()
		
		
		
	