art 2 (1)PersFrG:
Die persönliche Freiheit darf einem Menschen in folgenden Fällen auf die gesetzlich vorgeschriebene Weise entzogen werden:
...
Zif 5 wenn Grund zu der Annahme besteht, das er eine Gefahrenquelle für die Ausbreitung ansteckender Krankheiten sei...
Noch Fragen?
Ge bitte, etz kommt dem Fisch doch ned mit Fakten und Belegen daher. Er will sich auflehnen und ein Tastaturheld sein, soll er.
Am besten man uberliest es.