Also, die Covid-19-LockerungsVO ist schon ein sperriger Text geworden. Und dabei ist, wie Wolf Haas sagt, schon wieder was passiert. Denn nach meinem Verständnis ist sie zum Teil eine Verschärfungsverordnung geworden. Nach §1 Abs2 besteht jetzt an öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen eine generelle Verpflichtung zum Tragen einer Maske; das war bis dato ja wohl nicht der Fall. In einem EKZ muß man das Ding zB also ständig und nicht bloß in den den Geschäften tragen.
Der Herr Bundeskanzler hat das ja wohl irgendwann einmal in Aussicht gestellt (wir werden lernen müssen, Masken zu tragen; zum "Üben" anfangs in Geschäften); aber so einen massiven Zwang ganz en passant in eine LOCKERUNGS-Verordnung zu schreiben ist schon ein starkes Stück.
what. did. you. expect?
Jetzt rein verordnungslos im SInne der Pandemieverhinderung durchgedacht,....
Tröpfchen- & Schmierinfektion wird im Laden nach Möglichkeit verringert, und einen Schritt davor im gleichen Gebäude, unter gleichen Umständen, nicht mehr betrieben?
Ich dreh den Spieß jetzt um. Jeder, der im Einkaufszentrum ausm Geschäft herausgegangen ist, und tatsächlich die Maske abgesetzt hat, der BRAUCHT die Verordnungen und Auflagen, weil da hats sowieso einen Hakler im Logikzentrum.
Da muss sich dann keiner wundern, wenn uns die Regierung sicherheitshalber mal 2 Monate einkaserniert und dann erst langsam lockert