Der Erlass erging an die Landeshauptleute.
Wird aber schon noch an die Öffentlichkeit kommen - vielleicht...
Der Erlass erging an die Landeshauptleute.
Wird aber schon noch an die Öffentlichkeit kommen - vielleicht...
Das läuft auf Bezirksebene.
Z. B. bei uns:
BEZIRK PERG. Gemäß § 15 Epidemiegesetz 1950, BGBl. Nr. 186/1950 in der Fassung BGBl. I Nr. 16/2020, wird wegen des Auftretens der anzeigepflichtigen Krankheit COVID-19 Folgendes verordnet:
1 Verbote
Innerhalb des Bezirks Perg sind sämtliche Zusammenkünfte in einem geschlossenen Raum, an denen mehr als fünf Personen teilnehmen, die nicht im selben Haushalt leben, untersagt.
§ 2 Ausnahmen
(1) Ausgenommen von den unter § 1 genannten Verboten sind Zusammenkünfte von allgemeinen Vertretungskörpern, von Organen von Gebietskörperschaften, von Organen von Körperschaften öffentlichen Rechts, im Rahmen der öffentlichen Verwaltung, von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes, des Österreichischen Bundesheeres, von Rettungsorganisationen, der Feuerwehr, zur Kinderbetreuung, nach völkerrechtlichen Verpflichtungen, zu beruflichen Tätigkeiten, in Massenbeförderungsmitteln sowie in den in § 2 der Verordnung BGBl. II Nr. 96/2020 genannten Betrieben.
(2) Bei Begräbnissen ist eine Teilnehmerzahl von insgesamt höchstens zehn Personen erlaubt.
§ 3 Befugnisse
Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, erforderlichenfalls unter Anwen-dung von Zwangsmitteln, Zusammenkünfte aufzulösen.
§ 4 Strafbestimmungen
Übertretungen nach dieser Verordnung werden gemäß § 40 lit. b und c Epidemiegesetz mit Geldstrafe bis zu 1.450 Euro, im Nichteinbringungsfall mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft.
§ 5 Schlussbestimmungen
(1) Diese Verordnung wird an der Amtstafel der Bezirkshauptmannschaft Perg und an den Amts-tafeln aller Gemeinden des Bezirks durch Anschlag und auf der Homepage der Bezirkshauptmannschaft kundgemacht.
(2) Sie tritt am 04. April 2020 in Kraft und mit Ablauf des 13. April 2020 außer Kraft.
Der Bezirkshauptmann: Ing. Mag. Werner Kreisl
Wenn Kurzarbeit angemeldet ist, darf Niemand in der Firma 100% Arbeiten.
Die Firma darf aber von heute auf morgen die Kurzarbeit für beendet erklären, Dann Gilt die bisherige Zeitspanne als Durchrechnungszeitraum.
Nein. Kurzarbeit wird mit jedem Arbeitnehmer einzeln vereinbart. Nur weil ein anderer voll arbeitet heißt das nicht, dass das alle müssen/können.
https://orf.at/stories/3160627/
der bekannte Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk erklärte: „Das geht zu weit.“ Es gebe keine gesetzliche Grundlage dafür – auch nicht das Epidemiegesetz, das sich lediglich auf öffentliche Veranstaltungen bezieht.
Aha - Epidemiegesetz 1950
Das wurde doch ausgehebelt, oder?
Oder wurde da nur der Teil außer Kraft gesetzt, der die Entschädigungszahlungen in einem Epidemiefall regelt?
So zu sagen - das Unangenehme wurde entfernt?
Bitte, Juristen vor den Vorhang.
Zenz aus Tirol - unser Forumsanwalt - wir haben da eine Frage...
Nachdem der Erlass vom Anchovis ("Ostererlass") mit dem der "Veranstaltungserlass", wonach nicht mehr als 100 bzw. 500 Menschen zusammenströmen dürfen, geändert wird, völliger Schrott, weil Themenverfehlung, ist, möchte ich mir endlich Klarheit verschaffen (nachfragen
), mit welchem Rechtsakt das "Versammlungsverbot" von nicht mehr als 5 Personen eingeführt wurde.
Dazu habe ich leider nichts gefunden. Wer kann mir da auf die Sprünge helfen, am besten mit Quellenangabe/Fundstelle.
Buon Pasqua
BM Anschober weist die Landeshauptleute mittels 'Erlass' an (= Weisung an mehrere, muss befolgt werden), sie mögen die Bezirkshauptmannschaften/Magistrate anweisen, Verordnungen auf Basis Paragraph 15 Epidemiegesetz zu erlassen, wonach "Zusammenkünfte in einem geschlossenen Raum, an denen mehr als fünf Personen teilnehmen, die nicht im selben Haushalt leben", verboten sind.
Für einen Strafverteidiger, der besonders penibel ist, was den Wortlaut eines Gesetzes betrifft, stellen sich da die Nackenhaare auf: Den Besuch der Verwandtschaft zu Ostern unter den Begriff "Veranstaltung" (siehe unten) zu subsumieren, geht über den Wortlaut hinaus.
Sollte ein Forumsteilnehmer gestraft werden wegen des Verwandtschaftsbesuchs zu Ostern mit sechs oder mehr Osterschinkensäblern, ihr wisst, an wen Ihr Euch zu wenden habt. Honorarrabatt in Höhe des aktuellen Zinssatzes für Guthaben auf einem Girokonto bei der Hypo Calabria versteht sich von selbst.
§ 15.
Die Bezirksverwaltungsbehörde hat Veranstaltungen, die ein Zusammenströmen größerer Menschenmengen mit sich bringen, zu untersagen, sofern und solange dies im Hinblick auf Art und Umfang des Auftretens einer meldepflichtigen Erkrankung zum Schutz vor deren Weiterverbreitung unbedingt erforderlich ist.
Mein Gott, seids einfach froh, das ihr die vermaledeite Verwandtschaft heuer nicht sehen müsst! Gibt keine bessere Ausrede!
Der Erlass https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:f2d9d0…_BMSGPK7448.pdf
ist Grundlage für die Verordnung der BH Perg. Soweit so gut was den öffentliche Raum anbelangt. Für Wohnungen für die das Grundrecht auf Pivatsphäre gilt, ist § 15 Epidemiegesetz nicht anzuwenden (darin stimme ich mit Prof. Funk überein).
Dann gibt es auch noch den "ersten" Erlass auf Grundlage von § 15 EpidemieG https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:80c9fd…engen_15....pdf
der zur Absage der Finalturniere etc. führte.
Was mir fehlt ist die Rechtsgrundlage (Erlass oder was auch immer) wonach Ansammlungen von mehr als 5 Personen nicht gestattet sind.
Quelle: https://www.sozialministerium.at/Informationen-…echtliches.html
... Soweit so gut was den öffentliche Raum anbelangt. Für Wohnungen für die das Grundrecht auf Pivatsphäre gilt, ist § 15 Epidemiegesetz nicht anzuwenden (darin stimme ich mit Prof. Funk überein) ...
Dass das Epidemiegesetz ausschließlich für den öffentlichen Raum, aber nicht für "geschlossene Räume" (wie Wohnungen) gilt, steht nirgends im Epidemiegesetz,
Wohnungsinhaber zB müssen den Verdacht einer anzeigepflichtigen Krankheit eines Mitbewohners der Bezirksverwaltungsbehörde bei sonstiger Verwaltungsgeldstrafe anzeigen (§ 3 Abs 1 Z 6 Epidemiegesetz).
Und Funkens Rechtsmeinung, dass nur nur "öffentliche Veranstaltungen" (Veranstaltungen im öffentlichen Raum? Oder die jeder besuchen kann?) von § 15 Epidemiegesetz gemeint wären, teilt zB sein Kollege Bußjäger nicht.
Mich stört, dass ein gemeinsames Osterjäusl in einer Wohnung unter den Begriff "Veranstaltung" fallen soll - meine Deutschlehrerin schon hätte mir mein Hausübungsheft um die Ohren gehaut, wenn ich so etwas geschrieben hätte. Und dass das Osterjäusl mit sechs Leuten bereits ein "Zusammenströmen einer größeren Menschenmenge" sein soll.
Jetzt gerade zerlegt Armin Wolf in der ZIB2den Ministerialen Clemens Auer wegen der Frage, wie viele Wohnungsfremde sich zusammen mit den Bewohnern aufhalten dürfen. Auer gibt zu, dass der Erlass nicht eindeutig formuliert worden ist und dass am Montag eine Korrektur kommt. Und dann müssen wieder aller Bezirksverwaltungsbehörden ihre Verordnungen anpassen, wenn sie falsch sein sollten.
es wäre so einfach, wenn sich alle an die bisherigen klaren Regeln halten würden. Diese Wortklaubereien, die ganzen Verschwörungstheoretiker, die in jeder Maßnahme sofort die Demokratie und Rechte der Bürger ernsthaft in Gefahr sehen. Bitte WAS ist SO schlimm daran, wenn man in dieser Krise mal auf die "Fressereien und Saufgelage" verzichtet? Denkt doch mal an die Menschen, die Eltern, Ehepartner, Kinder, Freunde verloren haben - für diese direkt Betroffenen muss es unertragbarer Hohn sein, wenn den Mitmenschen die Osterfeiern, etc. wichtiger sind als das Wohl ALLER.
Meine Familie (3 Haushalte), werden auch weiterhin ihren möglichen Beitrag für die Gesellschaft leisten, in dem wir uns so gut wie möglich isolieren, um Niemand Anders zu gefährden! Und verdammt noch mal, ich freu mich auch schon auf mein 1.Bier in meinem Lieblings-Pub!
Nein. Kurzarbeit wird mit jedem Arbeitnehmer einzeln vereinbart. Nur weil ein anderer voll arbeitet heißt das nicht, dass das alle müssen/können.
OK, kann sein daß ich das falsch verstanden habe
Angesichts der Wettervorhersage für Ostern wird der neue Erlass wahrscheinlich das kleinste Problem sein!! Weil die Masse wird raus in die Natur gehen und da kann noch soviel gepredigt werden "bleibt zuhause, stayHome" usw.
Und auch auf die Osterjause und was halt alles so dazugehört werden glaube ich auch nicht viele verzichten!!!
so sieht Solidarität in Krisenzeiten aus:
Und paar Stunden später stellt sich ein Teil als Fake News heraus:
Das ist schon zum Speibn. Irgendwie wäre es nett, wenn der Herr Bundeskanzler das Protokoll seines Februartreff
ens mit dieser "Adlerrunde" veröffentlichen lässt, bevor er von den Bürgern verlangt, daß sie verpflichtend die Stopp Corona App nutzen müssen, damit sie wieder Gewand und Schuhe einkaufen dürfen.
Sobotka möchte unbedingt die Verpflichtung dieser App. Sobotka ist so ziemlich das worst case eines Politikers. Er hat die Rechnung aber ohne Menschen die kein Smartphone haben gemacht. Ich würde mich gegen eine Verpflichtung aussprechen und die App nur deswegen nicht nutzen weil Sie Zwang wäre. Ich halte mich sehr penibel an alle Vorgaben, doch das geht mir zu weit 📵
... Er hat die Rechnung aber ohne Menschen die kein Smartphone haben gemacht. ...
Die sollen einen Schlüsselanhänger bekommen laut dem Krisenmanager Kurz (https://orf.at/stories/3160661/).
Muss freilich erst entwickelt werden und wird vermutlich statt mit Diesel mit co2-neutral produziertem Wasserstoff betrieben werden.
Gibt es diese Schlüsselanhänger schon?.
Bis wann, will man die verteilen?
Wie lange gibt es diesen Plan schon?
Ist eigentlich nichts anders als eine elektronische Fußfessel.
Für unbescholtene Bürger?
Ich fände es sehr sinnvoll, hab auch die Rotkreuz app heruntergeladen, bin aber nicht zufrieden, weil man die Kontakte manuell bestätigen muss. Automatisch wäre da viel besser! Weiß nicht was ihr alles zu verbergen habt.
Wie funktioniert die App genau bzw. der digitale Handschlag?
Wie funktioniert die App genau bzw. der digitale Handschlag?
Wird hier beschrieben
Ich finde nicht das Erwachsene Österreich wie Schulkinder behandelt werden sollen. Der einzige der hier noch nie gearbeitet hat und ein ewiges Schulkind ist, ist unser ober Kurzer 😁
Mir geht es hier um die Verpflichtung einer Überwachungsapp die tatsächlich nur für die Corona Situation ist 🤔
Bin leider kein Lemming
Heißt dass die Telefone kommunizieren automatisch untereinander oder muss der Besitzer irgendwas drücken? Ich verstehe den digitalen Handshake nicht richtig, wird auch nicht beschrieben wie der abläuft.
Wird hier beschrieben
Und wenn der Infizierte weiß Gott wie viel Kontakte gespeichert hat und diese Kontakte alle anderen Kontakte kontaktieren und sich dann alle Kontakte selbst isolieren - tja, dann geht niemand mehr arbeiten 👍
Ich finde nicht das Erwachsene Österreich wie Schulkinder behandelt werden sollen. Der einzige der hier noch nie gearbeitet hat und ein ewiges Schulkind ist, ist unser ober Kurzer 😁
Mir geht es hier um die Verpflichtung einer Überwachungsapp die tatsächlich nur für die Corona Situation ist 🤔
Bin leider kein Lemming
Hier wird die Kirse als Vorwand der Überwachung verwendet - man stelle sich diesen Vorschlag vor einen Jahr vor - wären wohl alle auf die Straße gegangen und hätten gegen Schwarz/Blau demonstriert!
Heißt dass die Telefone kommunizieren automatisch untereinander oder muss der Besitzer irgendwas drücken? Ich verstehe den digitalen Handshake nicht richtig, wird auch nicht beschrieben wie der abläuft.
Beide müssen manuell den Kontakt bestätigen, erst dann wird der Kontakt gespeichert. Ist mir zu aufwendig. Mir wäre eine automatische Speicherung lieber.
Natürlich nicht jeder Kontakt sollte gespeichert werden, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen, wie Zeit und Nähe. Bei einem Passanten beim spazierengehen macht es keinen Sinn, aber ich denke bei Meetings oder in der U-Bahn wäre es schon sinnvoll.