Was an mir vorbeigegangen ist:
Wer muss/darf/soll kontrollieren, ob die Kunden beim Frisörbesuch einen negativen und gültigen Attest haben?
Ist der BesitzerIn oder GeschäftsführerIn des Frisörstudios für die Kontrolle zuständig? Darf er/sie das überhaupt kontrollieren?Danke!
Nachweis: Man braucht einen Antigen- oder PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. Dieser muss bei einer öffentlichen Teststraße, einem Arzt, einer Apotheke oder einem Labor gemacht worden sein. Als Nachweis gelten also ein behördliches Testergebnis (Ausdruck oder SMS), ein ärztliches Zeugnis, die Testbestätigung einer Apotheke oder ein Laborbefund. Selbsttests, die zu Hause gemacht werden, sind nicht zulässig. Auch Tests, die in der Firma beim Arbeitgeber durchgeführt wurden, werden vom Gesundheitsministerium nicht als Nachweis aufgeführt. Einen Ausweis wie den Führerschein muss man auch dabeihaben.
Alter: Für Kinder bis zehn Jahre gilt das Testergebnis eines Erziehungsberechtigten. Ab zehn braucht man einen eigenen Test.
Kontrollen: Der Betrieb muss kontrollieren, ob der Kunde ein negatives Testergebnis dabeihat. Die Gesundheitsbehörde prüft das laut Ministerium in Kooperation mit der Polizei stichprobenartig.
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