Das gilt nur für Studenten, und Leute,die in Österreich arbeiten oder dort Familie haben...
Mitarbeiter von Unternehmen mit Sitz in Südtirol für nachgewiesene Arbeitserfordernisse,
– Studierende, die eine unaufschiebbare Notwendigkeit im Rahmen ihres Studiums vorweisen können sowie
– Familienmitglieder und Verwandte mit besonders berücksichtigungswürdigenden Gründen
den so genannten „lavoratori transfrontalieri“ (DPCM vom 26.04.2020) gleichgestellt. Achammer erklärt, dass diese Personen - sofern der Auslandsaufenthalt nicht länger als 72 Stunden dauert - nach Wiedereintritt in Italien nicht in eine 14-tägige Quarantäne müssen.
In dem Fall wär ja dann der HC Bozen der in Österreich "arbeitet" ?!