In keinem KV steht drin dass Kündigungen rechtswirksam nur schriftlich ergehen müssen.
Lehrverträge bedingen der Schriftform, aber Lehrverträge sind auch keine Dienstverträge
Boah is des Mühsam!!!
Von der Wirschaftskammerseite;
https://www.wko.at/service/arbeit…kuendigung.html
In der Praxis sollte der Arbeitgeber aus Beweisgründen vom Arbeitnehmer eine schriftliche Kündigung verlangen. In manchen Branchen sieht der Kollektivvertrag vor, dass eine Kündigung schriftlich zu erfolgen hat.
Von der Arbeiterkammerseite;
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbei…Kuendigung.html
Schriftlich oder mündlich kündigen?
Das Gesetz sieht keine bestimmte Kündigungsform vor. Sie können daher mündlich oder schriftlich kündigen, außer Ihr Kollektiv- oder Dienstvertrag sieht eine bestimmte Kündigungsform vor.