... Richtiges Verhalten schützt ihn und seine Gesellschafter vor persönlichen Konsequenzen auch über den Kapitalbestand der Gesellschaft hinaus - das ist wohl einer der vielen großen Unterschiede zum Einzelunternehmen und Verein....
Das ist jetzt - jedenfalls für einen Juristen - keine wirklich neue Erkenntnis, genau zu diesem Zweck sind ja "moralische" und "juristische Personen" erfunden worden. Darunter die Kapitalgesellschaften GmbH und AG, um das Haftungsrisiko der "natürlichen Personen" zu beschränken auf das Kapital, das sie diesen Gesellschaften zur Verfügung gestellt haben. Und auch keine wirklich neue Erkenntnis ist, dass - jedenfalls nach unserer Rechtsordnung - persönliche Haftungen bei rechtmäßigem Verhalten ausgeschlossen sind.
Die Diskussion hier hat ihren Ausgang genommen, dass eine Person zugesagt hat, den Part des GF für die VSV GmbH zu übernehmen, und dann diese Zusage zurückgezogen hat, was ihr hier im Forum zum Vorwurf gereicht hat (kein Häuptling, nur ein Indianer). Ich habe daraufhin "geätzt", dass womöglich dieser Person "gesteckt" worden ist; oder dass sie selbst darauf gekommen ist, worauf sie sich dabei womöglich einlässt.
Wann zB ist für den GF einer finanziell angeschlagenen Eishockey GmbH, deren Mannschaft an einer (noch) laufenden Meisterschaft teilnimmt, zB der richtige Zeitpunkt, den Insolvenzantrag zu stellen, um nicht selbst gegenüber Gläubigern der GmbH wegen eines verspäteten Insolvenzantrags schadenersatzpflichtig zu werden oder sich gar wegen wegen grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen strafbar zu machen?
Theoretisch ist das keine besonders schwere Frage; im wirklichen Leben aber ist die richtige Antwort nicht leicht zu finden. Und im Falle einer Insolvenz kommt der Geschäftsführer fast immer "in die Ziehung", ob zu Recht oder zu Unrecht stellt sich oft erst nach lange dauernden juristischen Auseinandersetzungen heraus, die einem die Lebensqualität ganz schön zusammenhauen können.
Deshalb mein Rat: Finger weg vom Job des Geschäftsführers einer GmbH, die finanziell angeschlagen ist.