... Was meinen die Forumsjuristen dazu ?
Unabhängig vom Match? Während der Drittelpause? Im Stadion? Ich weiß nicht, was die Zivilrechtler dazu (zu) sagen (haben), wir Strafrechtler ( "Criminals") nennen solch eine Störung eines Fernsehinterviews (nicht ernst gemeinte) milieubedingte Unmutsäußerungen, die unter der Überschrift erlaubtes Risiko von Vornherein nicht strafbar sind, insbesondere weil es ja auch zu keinen Körperverletzungen gekommen ist, die über das Stadium passagerer nicht behandlungsbedürftiger Rötungen der Gesichtshaut hinausgegangen sind.
Macht bei einem Streitwert von 4.360 Euro im bezirksgerichtlichen Strafverfahren nach TP117,90 plus 10,74 Einheitswert plus 2,86 Streitgenossenzuschlag und 4,10 ERV Eingabe netto 35,60 plus 20% USt, also insgesamt € 42,72. Zahlbar innert 14 Tagen, sonst eh schon wissen.