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Dies und Das - der Plauderthread

  • Powerhockey
  • 15. August 2010 um 21:56
  • orli
    weiß/alt/toxischMann
    • 8. August 2026 um 14:07
    • #3.026

    so Urteil da, aber es geht weiter:

    Dauerlärm am Natterer Fußballplatz? Zugezogener Anrainer unterlag mit Klage | Tiroler Tageszeitung Online
    Die Unterlassungsklage wegen Lärmimmissionen durch den FC Natters und die Gemeinde wurde vom Landesgericht abgewiesen. Wer sich bei einem lärmgeneigten Ort…
    www.tt.com

    Die Unterlassungsklage wegen Lärmimmissionen durch den FC Natters und die Gemeinde wurde vom Landesgericht abgewiesen. Wer sich bei einem lärmgeneigten Ort ansiedelt, hat die Verhältnisse zu akzeptieren.

    Die angespannte Raumsituation in Tirol sorgt für extrem hohe Grundstückspreise und verdichtete Bebauung. So stehen nun Häuser, wo früher Wiesen und freie Hänge waren, oder direkt an Sportstätten, Autobahnen oder Bahngleisen. In der Gemeinde Natters führt dies seit Jahren zu Unstimmigkeiten zwischen einem Bürger, dem FC Natters und den Gemeindeführungen.

    Schon länger schwelender Konflikt

    Grund: Der Gemeindebürger wohnt nur durch einen Gemeindeweg getrennt am Natterer Sportplatz. Die Sportstätte ist Anziehungspunkt für die Umgebung. So spielt man in Natters zusammen mit den Mutterern guten Fußball und befindet sich in der Hypo Tirol Liga. Knapp zwanzig Prozent der in den Gemeinden Natters und Mutters wohnenden drei- bis vierzehnjährigen Kinder spielen in einer der FC-Nachwuchsmannschaften.

    Breit bekannt wurde die strittige Konstellation erstmals durch eine Klage des Nachbarn, nachdem die neue Sportplatz-Flutlichtanlage errichtet worden war. Damals konnte eine Neueinstellung wegen unzumutbarer Blendung erreicht werden.

    Diesmal erhob der Anrainer im Mai am Landesgericht (LG) eine Unterlassungsklage wegen der vom Sportplatz und dessen Kantine ausgehenden Lärmimmissionen. Über Anwalt Hanns Forcher-Mayr brachte er vor, dass die Schallimmissionen geltende Normen überschreiten und auf Dauer gesundheitsschädlich sein würden. Nicht direkt der Spiel- und Trainingsbetrieb, jedoch aller Lärm vor allem im Zuge des Kantinenbetriebs sei künftig nach dem Spielbetrieb, bestenfalls ab 19 Uhr zu unterlassen. Schließlich benötige es für die Sportausübung keine Lautsprecher und keine Musik – welche teils bis weit nach 22 Uhr aus der Kantine schallen solle.

    Fußballspiele seit 57 Jahren

    Obmann Lackner verwies bei der Gerichtsverhandlung im Mai auf die absolute Ortsüblichkeit der Vorgänge am Fußballplatz, welcher dort ja bereits 1969 errichtet worden war. Man beweise guten Willen, könne jedoch nicht jedes Vereinsmitglied oder Zuschauer auf Einhaltung allenfalls gebotener Nachtruhe kontrollieren. Das Gericht wies die Klage wegen Lärmimmissionen nun vollumfänglich als nicht berechtigt ab und begründete dies großteils mit bestehender Rechtsprechung des Höchstgerichts. Maßgebliche Begriffe bei Immissionsklagen waren geprüft worden: Ortsüblichkeit, Wesentlichkeit und Nachbarschaftsbegriff standen auf dem Prüfstand.

    Haus erst im Jahr 1998 errichtet

    Insbesondere die Judikatur für neu hinzukommende Nachbarn führte das LG an –hatte der Kläger sein Haus doch erst 1998 an den Sportplatz gebaut. Demnach gilt: „Neu hinzukommende Nachbarn müssen sich mit der im Gebiet vorherrschenden Immission abfinden. Kein Abwehranspruch steht hinzugezogenen Nachbarn deshalb in jenen Fällen zu, in denen die Beeinträchtigungen beim Erwerb des Grundstücks bereits bekannt waren. Bei gesundheitsschädlichen Immissionen besteht wiederum eine Duldungspflicht, wenn der einstige Liegenschaftserwerb bereits in Kenntnis der Gesundheitsschädlichkeit erfolgt ist.“ Heißt für den schon allein wegen seines 57-jährigen Bestehens als ortsüblich angesehenen Sportplatz für das Gericht: „Wer sich unmittelbar in der Nähe eines Sportplatzes ansiedelt, auf dem zudem eine Kantine errichtet ist, muss typischerweise damit rechnen, dass nicht nur Sportarten ausgeübt werden, sondern auch Feierlichkeiten nach Spielen oder sonstige Veranstaltungen stattfinden.“ Der gesundheitliche Aspekt „kann nicht dazu führen, dass jemand, der sich in Kenntnis und Erkennbarkeit der Gesundheitsschädlichkeit von Immissionen ansiedelt, deren Unterlassung begehren kann“.

    „Immissionen bei Fußball und Feiern als ortsüblich zu dulden“

    Das Landesgericht abschließend: „Umgelegt auf den Sachverhalt bedeuten diese Grundsätze, dass der Kläger nicht nur Schall­immissionen im Rahmen von Trainings und Spielen, sondern auch Feierlichkeiten nach den Spielen als ortsüblich dulden müsste.“ Der Kläger will dagegen noch in Berufung gehen. Rechtsanwalt Forcher-Mayr: „Wir werden jedenfalls berufen. Aus unserer Ansicht liegt eine überraschende Rechtsansicht des Richters vor und es wurde im Verfahren nicht erörtert, das Urteilsbegehren zu präzisieren.“ So wäre im Verfahren nicht weiter geklärt worden, seit wann Lautsprecher und Kantine bereits auf dem Sportplatz vorhanden sind. Zudem spiele die aufgezeigte direkte Beschallung für die Ortsüblichkeit keine Rolle.

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 8. August 2026 um 15:55
    • #3.027
    Zitat von weile19

    https://www.instagram.com/reel/Dbu-czSsH…2dxcjBoODBqdDls

    Spannendes video zu eurer Diskussion von letztens.

    Nicht wirklich spannend, weil nicht, wie diese Tierärztin meint, die Verwaltungsübertretung der Tierquälerei nach § 6 Tierschutzgesetz "angeklagt" war - für sie wäre die BH Spritzkübel zuständig gewesen -; sondern die gerichtlich strafbare Tierquälerei nach § 222 Strafgesetzbuch mit anderen Voraussetzungen der Strafbakeit, für die das Landesgericht zuständig gewesen ist.

    2 Mal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (8. August 2026 um 16:10)

  • ViecFan
    Father and Sons
    • 8. August 2026 um 16:05
    • #3.028
    Zitat von VincenteCleruzio

    Nicht wirklich spannend, weil nicht Tierquälerei nach § 6 Tierschutzgesetz "angeklagt" war, wie diese Tierärztin meint, sondern nach § 222 Strafgesetzbuch.

    und wenn es §4711 sein sollte - es wird dadurch nicht besser :kaffee:

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 8. August 2026 um 16:11
    • #3.029
    Zitat von ViecFan

    und wenn es §4711 sein sollte - es wird dadurch nicht besser :kaffee:

    Und schon gar nicht besser wird es, wenn eine Blinde von einer Farbe spricht.

    2 Mal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (9. August 2026 um 14:40)

  • Lehrbua
    Aushilfstrainer NZ
    • 9. August 2026 um 21:28
    • #3.030
    Zitat von VincenteCleruzio

    Und schon gar nicht besser wird es, wenn eine Blinde von einer Farbe spricht.

    Beides moralisch verwerflich.

    Aber danke für die Ablenkung von des Prinzens Post

  • Bobby
    NHL
    • 10. August 2026 um 10:23
    • #3.031

    Mir tut echt jeder Bergretter leid.


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  • beckman99
    NHL
    • 10. August 2026 um 10:34
    • #3.032

    gut des war jetzt net sehr dramatisch oder aufwendig. für den heimflug dürfen sie wohl zahlen.

  • Linzaaaa
    KHL
    • 10. August 2026 um 10:35
    • #3.033
    Zitat von beckman99

    für den heimflug dürfen sie wohl zahlen.

    hoffentlich auch für den Hinflug und die Arbeitszeit der Bergretter.

  • beckman99
    NHL
    • 10. August 2026 um 11:00
    • #3.034

    des is wohl inbegriffen.

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 10. August 2026 um 13:07
    • #3.035
    Zitat von Linzaaaa

    hoffentlich auch für den Hinflug und die Arbeitszeit der Bergretter.

    Auch wenn es vermutlich Deine neolibertäre Vorstellungskapazität sprengt: Die Mitglieder der Bergrettung arbeiten ehrenamtlich, widmen ihre Zeit und Kraft in Bergnot geratenen Menschen ohne Entgelt.

  • Linzaaaa
    KHL
    • 10. August 2026 um 13:23
    • #3.036
    Zitat von VincenteCleruzio

    Auch wenn es vermutlich Deine neolibertäre Vorstellungskapazität sprengt: Die Mitglieder der Bergrettung arbeiten ehrenamtlich, widmen ihre Zeit und Kraft in Bergnot geratenen Menschen ohne Entgelt.

    Bonjour Monsieur Depardieu, merci beaucoup.

  • Bobby
    NHL
    • 10. August 2026 um 19:52
    • #3.037

    Geht also doch nochmals weiter.....

    Tierärztekammer fordert Prüfung
    Die Österreichische Tierärztekammer (ÖTK) fordert eine umfassende Prüfung des Falles „Schmotzer“ und spricht sich für die Einleitung eines…
    tirol.orf.at
  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 10. August 2026 um 20:09
    • #3.038
    Wegen Fake News: Angriff auf Sanitäter in Rumänien
    orf.at

    Höchste Eisenbahn, dass TikTok und Co die selben medienrechtlichen Manschetten angelegt werden wie traditionellen analogen Medien in allen zivilisierten Staaten, damit diesem bisweilen sogar tödlichen Fake-News-Irrsinn ein Ende bereitet wird (in und um Ceuta herum vor zwei Wochen über 140 Tote).

  • Blaubarschbube
    Backhendlfriedhof
    • 10. August 2026 um 20:25
    • #3.039
    Zitat von VincenteCleruzio

    https://orf.at/stories/3438750/

    Höchste Eisenbahn, dass TikTok und Co die selben medienrechtlichen Manschetten angelegt werden wie traditionellen analogen Medien in allen zivilisierten Staaten, damit diesem bisweilen sogar tödlichen Fake-News-Irrsinn ein Ende bereitet wird (in und um Ceuta herum vor zwei Wochen über 140 Tote).

    Da frage ich mich schon…

    1. wie hirnverbrannt muss man sein um so an schmarrn in die welt zu setzen

    2. wie hirnverbrannt musst sein um so einen Mumpitz, Humbug und gequirltescheiße zu glauben.

    Einmal editiert, zuletzt von Blaubarschbube (10. August 2026 um 20:32)

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 10. August 2026 um 21:08
    • #3.040
    Zitat von Blaubarschbube

    Da frage ich mich schon…

    1. wie hirnverbrannt muss man sein um so an schmarrn in die welt zu setzen

    2. wie hirnverbrannt musst sein um so einen Mumpitz, Humbug und gequirltescheiße zu glauben.

    Beides funktioniert ja weltweit immer wieder und verdammt gut.

    Erinnere an "Pizzagate" im Wahlkampf 2016 Trump gegen Hillary Clinton, der umgehängt worden ist, sie sei Mitglied einer weltweit agierenden satanistischen Elite, die Kinder entführe, gefangen halte, foltere und ermorde, um aus ihrem Blut ein Verjüngungsserum zu gewinnen. "Der US-Präsident Donald Trump bekämpfe diese Elite und einen vorgeblichen Deep State“.

    Genau, ausgerechnet der Epstein-Kumpel Donald. .... Details dazu hier.

  • Klaro
    NHL
    • 10. August 2026 um 21:38
    • #3.041
    Zitat von VincenteCleruzio

    Beides funktioniert ja weltweit immer wieder und verdammt gut.

    Erinnere an "Pizzagate" im Wahlkampf 2016 Trump gegen Hillary Clinton, der umgehängt worden ist, sie sei Mitglied einer weltweit agierenden satanistischen Elite, die Kinder entführe, gefangen halte, foltere und ermorde, um aus ihrem Blut ein Verjüngungsserum zu gewinnen. "Der US-Präsident Donald Trump bekämpfe diese Elite und einen vorgeblichen Deep State“.

    Genau, ausgerechnet der Epstein-Kumpel Donald. .... Details dazu hier.

    Apropo Trump:

    Project 2025 ist bereits zu 55% abgearbeitet

    Der ZDF Beitrag ist von 2024

    Project 2025: Trumps Geheimplan für die totale Macht?
    Donald Trump hat "Project 2025" als seine "Geheimwaffe" bezeichnet. Was steht drin und wer hat den Plan verfasst? Ein ZDFheute-Backgroundcheck.
    www.zdf.de

    Er hat an fast allen entscheidenden Stellen seine Günstlige positioniert. Letztens wurde ja sein privater Anwalt als Justizminister fix vom Senat bestätigt.

  • 3glav
    eShaTgesChnEit
    • 10. August 2026 um 22:06
    • #3.042
    Zitat von Linzaaaa

    hoffentlich auch für den Hinflug und die Arbeitszeit der Bergretter.

    ...wird verrechnet!

  • 3glav
    eShaTgesChnEit
    • 10. August 2026 um 22:09
    • #3.043
    Zitat von VincenteCleruzio

    Auch wenn es vermutlich Deine neolibertäre Vorstellungskapazität sprengt: Die Mitglieder der Bergrettung arbeiten ehrenamtlich, widmen ihre Zeit und Kraft in Bergnot geratenen Menschen ohne Entgelt.

    Die Mitglieder der Bergrettung arbeiten ehrenamtlich und unentgeltlich, aber die Einsätze werden trotzdem verrechnet...und zwar mit einem einheitlichen Stundensatz pro Mann.

    Der Erlös kommt der Organisation als solcher zugute.

    Einmal editiert, zuletzt von 3glav (10. August 2026 um 23:05)

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 10. August 2026 um 22:53
    • #3.044
    Zitat von 3glav

    Die Mitglieder der Bergrettung arbeiten ehrenamtlich und unentgeltlich, aber die Einsätze werden trotzdem verrechnet...und zwar mit einem einheitlichen Stundensatz pro Mann.

    Das Erlös kommt der Organisation als solcher zugute.

    Auch wenn ohne Helikoptereinsatz gerettet wird? Im konkreten Fall sind 12 per Helikopter gerettet worden, denen wird die Rettung in Rechnung gestellt, weil ja die Bergrettung (ein Verein) keine eigenen Hubschrauber hat und sie von Dritten samt Piloten gestellt werden.

    Den 22, die von den Bergrettern zu Fuß ins Tal begleitet/getragen worden sind, werden dafür auch Rechnungen präsentiert? Seit wann ist das so? Und wie hoch ist dieser einheitliche Stundensatz (frage für eine nahe Angehörige)?

  • 3glav
    eShaTgesChnEit
    • 10. August 2026 um 23:04
    • #3.045
    Zitat von VincenteCleruzio

    Auch wenn ohne Helikoptereinsatz gerettet wird? Im konkreten Fall sind 12 per Helikopter gerettet worden, denen wird die Rettung in Rechnung gestellt, weil ja die Bergrettung (ein Verein) keine eigenen Hubschrauber hat und sie von Dritten samt Piloten gestellt werden.

    Den 22, die von den Bergrettern zu Fuß ins Tal begleitet/getragen worden sind, werden dafür auch Rechnungen präsentiert? Seit wann ist das so? Und wie hoch ist dieser einheitliche Stundensatz (frage für eine nahe Angehörige)?

    Ja, jeder einzelne Mann wird mit einem Stundensatz (der mir ad hoc nicht bekannt ist) verrechnet. Man kann sich aber jederzeit für diese Bergekosten versichern, indem man den Bergrettungsförderer jährlich einzahlt oder Mitglied eines alpinen Vereins (Alpenverein, Naturfreunde, etc.) ist.

  • 3glav
    eShaTgesChnEit
    • 10. August 2026 um 23:19
    • #3.046
    Zitat von Bobby

    Mir tut echt jeder Bergretter leid.

    Einsätze können fordernd sein oder auch nur nervig, weil man sich ob der Verhaltensweisen der "Opfer" im alpinen Gelände als bergaffiner Mensch aufs Hirn greift.

    Aber leid tun braucht dir kein einziger Bergretter. Die machen das alle freiwillig...da ist ein grundsätzlicher sozialer Gedanke dahinter, aber in der Realität auch viel Vereinsmeierei...wie mir mein Bikekumpel und Bergretter (der gerade neben mir sitzt 😜), glaubhaft erklärt...

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 10. August 2026 um 23:26
    • #3.047
    Zitat von 3glav

    Ja, jeder einzelne Mann wird mit einem Stundensatz (der mir ad hoc nicht bekannt ist) verrechnet. Man kann sich aber jederzeit für diese Bergekosten versichern, indem man den Bergrettungsförderer jährlich einzahlt oder Mitglied eines alpinen Vereins (Alpenverein, Naturfreunde, etc.) ist.

    Danke. Verstehe, dass die Organisation "Bergrettung" ja für Fahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände, Verwaltungspersonal etc Geld braucht. Hatte bis dato angenommen, dass das durch Spenden, staatliche Subventionen aufgebracht worden ist; aber eben auch durch Honorarnoten an Gerettete oder deren Versicherungen.

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 10. August 2026 um 23:39
    • #3.048
    Zitat von 3glav

    Einsätze können fordernd sein oder auch nur nervig, weil man sich ob der Verhaltensweisen der "Opfer" im alpinen Gelände als bergaffiner Mensch aufs Hirn greift.

    Nervig auch, wenn sich Gerettete bei den Bergrettern, die sie aus höchster Not und unter Gefahr für das eigene Leben ins Tal gebracht hatten, darüber beschweren, dass sie das "geliebte Cape" oben gelassen und nicht auch noch ins Tal geschafft haben.

  • 3glav
    eShaTgesChnEit
    • 10. August 2026 um 23:45
    • #3.049
    Zitat von VincenteCleruzio

    Danke. Verstehe, dass die Organisation "Bergrettung" ja für Fahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände, Verwaltungspersonal etc Geld braucht. Hatte bis dato angenommen, dass das durch Spenden, staatliche Subventionen aufgebracht worden ist; aber eben auch durch Honorarnoten an Gerettete oder deren Versicherungen.

    ...ganz genau!

    Ich persönlich bin kein Bergretter, aber ständig mit Bergretter-Freunden auf Tour unterwegs. Ich bin "Bergrettungsförderer" und überweise jährlich den Unterstützungsbetrag von ca. 30 €, mit dem ich dann auch bergeversichert bin. Gott sei Dank hab ich die Bergrettung in über 40 Jahren Alpinismus noch nie in Anspruch nehmen müssen.

  • 3glav
    eShaTgesChnEit
    • 10. August 2026 um 23:56
    • #3.050
    Zitat von VincenteCleruzio

    Nervig auch, wenn sich Gerettete bei den Bergrettern, die sie aus höchster Not und unter Gefahr für das eigene Leben ins Tal gebracht hatten, darüber beschweren, dass sie das "geliebte Cape" oben gelassen und nicht auch noch ins Tal geschafft haben.

    ...der Bergretter neben mir bestätigt gerade, dass die eigentlich "abgefotzt" gehörten! 😜

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