Schau, was Du alles lernst dank meiner Hilfe! Gerne geschehen.
Und jetzt ackerst noch das Staatsbürgerschaftsgesetz durch - hat eh nicht viele Paragrafen - und beantwortest meine andere Frage. Ja, die nach der "Staatsbürgerschaft wird sowieso aberkannt werden'-Frage im Falle einer Verurteilung.
Ja
, aber ändert an meinem Einwand ja nichts. Die Aufregung wäre europaweit groß.
Das haben wir eh schon durchgekaut, er darf ja nicht staatenlos werden.