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Dies und Das - der Plauderthread

  • Powerhockey
  • 15. August 2010 um 21:56
  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 4. Dezember 2025 um 11:22
    • #1.201
    Zitat von 3glav

    ...Gott sei Dank war es ein Güterzug...sonst hätt ich mir jetzt ernsthafte Sorgen um den Haxo gemacht!

    Deine Sorge ist nicht ganz unbegründet. Haxo soll ja ein großer Fan des Schriftstellers Jack London (Wolfsblut, Martin Eden) sein, der die USA und Canada als "Hobo" auf Güterzügen bereist hat.

  • Hansi79
    LAGREINER
    • 4. Dezember 2025 um 13:28
    • #1.202

    Hobo & Haxo, damit ließe sich eine Story aufbauen. :kaffee:

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 11. Dezember 2025 um 17:49
    • #1.203
    Zitat von VincenteCleruzio

    ... Dieser § 46 Abs 2 StGB soll freilich laut der Regierungsvorlage des Budgetbegleitgesetzes 2025 ersatzlos aufgehoben werden - heißt: Generalpräventive Gründe können die "Halbstrafe" nicht mehr verhindern -, mit dem auch die Ausdehnung der Verbüßung einer Freiheitsstrafe im elektronisch überwachten Hausarrest von 12 auf 24 Monate beschlossen werden soll.

    Anders als der Hausarrest bei einem Strafrest von nicht mehr als 24 Monaten, der am 1. September 2025 in Kraft treten soll, soll die Aufhebung des § 46 Abs 2 StGB aber erst am 1.1.2026 in Kraft treten.

    Möglich, aber nicht sicher, dass diese Gesetzesänderung noch vor ihrem formellen Inkraftreten "antipiziert" wird und dass der Haftplatz Grassers bereits am 1.9.2025 von Innsbruck, Völserstraße 63, nach 6370 Spritzkübel, Seebichlweg, verlegt werden wird. Sonst eben erst am 1.1.2026.

    Zitat von VincenteCleruzio

    Gehe schon davon aus, dass das OLG Linz der Beschwerde der WKStA stattgeben und den Einstellungsbeschluss des Erstgerichts aufheben wird. Sonst hat Österreich wirklich ein Glaubwürdigkeitsproblem mit seiner Erzählung, dass es den Kampf gegen Korruption ernsthaft führt.

    Gestern hat das OLG Linz der Beschwerde der WKStA gegen die diversionelle Einstellung des Verfahrens durch das Linzer Schöffengericht stattgegeben. Klubobmann Wöginger und der Leiter des Finanzamts Österreich müssen sich wieder vor Gericht verantworten.

    Und heute berichtet die APA aus verlässlicher Quelle, dass KHG seine Freiheitsstrafe ab Anfang Jänner 2026 nicht mehr im "Ziegelstadel" in Innsbruck, sondern zuhause in Spritzkübel "absitzen" wird.

  • Online
    Klaro
    NHL
    • 11. Dezember 2025 um 18:09
    • #1.204
    Zitat von VincenteCleruzio

    Und heute berichtet die APA aus verlässlicher Quelle, dass KHG seine Freiheitsstrafe ab Anfang Jänner 2026 nicht mehr im "Ziegelstadel" in Innsbruck, sondern zuhause in Spritzkübel "absitzen" wird.

    Ich sage lieber nix dazu :cursing:

  • Online
    DennisMay
    Laptopbesitzer
    • 11. Dezember 2025 um 19:22
    • #1.205

    Ob das in Spritzkübel so vorteilhaft für ihn ist, wenn im Winter an jeder Ecke die Dalia Adabeis stehen, steht er jede Woche in der Zeitung.

  • mcguy
    In(n)sight
    • 11. Dezember 2025 um 19:52
    • #1.206
    Zitat von VincenteCleruzio

    Gestern hat das OLG Linz der Beschwerde der WKStA gegen die diversionelle Einstellung des Verfahrens durch das Linzer Schöffengericht stattgegeben. Klubobmann Wöginger und der Leiter des Finanzamts Österreich müssen sich wieder vor Gericht verantworten.

    schöne 'bescherung' für den Gust, hat er doch schon 'verantwortung' übernommen ...:S und jetzt droht das ganze für ihn unGust iös zu werden ohne den diversionären schleichweg in die 'unbescholtenheit' ;

    und die arme richterin (die selbe nämlich) muss jetzt ihre suppe auslöffeln, auch eine bescherung :huh:

  • Online
    Klaro
    NHL
    • 11. Dezember 2025 um 19:58
    • #1.207
    Zitat von DennisMay

    Ob das in Spritzkübel so vorteilhaft für ihn ist, wenn im Winter an jeder Ecke die Dalia Adabeis stehen, steht er jede Woche in der Zeitung.

    Der wird es sich schon einrichten und richten, hat ja sein Leben lang nix anderes gemacht!

  • Online
    Eisprinz
    Prinz der Herzen
    • 11. Dezember 2025 um 20:16
    • #1.208
    Zitat von Bobby


    Irgendwie finde ich es witzig….

    Stimmt, sicher mega witzig wenn das einen nahen Angehörigen von dir betrifft.

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 11. Dezember 2025 um 21:36
    • #1.209
    Zitat von Klaro

    Ich sage lieber nix dazu :cursing:

    Um die ständig überbelegten Strafvollzugsanstalten "leer" zu bekommen, hat man die bedingte Entlassung nach Verbüßung der Hälfte der Freiheitsstrafe vom Hindernis der "Generalprävention" befreit - ab 1.1.2026 spielt sie keine Rolle mehr, nur noch die "Spezialprävention", sprich die Rückfallgefahr kann die "Halbstrafe" hindern. Das ist ja der Grund, warum KHG nicht schon am 1. September 2025 heim zu Fiona durfte, an dem Tag, an dem die neue Bestimmung in Kraft getreten ist, wonach jetzt nicht nur ein, sondern zwei Jahre einer Freiheitsstrafe statt im Häfen im "elektronisch überwachten Hausarrest verbüßt werden" können, womit auch eine Entlastung der Belagssituation der Vollzugsanstalten bezweckt wird.

    Dass man mit der "Generalprävention" abgefahren ist bei der Frage der bedingten Entlassung, halte ich für keinen Fehler. Ihr Erfordernis im konkreten Einzelfall zu bejahen oder zu verneinen, hat jeden Entscheidungsträger überfordert. Eine Münze zu werfen, hätte vermutlich keine anderen Ergebnisse gebracht.

    Und der "elektronisch überwachte Hausarrest" als eine Form des Vollzugs einer Freiheitsstrafe ist nicht "nichts", wie der Präsident des Obersten Gerichtshofs, Kodek, bei der Diskussion nach seinem Vortrag vor der Kalabrischen Juristischen Gesellschaft Anfang Oktober auf der Uni Innsbruck gemeint hat.

    Ein Kalabrier unter den Zuhörern hat ihm stante pede heftig widersprochen. Es ist nämlich nicht ohne, so wie im Häfen auch nicht jederzeit das Haus/die Wohnung verlassen zu dürfen, und sei es nur, um einen Tschick auf der Terasse zu rauchen oder die Erdbeeren im Garten zu streicheln. Die Einschränkung der Bewegungsfreiheit, sprich jederzeit dorthin gehen zu können, wohin man gerade will, unterscheidet sich nicht von der beim Vollzug einer Freiheitsstrafe in einer Strafvollzugsanstalt. Alkoholverbot gilt auch im Hausarrest.

    Und, weil man ja immer auch unerwünschte Nebenwirkungen jeder Maßnahme berücksichtigen muss: Die entsozialisierenden Einflüsse des Strafvollzugs im Gefängnis können durch den Hausarrest weitgehend vermieden werden.

    Dieser Kalabrier hat den OGH-Präsidenten schlussendlich höflich - so gut wie es ein Kalabrier halt kann -, aber bestimmt - das können Kalabrier bekanntlich sehr gut - aufgefordert, damit aufzuhören, die generalpräventive Wirkung des elektronischen Hausarrests schlecht zu reden ("ist nichts").

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 11. Dezember 2025 um 21:48
    • #1.210
    Zitat von mcguy

    schöne 'bescherung' für den Gust, hat er doch schon 'verantwortung' übernommen ...:S und jetzt droht das ganze für ihn unGust iös zu werden ohne den diversionären schleichweg in die 'unbescholtenheit' ;

    und die arme richterin (die selbe nämlich) muss jetzt ihre suppe auslöffeln, auch eine bescherung :huh:

    Um diese "Zwickmühle" zu vermeiden, hat man ja - schon lange vor Wöginger - den rhetorischen Kniff erfunden, dass die "Verantwortungsübernahme" für die Tat zwecks Diversion alles andere ist als das "Geständnis der Tat".

    Der Vorsitzenden des Schöffengerichts gönne ich die "2. Chance" von Herzen.

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 11. Dezember 2025 um 21:59
    • #1.211
    Zitat von DennisMay

    Ob das in Spritzkübel so vorteilhaft für ihn ist, wenn im Winter an jeder Ecke die Dalia Adabeis stehen, steht er jede Woche in der Zeitung.

    Er wird die nächsten eineinhalb Jahre das Haus am Seebichlweg nicht verlassen (dürfen). Außer zum Arbeiten, so er das überhaupt vorhat. Oder, und das ist seit 1. September auch neu und auch schwer ok, um eine Stunde pro Tag im Freien zu sein. "Hofgang" heißt das im Häfen.

  • Lehrbua
    Aushilfstrainer NZ
    • 11. Dezember 2025 um 22:02
    • #1.212
    Zitat von VincenteCleruzio

    Er wird die nächsten eineinhalb Jahre das Haus am Seebichlweg nicht verlassen (dürfen). Außer zum Arbeiten, so er das überhaupt vorhat. Oder, und das ist seit 1. September auch neu und auch schwer ok, um eine Stunde pro Tag im Freien zu sein. "Hofgang" heißt das im Häfen.

    Wie oft und wie lange darfst da in dem Vollzug Besuch empfangen?

    Party ät Home 24/7 könnt ich mir bei dem Schelm schon vorstellen

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 11. Dezember 2025 um 22:34
    • #1.213
    Zitat von Lehrbua

    Wie oft und wie lange darfst da in dem Vollzug Besuch empfangen?

    Party ät Home 24/7 könnt ich mir bei dem Schelm schon vorstellen

    Besuch ist nicht eingeschränkt, es soll ja die "entsozialisierende Wirkung" des traditionellen Freiheitsstrafvollzugs vermieden werden im Hausarrest.

    Ich hab einmal einen Mandaten, einen Tischler, angerufen, wie es ihm so geht im Hausarrest. Er ist weiterhin Arbeiten gegangen, wie zuvor. Seine Frau war begeistert, weil alle Küchenkasteln wieder funktioniert haben, usw.

    Auf meine Frage: "Und was geht Dir ab?", hat er mir geantwortet: Das auf die Berge gehen an den Wochenenden. Und das Motorradlfahren. Und die Musikkapelle mit den wöchentlichen Proben. "Awa", hat er g'sagt, "da hamma so a Egerländerpartie 'gründet. Und jetzt kemman die Manda hoit zu mia".

    Er hat wegen eines Tatbeitrags zu einer Abgabenhinterziehung neben der Geld- und Wertersatzstrafe von 20 und 5 Millionen Euro (Ersatzfreiheitsstrafen 4 und 1 Monat) als Nebenstrafe auch eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten kassiert. Die er alle im Hausarrest verbüßt hat (welcher Tischler hat schon 25 Millionen auf der hohen Kante).

    Und ich habe für die Freiheitsstrafe die bedingte Entlassung zur Halbzeit nach 5 Monaten und für die zwei Ersatzfreiheitsstrafen nach 3 Monaten (= Mindestdauer für bedingte Entlassung) erreicht. Beide Male war er sehr, sehr froh, dass er die "Fußfessel" wieder los geworden und wieder ein freier Mann gewesen ist.

  • Lehrbua
    Aushilfstrainer NZ
    • 11. Dezember 2025 um 22:47
    • #1.214
    Zitat von VincenteCleruzio

    Besuch ist nicht eingeschränkt, es soll ja die "entsozialisierende Wirkung" des traditionellen Freiheitsstrafvollzugs vermieden werden im Hausarrest.

    Ich hab einmal einen Mandaten, einen Tischler, angerufen, wie es ihm so geht im Hausarrest. Er ist weiterhin Arbeiten gegangen, wie zuvor. Seine Frau war begeistert, weil alle Küchenkasteln wieder funktioniert haben, usw.

    Auf meine Frage: "Und was geht Dir ab?", hat er mir geantwortet: Das auf die Berge gehen an den Wochenenden. Und das Motorradlfahren. Und die Musikkapelle mit den wöchentlichen Proben. "Awa", hat er g'sagt, "da hamma so a Egerländerpartie 'gründet. Und jetzt kemman die Manda hoit zu mia".

    Er hat wegen eines Tatbeitrags zu einer Abgabenhinterziehung neben der Geld- und Wertersatzstrafe von 20 und 5 Millionen Euro (Ersatzfreiheitsstrafen 4 und 1 Monat) als Nebenstrafe auch eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten kassiert. Die er alle im Hausarrest verbüßt hat (welcher Tischler hat schon 25 Millionen auf der hohen Kante).

    Und ich habe für die Freiheitsstrafe die bedingte Entlassung zur Halbzeit nach 5 Monaten und für die zwei Ersatzfreiheitsstrafen nach 3 Monaten (= Mindestdauer für bedingte Entlassung) erreicht. Beide Male war er sehr, sehr froh, dass er die "Fußfessel" wieder los geworden und wieder ein freier Mann gewesen ist.

    Du kennst Leut'. Tststs

  • Blaubarschbube
    Backhendlfriedhof
    • 12. Dezember 2025 um 06:52
    • #1.215
    Zitat von VincenteCleruzio

    Besuch ist nicht eingeschränkt, es soll ja die "entsozialisierende Wirkung" des traditionellen Freiheitsstrafvollzugs vermieden werden im Hausarrest.

    Ich hab einmal einen Mandaten, einen Tischler, angerufen, wie es ihm so geht im Hausarrest. Er ist weiterhin Arbeiten gegangen, wie zuvor. Seine Frau war begeistert, weil alle Küchenkasteln wieder funktioniert haben, usw.

    Auf meine Frage: "Und was geht Dir ab?", hat er mir geantwortet: Das auf die Berge gehen an den Wochenenden. Und das Motorradlfahren. Und die Musikkapelle mit den wöchentlichen Proben. "Awa", hat er g'sagt, "da hamma so a Egerländerpartie 'gründet. Und jetzt kemman die Manda hoit zu mia".

    Er hat wegen eines Tatbeitrags zu einer Abgabenhinterziehung neben der Geld- und Wertersatzstrafe von 20 und 5 Millionen Euro (Ersatzfreiheitsstrafen 4 und 1 Monat) als Nebenstrafe auch eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten kassiert. Die er alle im Hausarrest verbüßt hat (welcher Tischler hat schon 25 Millionen auf der hohen Kante).

    Und ich habe für die Freiheitsstrafe die bedingte Entlassung zur Halbzeit nach 5 Monaten und für die zwei Ersatzfreiheitsstrafen nach 3 Monaten (= Mindestdauer für bedingte Entlassung) erreicht. Beide Male war er sehr, sehr froh, dass er die "Fußfessel" wieder los geworden und wieder ein freier Mann gewesen ist.

    Ich fang jetzt an steuern zu hinterziehen

    Dich ruf ich dann an wenns mich erwischen!

  • beckman99
    NHL
    • 12. Dezember 2025 um 11:10
    • #1.216

    da soll mir noch einmal wer erzählen, dass sich verbrechen nicht auszahlt. bis auf die schwiegertochter mit vier jahren, haben die beiden herren lediglich drei jahre ausgefasst, davon zwei bedingt.

    das wirklich schräge an der geschichte ist, dass ca fünf mio euro der beute keinen geschädigten zugeordnet werden kann und die verurteilten das geld behalten können.


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    wien.orf.at
  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 12. Dezember 2025 um 11:32
    • #1.217
    Zitat von Blaubarschbube

    Ich fang jetzt an steuern zu hinterziehen

    Dich ruf ich dann an wenns mich erwischen!

    Tu 's nicht. Kenne keinen, der dabei erwischt worden ist, für den sich's letztlich ausgezahlt hat. Außer für mich.

    Einmal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (12. Dezember 2025 um 11:45)

  • fishstick
    Steel Wings
    • 12. Dezember 2025 um 15:02
    • #1.218

    Für mich unfair ist dass es einen großen Unterschied macht ob du mit Fußfessel in der Villa oder in der Einzimmer Gemeindewohnung sitzt. Im Gefängnis sind (hoffentlich) alle gleich.

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 12. Dezember 2025 um 18:23
    • #1.219
    Zitat von Lehrbua

    Du kennst Leut'. Tststs

    Stimbt.

    Komme gerade von einem Kaffeehausbesuch mit einer Kindsmörderin, die ich vor 9 Jahren und 8 Monaten aus einer damals so genannten "Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher" (heute "forensisch-therapeutisches Zentrum") befreit habe und die aktuell von großer Sorge geplagt wird, dass die in vier Monaten ablaufende zehnjährige Probezeit samt den Auflagen verlängert wird, alle vier Wochen einen forensischen Psychiater und alle zwei Wochen eine Psychotherapeutin aufsuchen zu müssen. In wenigen Tagen jährt sich auch der Todestag ihrer Tochter.

    Ich hoffe, dass ich sie einigermaßen beruhigen konnte. Es schaut nämlich wirklich gut aus, dass die Probezeit nicht verlängert wird.

  • beckman99
    NHL
    • 12. Dezember 2025 um 20:08
    • #1.220

    das sind ja ordentliche auflagen. ist das italien oder österreich?

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 12. Dezember 2025 um 20:56
    • #1.221
    Zitat von beckman99

    das sind ja ordentliche auflagen. ist das italien oder österreich?

    Österreich. In den ersten Jahren nach der bedingten Entlassung waren die Intervalle alle zwei Wochen zum forensischen Psychiater - er verschreibt die erforderlichen (Psycho)Pharmaka und beurteilt für das Vollzugsgericht fortlaufend die Wirksamkeit der therapeutischen Maßnahmen - und jede Woche zur Psychotherapeutin. Plus jede Woche Besuch einer Vertreterin des psychosozialen Dienstes, was aber - im Gegensatz zur Psychotherapie - wenig bis gar nicht hilfreich war. Konnte recht bald das Gericht von der Idee des sparsamen Umgangs mit Steuergeld überzeugen.

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