Wenn der Staatsanwalt urteilt, dass es nicht für eine Anklage reicht, wird kein Richter urteilen.
Es sei denn, dass sich das/die Opfer (hier zB die Eltern der ums Leben gekommenen Frau) dem Verfahren als Privatbeteiligte zur Durchsetzung ihrer zivilrechtlichen Ansprüche (Begräbniskosten) anschließen und nach Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft "Subsidiaranklage" erheben, über die dann das zuständige Gericht nach Durchführung einer Hauptverhandlung zu urteilen hat.
Die Subsidiaranklage dient der "Kontrolle" der Staatsanwltschaft.