Das schriftliche Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs zur Wahlanfechtung liegt seit heute vor: https://www.vfgh.gv.at/cms/vfgh-site/…/w_i_6_2016.pdf
"Der Verfassungsgerichtshof geht bei der Berechnung im Konkreten von folgenden Überlegungen aus: Werden die für Ing. Norbert Hofer (das sind 2.220.654) und Dr. Alexander Van der Bellen (das sind 2.251.517) insgesamt abgegebenen Stimmen um die für diese Wahlwerber in den in diese Berechnung einbezogenen, von Rechtswidrigkeiten betroffenen Stimmbezirken gewerteten Stimmen bereinigt und wird anschließend die Summe der von den festgestellten Rechtswidrigkeiten erfassten Stimmen (dazu gehören auch die als ungültig gewerteten Stimmen) ausschließlich Ing. Norbert Hofer (wenn auch nur theoretisch) zugerechnet, so hätte dieser um 53.738 Stimmen mehr als Dr. Alexander Van der Bellen. Dies bedeutet, dass die Rechtswidrigkeiten von Einfluss auf das Wahlergebnis sein konnten."