Ja, die Kommission pflegt bei der Erstellung solcher Qualitätskontrolllisten nicht einzelne Mitgliedsstaaten ohne Grund und zu Unrecht in ein schiefes Licht zu rücken. Warum auch sollte sie das tun?
Belegt auch meine bescheidenen persönlichen Erfahrungen bei der Umsetzung von EU-Richtlinien in österreichisches Recht auf den Gebieten Steuern, (Finanz)Straf-, Arzneimittel- und Medizinrecht.
Worauf stützt Du denn Dein Argument, dass Österreich anderen Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung eilfertig zuvorzukommen pflegt?