6er Liga kommt? :-(
Wenn Superfund jetzt auch noch in Probleme trudelt, dürften sich die Stahlstädter wohl bald verabschieden!
Auf Drängen der deutschen Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hat der österreichische Hedge-Fondsanbieter Quadriga Superfund den Vertrieb seiner Genussrecht-Produkte in Deutschland mit Anfang dieser Woche eingestellt. Während die Behörde von "unerlaubten Geschäften" spricht, sagt der Fondsanbieter, es gäbe darüber eine unterschiedliche Rechtsmeinung und kündigt "neue, innovative Geldanlage-Produkte" an, mit denen man ab Herbst wieder auf dem deutschen Markt präsent sein will.
Auf der deutschen Internet-Seite von Quadriga wird darauf hingewiesen, dass der Vertrieb der Superfund Genussrechte eingestellt ist. Eine Sprecherin der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (BaFin) sagte gegenüber dem ORF: "Aus unserer Sicht handelte es sich um verbotene Geschäfte, weil die erforderliche Erlaubnis dafür gefehlt hat."
Quadriga/Superfund argumentiert, darüber gäbe es eine unterschiedliche Rechtsmeinung. Man habe sich als Kompromiss freiwillig vom deutschen Markt zurück gezogen. Interview wollte man keines geben. Schriftlich teilte Quadriga/Superfund dem ORF jedoch mit: "Wir haben zu keinem Zeitpunkt gegen geltendes deutsches Recht verstoßen, im Besonderen wurden keine bewilligungspflichtigen Geschäfte getätigt."
Für bestehende Kunden, die bereits in den Superfund Genussrechten A, B oder C investiert sind, sowie für bereits begonnene Ansparpläne ergeben sich durch den Vertriebs-Stopp keinerlei Änderungen. Allerdings hat jetzt auch die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) gegenüber dem ORF bestätigt, dass sie sich die Konstruktion von Quadriga Superfund genau anschauen will. Superfund ist Hauptsponsor des oberösterreichischen Bundesliga-Fußballklubs Pasching.
Hintergrund des Streits zwischen Quadriga und der deutschen BaFin ist das Anfang 2004 in Deutschland neu in Kraft getretene Investmentmodernisierungsgesetz, das nach Ablauf einer Übergangsfrist den öffentlichen Vertrieb von bestimmten Futures Fonds in Deutschland nicht mehr vorsieht. Der Vertriebs-Stopp für die Superfunds A, B und C betreffe ausschließlich den deutschen Markt und erfolge fünf Monate vor der bis Ende 2004 eingeräumten Übergangsfrist, betont Quadriga.
Beobachter weisen freilich darauf hin, das Quadriga - wie auch andere Anbieter - den in Deutschland weiterhin verbotenen Vertrieb von Single Hedgefonds an Privatanleger mit seiner geschickten Genussscheinkonstruktion umgehen wollte. Diese Konstruktion stelle nämlich letztlich ein Direktinvestment in einen Hedgefonds dar. Erlaubt sei dagegen in Deutschland seit Anfang 2004 lediglich der Vertrieb von Dach-Hedgefonds mit Privatanlegern.
Quadriga/Superfund verwaltet mehr als eine Milliarde Euro Anlegervermögen. Mit seinen Hedge-Fonds ist Quadriga seit 1996 mit im Schnitt mehr als 20 Prozent Ertrag im Jahr sehr erfolgreich. In Summe ergibt sich seit 1996 bis heuer ein Plus von 415 Prozent. Weniger erfolgreich sind hingegen die neuen Superfunds, die seit 2003 teils auch für Kleinanleger angeboten werden, so der Fernsehbericht: Superfund A liegt seit dem Start im Vorjahr mit knapp 20 Prozent im Minus, Superfund B mit fast 28 Prozent, und Superfund C weist ein Minus von stattlichen 38 Prozent auf. Beim Superfund A beträgt das Mindestanlagevolumen 1.000 Euro, beim "B" 10.000 Euro und beim "C" - Nachfolger des Superfund Cayman - sogar 100.000 Euro.
Nach erfolgter Zulassung der angekündigten neuen Produkte will Superfund in den größten deutschen Städten wie geplant Superfund Investment Center eröffnen. Die Expansionsstrategie in Deutschland werde fortgesetzt, heißt es auf der Homepage. Vor der Superfund AG hatte übrigens im Februar d.J. auch schon die Quadriga AG in Absprache mit der BaFin den Vertrieb von Genussrechten eingestellt. (apa)
Wenn Superfund jetzt auch noch in Probleme trudelt, dürften sich die Stahlstädter wohl bald verabschieden!
Auf Drängen der deutschen Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hat der österreichische Hedge-Fondsanbieter Quadriga Superfund den Vertrieb seiner Genussrecht-Produkte in Deutschland mit Anfang dieser Woche eingestellt. Während die Behörde von "unerlaubten Geschäften" spricht, sagt der Fondsanbieter, es gäbe darüber eine unterschiedliche Rechtsmeinung und kündigt "neue, innovative Geldanlage-Produkte" an, mit denen man ab Herbst wieder auf dem deutschen Markt präsent sein will.
Auf der deutschen Internet-Seite von Quadriga wird darauf hingewiesen, dass der Vertrieb der Superfund Genussrechte eingestellt ist. Eine Sprecherin der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (BaFin) sagte gegenüber dem ORF: "Aus unserer Sicht handelte es sich um verbotene Geschäfte, weil die erforderliche Erlaubnis dafür gefehlt hat."
Quadriga/Superfund argumentiert, darüber gäbe es eine unterschiedliche Rechtsmeinung. Man habe sich als Kompromiss freiwillig vom deutschen Markt zurück gezogen. Interview wollte man keines geben. Schriftlich teilte Quadriga/Superfund dem ORF jedoch mit: "Wir haben zu keinem Zeitpunkt gegen geltendes deutsches Recht verstoßen, im Besonderen wurden keine bewilligungspflichtigen Geschäfte getätigt."
Für bestehende Kunden, die bereits in den Superfund Genussrechten A, B oder C investiert sind, sowie für bereits begonnene Ansparpläne ergeben sich durch den Vertriebs-Stopp keinerlei Änderungen. Allerdings hat jetzt auch die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) gegenüber dem ORF bestätigt, dass sie sich die Konstruktion von Quadriga Superfund genau anschauen will. Superfund ist Hauptsponsor des oberösterreichischen Bundesliga-Fußballklubs Pasching.
Hintergrund des Streits zwischen Quadriga und der deutschen BaFin ist das Anfang 2004 in Deutschland neu in Kraft getretene Investmentmodernisierungsgesetz, das nach Ablauf einer Übergangsfrist den öffentlichen Vertrieb von bestimmten Futures Fonds in Deutschland nicht mehr vorsieht. Der Vertriebs-Stopp für die Superfunds A, B und C betreffe ausschließlich den deutschen Markt und erfolge fünf Monate vor der bis Ende 2004 eingeräumten Übergangsfrist, betont Quadriga.
Beobachter weisen freilich darauf hin, das Quadriga - wie auch andere Anbieter - den in Deutschland weiterhin verbotenen Vertrieb von Single Hedgefonds an Privatanleger mit seiner geschickten Genussscheinkonstruktion umgehen wollte. Diese Konstruktion stelle nämlich letztlich ein Direktinvestment in einen Hedgefonds dar. Erlaubt sei dagegen in Deutschland seit Anfang 2004 lediglich der Vertrieb von Dach-Hedgefonds mit Privatanlegern.
Quadriga/Superfund verwaltet mehr als eine Milliarde Euro Anlegervermögen. Mit seinen Hedge-Fonds ist Quadriga seit 1996 mit im Schnitt mehr als 20 Prozent Ertrag im Jahr sehr erfolgreich. In Summe ergibt sich seit 1996 bis heuer ein Plus von 415 Prozent. Weniger erfolgreich sind hingegen die neuen Superfunds, die seit 2003 teils auch für Kleinanleger angeboten werden, so der Fernsehbericht: Superfund A liegt seit dem Start im Vorjahr mit knapp 20 Prozent im Minus, Superfund B mit fast 28 Prozent, und Superfund C weist ein Minus von stattlichen 38 Prozent auf. Beim Superfund A beträgt das Mindestanlagevolumen 1.000 Euro, beim "B" 10.000 Euro und beim "C" - Nachfolger des Superfund Cayman - sogar 100.000 Euro.
Nach erfolgter Zulassung der angekündigten neuen Produkte will Superfund in den größten deutschen Städten wie geplant Superfund Investment Center eröffnen. Die Expansionsstrategie in Deutschland werde fortgesetzt, heißt es auf der Homepage. Vor der Superfund AG hatte übrigens im Februar d.J. auch schon die Quadriga AG in Absprache mit der BaFin den Vertrieb von Genussrechten eingestellt. (apa)