die besondere bundes-sportförderung wird vom gewinn der lotto-toto-gesellschaft abgeschöpft. da steckt kein cent steuergeld drin, kannst nachlesen und googeln, kostet dich keine minute....
Ich hab´ etwas länger gebraucht als "keine Minute" und bin zu folgendem Ergebnis gekommen:
Nach § 20 Glücksspielgesetz stellt der Bund "für Zwecke der "besonderen Sportförderung" (§§ 8 bis 10 Bundes-Sportförderungsgesetz) "jährlich "einen (ab 2014 wertgesicherten) Betrag von 80 Millionen Euro aus den Abgabenmitteln" (zB für Lotto, Toto 18,5 % der Summe der Einsätze bis 400 Mio Euro, darüber 27, 5 %)" des Konzessionärs" (derzeit die Österreichische Lotterien Gesellschaft m.b.H) "zur Verfügung".
Das heißt: Aus Abgaben, die der Österreichischen Lotterien Gesellschaft m.b.H.durch das Glücksspielgesetz vorgeschrieben sind, werden 80 Mio Euro der "besonderen Sportförderung" zweckgewidmet. Ich würde sagen, dieser Punkt geht zu 100 % an meinen Mandanten nots.
2. abgaben sind nicht das gleiche wie steuern. die oesterreichischen lotterien zahlen zusaetzlich zu ihren steuern 80 millionen euro sportfoerderung
Auch da liegst Du nicht richtig: Abgaben ist ein vielschichtiger Begriff, wird aber meist verwendet als Oberbegriff für "Steuern" (zB Einkommensteuer) und "sonstige Abgaben" wie "Gebühren" (für die der Gebührenpflichtige ein Gegenleistung des Gebührenempfängers erhält, zB eine Hauptverhandlung vor dem Geschworenengericht, für die der Verurteilte, nachdem er eine lebenslange Freiheitsstrafe ausgefasst hat, auch noch für die "Gerichtskosten" aufzukommen hat) oder verpflichtend vorgeschriebene "Beiträge" an Interessensvertretungen (zB die Arbeiterkammerbeiträge) usw bis hin zu "Geldstrafen", die die Republik Österreich einhebt.