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EBEL: Strafen 2013/2014

  • Fan_atic01
  • 26. September 2013 um 16:15
  • christian 91
    NHL
    • 28. Januar 2014 um 15:54
    • #726
    Zitat von baerli1975

    was heißt: die relation??
    weniger wie ein spiel gibts nicht..
    oder willst ihn 2 drittel sperren und im dritten drittel darf er wieder einlaufen??


    in relation zu den sperren der zwei anderen verurteilten. speziell leber hätte mehr "schmalz" bekommen müssen.

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 28. Januar 2014 um 15:57
    • #727

    @baerli1974: Du weißt es und ich glaube Dir gerne, dass diese Norm so ausgelegt wird.

    Für einen kontinentaleuropäischen Juristen (wenn er die Strafnormen des österreichischen Verwaltungsstrafgesetzes und seine Anwendung ausblendet) freilich recht einfach gestrickt, solch eine Gesetzesanwendung.

  • christian 91
    NHL
    • 28. Januar 2014 um 16:02
    • #728
    Zitat von Fan_atic01

    ja, wir wissen mittlerweile, dass die meisten KACler mit dem DOPS so ihre probleme haben, weil halt die strafen nicht mehr gewürfelt werden von vereinsnahen personen.

    Zitat von Wodde77

    Klar stimmen beim DOPS nach aussen hin die Relationen nicht immer, letztendlich ist das DOPS aber ein Expertengremium welches sicher fairer urteilt als der alte, enorm KAClastige Strafsenat.
    Das gerade viele KAC Fans damit ein Problem zu haben scheinen ist mir klar


    danke für diese entbehrliche, fast schon dumme, pauschalkeule. für was der KAC, samt fans, nit alles herhalten muss?
    sagt mal, wird euch das nit schön langsam z'blöd? ja, schlicht und einfach z'blöd?

  • R.Bourque
    KHL
    • 28. Januar 2014 um 16:21
    • #729

    Ich persönlich kann mit dem Regelbuch der IIHF als Leitline mehr anfangen als mit dem StGB und fände wohl in letzerem mehr aus meiner Sicht änderungswürdiges als in ersterem. Außerdem finde ich, dass diese beiden Richtschnüre nicht vergleichbar sind.

  • byebyeforum
    Gast
    • 28. Januar 2014 um 16:28
    • #730
    Zitat von baerli1975


    ähnlich wie der kopfstoßt wird auch der schlittschuhtritt im regelbuch behandelt.
    auch hier ist der versuch schon eine matchstrafe.

    ...oder der stockstich/stockendenstich.

    sind halt besonders "hinterfotzige" aktionen und die sperren für den alleinigen versuch mmn gerechtfertigt.
    viel war's halt nicht gerade vom schuller, da er aber für das schupferl eh nur die mindeststrafe ausfasst, hat er nicht unbedingt viel grund sich zu beklagen.

  • Fan_atic01
    Leftwing
    • 28. Januar 2014 um 16:35
    • Offizieller Beitrag
    • #731
    Zitat von christian 91

    danke für diese entbehrliche, fast schon dumme, pauschalkeule. für was der KAC, samt fans, nit alles herhalten muss?
    sagt mal, wird euch das nit schön langsam z'blöd? ja, schlicht und einfach z'blöd?

    halt die füße mal still, mein guter.
    erstens hab ich das nun zum ersten mal "vorgeworfen" und zweitens kommt eben die meiste kritik von nots und co. obwohl ich dich eher nicht mit dem vergleichen will.

    by the way schließt das wort "meisten" die pauschale verurteilung von allen KAC AnhängerInnen aus. ;)

    • Vorheriger offizieller Beitrag
    • Nächster offizieller Beitrag
  • baerli1975
    bisch a Tiroler....
    • 28. Januar 2014 um 16:53
    • #732
    Zitat von spiritofdalmacija

    ...oder der stockstich/stockendenstich.


    einspruch:
    versuchter stockstich oder stockendenstoß = 2+2+10
    ausgeführter stockstich oder stockendenstoß = 5+spd oder matchstrafe
    ausgeführter stockstich oder stockendenstoß mit verletzungsfolge = matchstrafe

  • eisbaerli
    Gast
    • 28. Januar 2014 um 16:54
    • #733

    eine frage an die experten

    ist die strafe an leber ok bzw das auch ausmaß?

  • EpiD
    Wikinger
    • 28. Januar 2014 um 16:55
    • #734
    Zitat von Gordfather

    Ich glaub dieser Satz sollte reichen! Warum es hier eine Diskussion gibt, versteh ich ehrlich nicht ganz! Wenn es Regeln ohne Spielraum gibt, sind die zu akzeptieren, fertig!


    This!

  • runjackrun
    NHL
    • 28. Januar 2014 um 17:10
    • #735

    bzgl Schuller sehe ich es wie die Schiedsrichter [Popcorn]

    Ein angedeuteter Kopfstoß, eine Provokation. Von versuchtem Kopfstoß kann keine Rede sein. Da ist das an den Kragl gehen vorher vom Levebre ja noch schlimmer. Aber, wenn die IIHF es so sagt, dann muss man die 1 Spiele Sperre auch dankend annehmen.

  • Bewunderer
    NHL
    • 28. Januar 2014 um 17:25
    • #736
    Zitat von christian 91


    danke für diese entbehrliche, fast schon dumme, pauschalkeule. für was der KAC, samt fans, nit alles herhalten muss?
    sagt mal, wird euch das nit schön langsam z'blöd? ja, schlicht und einfach z'blöd?

    Hallo Christian: Du hast recht, das ewige Rumgehacke auf altenDingen, Zuständen, Fakten, Vermutungen etc. ist nicht o.k. aber (kleines Aber): wir Salzburger mußten uns Jahrelang (ob berechtigt oder uberechtigt) die Anti Pierre Page Leier anhören - diese wurde hauptsächlich von den KAC Fans getragen - ging ja bis zu Fanleibchen mit FYP , die Fans von Wien, Graz etc. haben sich ab und zu mal zu diesem Thema gemeldet - 3/4 der Meldungen, teils sehr untergriffig kam von der KAC Fan- Gemeinde. Durch unseren neuen - in der Sympathieskala berechtigt sehr viel weiter oben angesiedelten- Trainer, sind wir da halt aus der Schußlinie - das solltest Du Deiner Klage oben dagegenhalten. Das Austeilen ist immer leichter als das Einstecken
    Ist jetzt nicht böse gemeint und ich wünsch Dir einen schönen Abend

    lg B

  • Honso
    EBEL
    • 28. Januar 2014 um 18:02
    • #737

    Will jetzt net lang zitieren, aber so langsam wundere ich mich wirklich. Ich meine, schon nur, dass Fragen auftauchen wie: "Ist jeder Stoß mit dem Kopf ein Kopfstoß?" Das ist so ungefähr die selbe Frage wie: "Ist jedes Tuch der Farbe rot ein rotes Tuch?" Natürlich ist jeder Stoß mit dem Kopf ein Kopfstoß! Und ob das jetzt Verletzungen nach sich zieht oder nicht ist einfach egal.

    Zitat


    Laut IIHF Regel 529 erhält ein Spieler eine Matchstrafe "der einem Gegenspieler bewusst einen Kopfstoß versetzt oder zu versetzen versucht."

    Das bedeutet, dass man gar nicht mal berühren muss, da kriegt man schon eine Matchstrafe. So gesehen ist der gute Mann ja noch gut weggekommen, weil er sofort eine Matchstrafe hätte kriegen müssen. Weil dass das ein wenigstens versuchter Kopfstoß war, ist wohl außer Frage. Wenn du in der 50er Zone mit 60 km/h daherkommst, kriegst einen Strafzettel. Auch wenn ein anderer vorher mit 130 durchgebrettert ist.

    Ich meine, wenn du beim Aufwärmen über die rote Linie fährst, kriegst auch eine Strafe, ohne dass dabei gleich einer im Krankenhaus landet.

  • Powerhockey
    Schiriversteher
    • 28. Januar 2014 um 18:46
    • #738

    ich bin auch sehr überrascht,
    ich geh konform mit nem veuforever & nots und bin konträr einem vincente und ner rapunzel 8o
    wundert mich echt, dass es hier überhaupt zu ner diskussion kommt

    ob der strafenkatalog der IIHF jetzt besonders sinnvoll ist, oder nicht, kann man diskutieren,
    ABER hallo es gibt die regel und ich seh hier auch keine veranlassung dies in dem fall nur irgendwie anzuzweifeln
    ich versteh deine argumentation sehr wohl vincente, aber warum das hier anzuwenden ist, versteh ich null

    wenn sogar der versuch eines kopfstoßes unbedingt mit ner MS zu bestrafen ist, warum sollte dann ein ausgeführter kopfstoß und sei er noch so zärtlich mit ner abmahnung davon kommen?
    glatteste fehlentscheidung mMn der saison, weil es hier sozusagen auch kein spielraum gibt (klar sind die 2min gegen Labelle ein viel größerer witz, aber da kann man noch argumentieren, ok der schiri hats in dme bruchteil der sekunde von der intention und intensität anders gesehen, aber beim Schuller gibts halt mMn keinen diskussionsspielraum)

  • bici4
    meinewelt
    • 28. Januar 2014 um 19:23
    • #739
    Zitat von nots

    Verstehe die Diskussion auch nicht wirklich. Schuller hat das einfach nicht zu machen, und die Regel ist nun mal da und wird auch geahndet.
    Koch hat ja heuer auch schon mal gegen Schiechl so eine Aktion gebracht, weiß aber leider nicht mehr ob er dafür bestraft wurde oder nicht, denke aber schon.


    Das war in einem PO, wo Schichl noch in Salzburg gespielt hat. Ich glaube, ich erinnere mich richtig. Außer er hat es heuer wiederholt.

    Die Schulleraktion habe ich zufällig live gesehen und mich auch gleich an die Aktion von Koch erinnert.

  • Online
    dirigo
    hockeyfan
    • 28. Januar 2014 um 19:54
    • #740
    Zitat von Powerhockey

    ob der strafenkatalog der IIHF jetzt besonders sinnvoll ist, oder nicht, kann man diskutieren,


    ich finde diese 'sekundärregeln' gut, da dadurch so manche eskalationen erst gar nicht aufkommen.
    schuller unterstell ich keine verletzungsabsicht, allein die provokation reicht manchmal schon, dass der gegner ausrastet.
    lefebvre ist als gebranntes kind halt nicht darauf eingegangen.

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 28. Januar 2014 um 20:08
    • #741
    Zitat von mein Gschpusi

    ... ABER hallo es gibt die regel und ich seh hier auch keine veranlassung dies in dem fall nur irgendwie anzuzweifeln
    ich versteh deine argumentation sehr wohl vincente, aber warum das hier anzuwenden ist, versteh ich null

    wenn sogar der versuch eines kopfstoßes unbedingt mit ner MS zu bestrafen ist, warum sollte dann ein ausgeführter kopfstoß und sei er noch so zärtlich mit ner abmahnung davon kommen?


    Du meinst nur, mein Gschpusi, dass Du mich verstanden hast.

    Versuch ich es eben so:

    Du stehst als Fußgänger an einer durch "Lichtzeichen" (Ampel) geregelten Kreuzung. Die Ampel zeigt "rot". Du darfst nicht über den Schutzweg auf die andere Straßenseite gehen. Erst, wenn die Ampel "grün" zeigt, darfst die Straße überqueren.

    Diese Regel ist sinnvoll. Sie dient dem Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer an dieser Kreuzung, denen die Ampel durch grünes Licht bedeutet, dass sie fahren dürfen und nicht damit zu rechnen haben, dass ihnen zB Fußgänger vors Auto laufen usw.

    Was aber, wenn Du deutlich nach Mitternacht und doch deutlich vor dem Morgengrauen an dieselbe Kreuzung kommst. Weit und breit kein Straßenverkehr mehr, außer Dir sind all die anderen Verkehrsteilnehmer längst in den Betten und auch noch nicht aufgestanden. Und die Ampel an dem Schutzweg zeigt Dir das "rote" Licht. Bleibst Du dann geduldig stehen und wartest, bis Dir das grüne Licht leuchtet? Oder sagst Du Dir: Warum sollte ich hier sinnlos warten, wenn ich, so ich los marschiere, eh weit und breit niemanden gefährde oder behindere, weil niemand mehr außer mir unterwegs ist?

    Ein österreichischer Gendarm würde Dir, weil "Vurschrift ist Vurschrift!", im Idealfall eine Ermahnung erteilen und im schlimmsten Fall dafür sorgen, dass Du eine Geldstrafe wegen dieser "Verwaltungsübertretung" ausfassen musst.

    Ein guter Jurist dagegen würde zunächst über das "Ziel" (giechisch "telos") der Norm "bei rot bleib stehen!" nachdenken, so wie ich das oben getan habe (Vermeidung der Behinderung, Gefährdung usw anderer Verkehrsteilnehmer) und den Anwendungsbereich dieser Norm "teleologisch reduzieren" auf die Fälle, wo solch eine Gefährdung, Behinderung usw anderer Verkehrsteilnehmer wegen Vorhandenseins anderer Verkehrsteilnehmer tatsächlich passiert oder zumindest wahrscheinlich ist; und die Norm dann nicht anwenden, wenn die Erreichung dieses Ziels mangels anderer Verkehrsteilnehmer gar nicht möglich ist: Die Anwendung dieser Norm wäre dann sinn- und zwecklos.

    So waren meine Überlegungen zum Verbrechen des "absichtlichen Kopfstoßes" nach Art 529 IIHF-Rulebook. Ein absichtliches zartes "Kopfstößchen" oder der von Absicht getragene Versuch eines zärtlichen "Kopfstößchens", bei dem es - weil Versuch - zu gar keiner Berührung des Gegners kommt, beschwört nicht die mit einem wuchtigen Kopfstoß bzw mit dem Versuch eines wuchtigen Kopfstoßes verbundene Gefahr der Gesundheitsschädigung des Gegenübers herauf. Deshalb soll diese Norm mit ihrer absoluten Strafdrohung, nämlich nur die Höchststrafe "Matchstrafe", dann eben nicht zur Anwendung kommen. Wegen "unsportlichen Verhaltens" durch zartes "Kopfstößchen" könnte man in solch einem Fall, wenn es schon unbedingt sein muss, locker das Auslangen finden und den Dave "due minuti" auf die "panca puniti" schicken.

    Ich hoffe, jetzt habe ich meine Ideen nachvollziehbarer dargelegt.

    PS: Wozu die sinnlose Anwendung von Normen führen kann, wie das ("Vurschrift is Vurschrift") Grüßen-Müssen des Hutes eines gewissen Herrn Gessler, das hat ein gewisser Herr Schiller eindrucksvoll dargelegt. Nicht umsonst ist der widerborstige "Dave" Tell der Hero unserer wenig autoritätshörigen Nachbarn im Westen.

    2 Mal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (28. Januar 2014 um 20:23)

  • EpiD
    Wikinger
    • 28. Januar 2014 um 20:26
    • #742

    8| [Popcorn] Jetzt aber.

  • Online
    The great Chris
    Knoblauch
    • 28. Januar 2014 um 20:38
    • #743
    Zitat von VincenteCleruzio


    Du meinst nur, mein Gschpusi, dass Du mich verstanden hast.

    Versuch ich es eben so:

    Du stehst als Fußgänger an einer durch "Lichtzeichen" (Ampel) geregelten Kreuzung. Die Ampel zeigt "rot". Du darfst nicht über den Schutzweg auf die andere Straßenseite gehen. Erst, wenn die Ampel "grün" zeigt, darfst die Straße überqueren.

    Diese Regel ist sinnvoll. Sie dient dem Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer an dieser Kreuzung, denen die Ampel durch grünes Licht bedeutet, dass sie fahren dürfen und nicht damit zu rechnen haben, dass ihnen zB Fußgänger vors Auto laufen usw.

    Was aber, wenn Du deutlich nach Mitternacht und doch deutlich vor dem Morgengrauen an dieselbe Kreuzung kommst. Weit und breit kein Straßenverkehr mehr, außer Dir sind all die anderen Verkehrsteilnehmer längst in den Betten und auch noch nicht aufgestanden. Und die Ampel an dem Schutzweg zeigt Dir das "rote" Licht. Bleibst Du dann geduldig stehen und wartest, bis Dir das grüne Licht leuchtet? Oder sagst Du Dir: Warum sollte ich hier sinnlos warten, wenn ich, so ich los marschiere, eh weit und breit niemanden gefährde oder behindere, weil niemand mehr außer mir unterwegs ist?

    Ein österreichischer Gendarm würde Dir, weil "Vurschrift ist Vurschrift!", im Idealfall eine Ermahnung erteilen und im schlimmsten Fall dafür sorgen, dass Du eine Geldstrafe wegen dieser "Verwaltungsübertretung" ausfassen musst.

    Ein guter Jurist dagegen würde zunächst über das "Ziel" (giechisch "telos") der Norm "bei rot bleib stehen!" nachdenken, so wie ich das oben getan habe (Vermeidung der Behinderung, Gefährdung usw anderer Verkehrsteilnehmer) und den Anwendungsbereich dieser Norm "teleologisch reduzieren" auf die Fälle, wo solch eine Gefährdung, Behinderung usw anderer Verkehrsteilnehmer wegen Vorhandenseins anderer Verkehrsteilnehmer tatsächlich passiert oder zumindest wahrscheinlich ist; und die Norm dann nicht anwenden, wenn die Erreichung dieses Ziels mangels anderer Verkehrsteilnehmer gar nicht möglich ist: Die Anwendung dieser Norm wäre dann sinn- und zwecklos.

    So waren meine Überlegungen zum Verbrechen des "absichtlichen Kopfstoßes" nach Art 529 IIHF-Rulebook. Ein absichtliches zartes "Kopfstößchen" oder der von Absicht getragene Versuch eines zärtlichen "Kopfstößchens", bei dem es - weil Versuch - zu gar keiner Berührung des Gegners kommt, beschwört nicht die mit einem wuchtigen Kopfstoß bzw mit dem Versuch eines wuchtigen Kopfstoßes verbundene Gefahr der Gesundheitsschädigung des Gegenübers herauf. Deshalb soll diese Norm mit ihrer absoluten Strafdrohung, nämlich nur die Höchststrafe "Matchstrafe", dann eben nicht zur Anwendung kommen. Wegen "unsportlichen Verhaltens" durch zartes "Kopfstößchen" könnte man in solch einem Fall, wenn es schon unbedingt sein muss, locker das Auslangen finden und den Dave "due minuti" auf die "panca puniti" schicken.

    Ich hoffe, jetzt habe ich meine Ideen nachvollziehbarer dargelegt.

    PS: Wozu die sinnlose Anwendung von Normen führen kann, wie das ("Vurschrift is Vurschrift") Grüßen-Müssen des Hutes eines gewissen Herrn Gessler, das hat ein gewisser Herr Schiller eindrucksvoll dargelegt. Nicht umsonst ist der widerborstige "Dave" Tell der Hero unserer wenig autoritätshörigen Nachbarn im Westen.

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    Wobei noch ein kleines Detail zu klären wäre:

    Es ist im Regelbuch eindeutig festgehalten, daß auch die Andeutung eines Kopfstoßes strafbar ist.

    Gibt es das auch in der StVO für die Andeutung, bei Rot die Strasse zu überqueren? ;)

    Und überhaupt erinnert die "Rote Ampel Situation" an der einsamen Kreuzung
    an den brechenden Ast im Wald, den niemand hört. Gibt es ein Geräusch? ;)

    Jaja, ich weiß, ich versteh deine Ideen nicht, Asche auf mein Haupt!

    Da bleibma lieber bei "Vurschrift ist Vurschrift!", ist viel einfacher zu befolgen und verstehen, auch für uns Nichtjuristen/philosophen ;)

    Schuller, setzen!

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 28. Januar 2014 um 20:57
    • #744

    Bitte nichts in die falsche Kehle zu kriegen, ich habe niemanden hier im Forum wegen seiner Interpretation des Art 529 IIHF-Rulebook angegriffen. Und ich kann die Anwendung des Art 529 IIHF-Rulebook nach der Methode "Vurschrift ist Vurschrift" ohne Hinterfragen des Sinns dieser Vorschrift nachvollziehen - der oben verwendete Begriff "strict liability" ist die anglo-amerikanische Bezeichnung dafür.

    Nur bitte ich mir zuzugestehen, dass ich mir Gedanken darüber mache, ob man die fragliche Norm nicht auch anders interpretieren könnte und ob diese andere Auslegung nicht vielleicht sinnvoller wäre. Zeit meines Juristenlebens wundere ich mich über die oft primitive Anwendung des oft auch wirklich primitiven österreichischen Verwaltungsstrafrechts - egal, ob durch Gendarmen oder durch Hofräte des Verwaltungsgerichtshof. Aber wir leben eben in einem Land, in dem bereits "die bloße Existenz eine Verwaltungsübertretung" bedeutet.

  • Online
    The great Chris
    Knoblauch
    • 28. Januar 2014 um 21:12
    • #745

    Nix falsche Kehle, alles bestens in der alten Gurgel, so dünnhäutig samma nit.

    Ist natürlich absolut legitim, sich Gedanken zu machen, wenn auch des öfteren nicht erwünscht in diesem unserem schönen Lande.

    Allerdings hänge auch ich beizeiten dieser Beschäftigung nach und gelange so zur Frage, " ob man die fragliche Norm nicht auch anders interpretieren könnte", wenn der Bescheidbetroffene nicht zufällig ein rotweißes Trikot tragen würde?

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 28. Januar 2014 um 21:18
    • #746
    Zitat von The great Chris


    ... Allerdings hänge auch ich beizeiten dieser Beschäftigung nach und gelange so zur Frage, " ob man die fragliche Norm nicht auch anders interpretieren könnte", wenn der Bescheidbetroffene nicht zufällig ein rotweißes Trikot tragen würde?


    Sei mir bitte nicht böse, aber mit dieser Unterstellung nimmst Du Dich selbst aus dem Spiel.

  • reinkbb
    VSV forever
    • 28. Januar 2014 um 21:49
    • #747

    Als Zivilist oder treffender Strafverteidiger hast a Problem mit dem Verwaltungs(straf)recht :P I hau mi ob

  • Eisprinz
    Prinz der Herzen
    • 28. Januar 2014 um 21:58
    • #748
    Zitat von VincenteCleruzio


    Sei mir bitte nicht böse, aber mit dieser Unterstellung nimmst Du Dich selbst aus dem Spiel.

    Weil du nicht gerne schwindelst?  :P

  • quasidodo
    Beischlbeißer
    • 28. Januar 2014 um 22:08
    • #749
    Zitat von VincenteCleruzio

    ... vom Rechtsmittelgericht bestätigt, das Vergolden eines fremden Gartenzwergs durch den Nachbarn, den dieser Zwerg mit seiner schäbigen Bemalung anscheinend sehr gestört hat.

    herrlich! :thumbup:

  • christian 91
    NHL
    • 28. Januar 2014 um 22:53
    • #750

    ich versuche wenigstens, hinter der argumentation pro strafenkatalog, einen sinn zu finden. finde ihn auch, im sinne des buches des gesetztes wird gehandelt, erecto :whistling:
    will heißen, dass ich den befürwortern auf halben weg entgegen komme, was ja im sinne des erfinders, in dem fall das regelbuch, durchaus sinnvoll erscheint.
    wenige bis keiner nimmt sich die mühe die kehrseite der medaille in betracht zu ziehen.
    für meinen geschmack passen die relationen der strafen aber sowas von überhaupt nit! aber bitte, ist mein empfinden und aufbegehren. leider bin ich erzroter, und noch leiderer hat's einen der roten dawischt. was dahier herinnen eh schon einen freibrief für unterstellungen, pauschalierungen und was weiß ich sonst noch dient!
    aber nichts desto trotz werde ich nicht müde, an gewissen sinnhaften, eigentlich weniger sinnhaften, regelungen zu zweifeln. diese anzubrangern, in frage zu stellen, um dann darüber zu diskutieren. (was halt aus besagten gründen für einen der unsrigen schwer bis fast unmöglich ist!)
    für mich bedeuten diese regelungen zu herbe eingriffe in das naturell dieser sportart. eingriffe in abläufe von denen dieser sport teilweise mitlebt, das salz in der suppe darstellt.
    das match wird nachträglich seziert (um es übertrieben auszudrücken). das spiel wird immer mehr *klinisch sauber*, gewisse vorgänge werden desinfiziert, zu sehr REGULIERT!
    dagegen wehre ich mich, dieser übersensibilisierung gegenüber. MIR zumindest fehlt das gewisse fingerspitzengefühl, alles und jedes zu reglementieren. ich sehe traurig zu wie dieser sport immer mehr an würze verliert.
    DIE veteranen dieses sports, sei es aus innsbruck, graz, stadlau, dem ehemaligen wev, feldkirch, villach oder klagenfurt, lachen sich an ast ab ob solcher vermeintlichen *tätlichkeiten*.
    und nein, bin ka ewiggestriger oder stehengebliebener. aber eishockey is nimmer das was mal war und sein sollte.
    meine gedanken zu diesem thema - nit mehr und nit weniger :!:

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