Wie rechtfertigst du, dass ein Verband (FISG eine private Assoziation - das wird auch in ITA so sein) anderen privaten Assoziationen verbieten kann (= keine Freigabe erteilen) in einem anderen Land ihrem Sport nachzugehen, obwohl diese Vereine beim genannten Verband anscheinend nichtmal Mitglied sind und sich daher auch nie dessen Regeln unterworfen haben? Auf welcher Basis steht das Recht des Verbandes sowas zu tun und entspricht dies auch den allgemeinen Prinzipien eines Rechtstaates und ist das letzten Endes auch wirklich demokratisch legitimiert?
Ich sehe es so: Der KEHV muss, da er Teil des ÖEHV und damit den IIHF Regularien untergestellt ist, für jeden ausländischen Verein eine Freigabe vom entsprechenden nationalen Verband anfordern. Ohne diese Teilnahme hat das Team kein Recht an einer ausländischen Liga teilzunehmen.
Der italienische Verband hat für sich eine klare Richtlinie definiert. Für Meisterschaften, die höher als die angebotenen Nationalen Meisterschaften stehen (EBEL oder AHL), gibt es für die Klubs eine Freigabe, wenn alle weiteren Anforderungen erfüllt werden können. Für alle offiziell anerkannte ausländischen Ligen, welche den nationalen Meisterschaften (Serie C) gleichgestellt oder untergestellt sind, gibt es keine. Das wurde angeblich allen Vereinen vor mehr als einem Jahr so verkündet.
Ich finde grundsätzlich muss es schon so sein, dass ein nationaler Verband (egal in welcher Sportart) einen gewissen Rahmen vorgibt. Es kann nicht sein, dass jede Person einen nirgends gemeldeten Verein gründen kann, der an offiziellen Wettbewerben teilnimmt. Sonst kann man die Notwendigkeit eines Verbandes in Frage stellen. Jeder kann ohne jegliche Erlaubnis eine Mannschaft gründen und damit einige Spiele bestreiten. Für die Teilnahme an einer offiziellen Meisterschaft bedarf es allerdings einer gewissen Bürokratie bzw. in diesem Fall einer Freigabe.
Wie man ja gut öffentlich mitverfolgen konnte, hat der KEHV mit allen Mitteln versucht die IIHF Richtlinien zu umgeben (Definition ausdrücklich als Hobbyliga und Namensänderung, welche im Endeffekt nichts gebracht hat).
Siehe Seite 3 der Durchführungsbestimmungen: http://www.kehv.at/www/images/pdf…02017_2018_.pdf
Nur hat der KEHV die Rechnung ohne den Wirt (ÖEHV bzw. IIHF) gemacht, denen diese glorreiche Initiativen wohl nicht so sehr gefallen haben.