Und damit wären wir wieder bei der Ausgangsfrage: Ist das Veranlassen, Fördern oder Ermöglichen lebensgefährlicher Basejumps von niedrigen Hochhäusern gesellschaftlich akzeptiert?
...ist ja wirklich ein aussergewöhnlich guter Thread hier...
kurze Frage an die Rechtsgelehrten hier, falls wer Zeit hat das zu beantworten,bezüglich dem obigen Textzitat, wie hoch ist eigentlich die "juristische" Verantwortung für den Hochhausbesitzer? Wenn er das zum Beispiel erlaubt. bzw. wenn es der Hausbesitzer nicht erlaubt, wie sieht die Rechtslage in Österreich diesbezüglich aus? Sprich wie hoch ist die Verantwortung des Hausbesitzer falls er es wissend nicht verhindert hat?