was sollt aufn t-shirt draufstehen? "geisterspiel - ich war dabei" ?

Vorbereitungsspiele AUT - BLR (1.Spiel 2:3, 2.Spiel 4:2)
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- WM Div. I A 2012 (SLO)
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Philipp K.u.K. -
21. März 2012 um 00:26
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ja genau mit einem autogramm von dem security der dich rausgebracht haben könnte oder auch nicht wenn er da gewesen wäre möglicherweise vielleicht.......
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nachdems ja ein geisterspiel is kannst dir ja auch ein leintuch übern kopf werfen und als geist zum spiel gehen
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Einfach schauen, in welchem politischen Vorzeigebundesland (oder das Gleicheste unter den neun Gleichen) das alles stattfindet - also nicht wundern...
Schwarz und Rot haben das alle brav mitunterstüzt, die sind hier alle so deppert...
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Also, weils so skurill ist, hab ich mir jetzt das Kärntner Veranstaltungsgesetz angesehen und bin in meiner Vorahnung, dass wiedereinmal ein Kärntner Jurist eine mehr als eigenartige Ansicht des Rechts vertritt (Ist der wirklich Jurist???), bestätigt worden. Wenn man laut Legaldefinition Besucher ist, wird auch ein Kärntner Landesjurist daraus keinen Veranstalter konstruieren können! Beim besten Willen, aber eine Strafbarkeit des Besuchers sehe ich nicht.
Einer Verweisung von der Örtlichkeit durch die Behörde würde ich mich aber nicht widersetzen, da kommt dann natürlich eine Strafbarkeit in Betracht.
Auszug aus dem Gesetz:
§ 2 (1) Veranstaltungen im Sinne dieses Gesetzes sind:a)
alle
Unternehmungen und Darbietungen, die zum Vergnügen oder zur Erbauung
der Besucher und Teilnehmer bestimmt sind; hierzu gehören insbesondere
Theatervorstellungen, Konzerte, Ausstellungen, sportliche Wettkämpfe und
Vorführungen, Public-Viewing, Vorträge, Rezitationen,
Vorlesungen, Tierschauen, Schaustellungen, Belustigungen,
Tanzveranstaltungen und dergleichen;
.......(2)
Öffentlich im Sinne dieses Gesetzes sind alle Veranstaltungen, die
allgemein zugänglich sind. Allgemein zugänglich sind insbesondere
Veranstaltungen, die an öffentlichen Orten, wie beispielsweise
Gastgewerbebetrieben oder Vereins- und Klublokalen, stattfinden. Nicht
allgemein zugänglich sind Veranstaltungen, die ausschließlich für
persönlich geladene Gäste in einem privaten Haushalt, im Rahmen von
Feiern familiären Charakters oder im Rahmen von Betriebsfeiern und
dergleichen, stattfinden. Eine Veranstaltung, die von einer Vereinigung
für ihre Mitglieder durchgeführt wird, gilt als öffentlich, wenn die
Mitgliedschaft nur zum Zweck der Teilnahme an der Veranstaltung,
allenfalls verbunden mit der Leistung eines Beitrages, erworben wird.
......
(6) Besucher einer Veranstaltung sind alle einer Veranstaltung als Zuschauer beiwohnenden natürlichen Personen.§ 8 (3) Am Karfreitag und am 24. Dezember sind Veranstaltungen verboten. Am
Karsamstag dürfen Veranstaltungen nicht vor 14 Uhr begonnen werden.-
§ 30
Strafbestimmungen
(1)
Sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der
Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet oder nach anderen
Verwaltungsstrafbestimmungen mit strengerer Strafe bedroht ist, begeht
eine Verwaltungsübertretung, wera)
bewilligungspflichtige Veranstaltungen ohne Bewilligung oder abweichend von dieser durchführt;
b)
soweit
eine Genehmigungspflicht für Veranstaltungsstätten und
Veranstaltungseinrichtungen vorgesehen ist, Veranstaltungen in nicht
genehmigten Veranstaltungsstätten durchführt oder nicht genehmigte
Veranstaltungseinrichtungen verwendet oder als Verfügungsberechtigter
über derartige Veranstaltungsstätten oder Veranstaltungseinrichtungen
eine für eine Veranstaltung nicht genehmigte Veranstaltungsstätte oder
Veranstaltungseinrichtung zur Verfügung stellt;
c)
soweit
für Veranstaltungsstätten keine Genehmigungspflicht vorgesehen ist,
Veranstaltungen in hierfür nicht geeigneten Veranstaltungsstätten
durchführt oder als Verfügungsberechtigter über eine solche
Veranstaltungsstätte eine für die Veranstaltung ungeeignete
Veranstaltungsstätte zur Verfügung stellt;
d)
soweit eine behördliche Untersagung einer Veranstaltung erfolgt ist, diese trotz der Untersagung durchführt;
d)
die Bestimmungen der §§ 3, 5, 8, 9 Abs. 1, 10 Abs. 1, 12 Abs. 1 bis Abs. 4, 13 oder 23 Abs. 5 dritter Satz übertritt;
e)
Veranstaltungen entgegen des Verbots nach § 8 beginnt oder nicht beendet;
f)
Maßnahmen nach §§ 22 Abs. 1, 23 Abs. 1, Abs. 3, Abs. 4 und Abs. 5 erster Satz nicht duldet oder behindert;
g)
die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen übertritt;
h)
den
auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Bescheiden zuwiderhandelt, soweit
ein derartiges Verhalten nicht bereits den Tatbestand der lit. a bis g
erfüllt;
i)
Veranstaltungen zur Vornahme oder Förderung unsittlicher Handlungen oder auf andere Weise missbraucht;
j)
durch
eine Veranstaltung das Leben oder die Gesundheit der Besucher oder
veranstaltungspolizeiliche Interessen oder Interessen des Jugendschutzes
gefährdet;
k)
durch
eine Veranstaltung eine unzumutbare Beeinträchtigung von Menschen durch
Immissionen (zB Lärm, Geruch, Erschütterung, Wärme, Lichteinwirkung
oder Schwingungen) herbeiführt;
l)
als
akkreditierte Prüfstelle (§ 11 Abs. 3 und 4) die Überprüfung nicht
entsprechend den hierfür geltenden Bestimmungen oder den erlassenen
Verordnungen ausübt oder den behördlichen Anordnungen nach § 4 Abs. 9
des Kärntner Akkreditierungs- und Bauproduktegesetzes oder der
Mitteilungspflicht nach § 9 Abs. 2 des Kärntner Akkreditierungs- und
Bauproduktegesetzes in Verbindung mit § 11 dieses Gesetzes nicht oder
mit ungerechtfertigten Verzögerungen nachkommt;
m)
als
staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker (§ 11 Abs. 1 lit. a)
oder als Ingenieurbüro (Beratender Ingenieur gem. § 11 Abs. 1 lit. b)
oder als Veranstaltungstechniker (§ 11 Abs. 1 lit. c) die Überprüfung
nicht entsprechend den hierfür geltenden Bestimmungen oder der
erlassenen Verordnungen ausübt.(2) Verwaltungsübertretungen sind von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafe bis zu 7260 Euro zu bestrafen.
(3) Der Versuch ist strafbar.
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Wenn ich das so lese krieg ich richtig Lust das Spiel live zu sehen, schade, dass es so weit weg ist. Aus der Idee mit den Leintüchern zum "Geisterspiel" zu gehen hätte man mit etwas Planung was tolles machen können
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ich glaub es finden sich ein paar fans die den orf dementsprechend auf sich aufmerksam machen könnten.........vor der halle natürlich
!
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...übrigens das Veranstaltungsverbot ist sogar bei den Einheimischen ein eher unbekanntes Wesen,
sogar das Regionalliga Mitte Spiel zwischen VSV und St. Florian war am Karfreitag angesetzt und wurde erst nach dem ganzen Trubel mit dem Länderspiel auf gestern verlegt...
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...da muss man einfach mal ein Zeichen setzen! Leintuch mit und schon ist es in Allerwelt Munde!!!
Geisterspiel wir kommen!! [Popcorn]
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Unabhängig vom verlängerten Villacher Fasching Betreff der Spiele gegen Weissrussland in Villach
In Feldkirch gegen die Schweiz spielt man am Mittwoch und Donnerstag - eigentlich sollte Grabse da dabei sein weil dann gehts wohl anschliessend direkt zur B-WM
letzte Möglichkeit für ihn sich a bissl im Team zu aklimatisieren?!Evtl. kommt er ja via Zürich - von da sinds 2 Stunden nach Feldkirch
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da ich heute fix in der Halle bin, bin ich jetzt echt am überlegen dass ich mir ein Leintuch über den Kopf werfe und als Geist gehe.
Vl. finde ich noch irgendwo ein altes.Wer kommt noch alles?
Lg
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werde am Platz "Polizei" unter der Übertragungskabine sitzen!!!
...das Leintuch im Rucksack!! A hetz muss sein!!
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Na hoffentlich kriegts dann zu den 7260 euro für "mittäterschaft bei einer veranstaltung"(?) nicht noch was drauf wegen Verstoß gegen das Vermummungsverbot oder so
Man kann eh nur versuchen das ganze von der lustigen Seite zu sehen
Bin schon gespannt auf Berichte aus der Halle!
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bin ziemlich sicher dabei aber ohne leintuch
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gabs eigentlich irgendwann einmal eine stellungnahme warum man nicht örtlich ausweicht?
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hmmm, also wenn der verband noch schnell blanco-einladungen druckt, wo jeder seinen namen draufschreibt, dann ists ja nicht mehr öffentlich - sind ja dann alle persönlich geladen ....
haben wir übrigens auch schon öfter gemacht, um die vorgaben einer öffentlichen veranstaltung zu umschiffen. -
hier mal etwas für die Juristen im Forum.
wieso es für Besucher eine Strafe von bis zu 7260 Euro geben sollte ist mir aus dem Gesetzes Text nicht ersichtlich.
Ich frag mich jedoch wie es dann heute zb. in ganz Kärnten Kino Vorführungen geben kann - wenn diese eindeutig unter den Begriff Veranstaltung fallen.
(1) Veranstaltungen im Sinne dieses Gesetzes sind:
a) alle Unternehmungen und Darbietungen, die zum Vergnügen oder zur Erbauung der Besucher und Teilnehmer bestimmt sind; hierzu gehören insbesondere Theatervorstellungen, Konzerte, Ausstellungen, sportliche Wettkämpfe und Vorführungen, Public-Viewing, Vorträge, Rezitationen, Vorlesungen, Tierschauen, Schaustellungen, Belustigungen, Tanzveranstaltungen und dergleichen;
b) Filmvorführungen, Video- und DVD-Projektionen.
§ 8 Verbotene Veranstaltungen
(1) Verboten sind
a) Veranstaltungen, die den Strafgesetzen zuwiderlaufen; ...
b) Am Karfreitag und am 24. Dezember sind Veranstaltungen verboten. Am Karsamstag dürfen Veranstaltungen nicht vor 14 Uhr begonnen werden.
Gesamtes Gesetz vom 16. Dezember 2010 über die Regelung des Veranstaltungswesens (Kärntner Veranstaltungsgesetz 2010 - K-VAG 2010)
siehe : http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrK&Gesetzesnummer=20000230
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so, mittlerweile ist ja herausen, daß veranstaltungen jeglicher art an karfreitagen eigentlich nie wirklich ein problem darstellten, weils einfach niemand kontrolliert und exekutiert hat....warum? der ganz einfache grund war: wo kein kläger, da kein richter und bisher gabs keinen kläger. dies war auch der grund, warum der öehv an den terminen/dem spielort festhielt ("wird schon kana wos dagegn sogn!")....wird zumindest in journalistenkreisen kolportiert.
und dieses blatt hat sich jetzt aufgrund eines spieles einer nationalmannschaft gewandt. es wurden in diesem fahrwasser, wie mir auch mitgeteilt wurde, plötzlich jugendspiele im fussball u eishockey verschoben, vorstellungen der studiobühne villach abgesagt. auch das gestrige spiel der regionalliga mitte des vsv war ursprünglich für freitag angesetzt, wurde ebenfalls deshalb bereits gestern ausgetragen.
a gaude mit einem gesetz, das bisher keiner wirklich kannte, daher auch nicht befolgt wurde, weils niemanden interessierte....bis zu dieser geschichte. [Popcorn]
also ich freu mich auf heute abend u werde den spaziergang antreten - mal schauen, was heute in der tirolerstrasse bzw vor der halle passiert...
....und zur not gehen dann eben alle in die box u werdens via tv verfolgen....paßt ja stimmungsmäßig bestimmt auch! 8))
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gabs eigentlich irgendwann einmal eine stellungnahme warum man nicht örtlich ausweicht?
jesenice war im gespräch.
weissrussen hatten dafür aber keine visa. -
eisschnecken: ich kann ehrlich gesagt auch nicht nachvollziehen, aus welchen gesetzestexten diese "juristen" eine strafbarkeit bis 7260€ gebastelt haben wollen...
der veranstalter selbst kann natürlich bestraft werden aber einfache besucher? ich habe die gesetze nur schnell überflogen und ich könnte mich auch irren, aber mir wäre keine textstelle aufgefallen, in der auch der besuch mit so hoher strafe bedroht gewesen wäre...das argument der "mittäterschaft" ist komplett an den haaren herbeigezogen und von der bestrafung des veranstalters auf die bestrafung der besucher zu schließen verstößt mit sicherheit gegen des geltende analogieverbot (keine strafe ohne gesetz)...
dass der besuch strafbar ist kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, es sei denn ein ausgelernter jurist zeigt mir eine gegenteilige gesetzesstelle -
Kann man sich eigentlich mit nem Besen auf die Tribüne stellen, ein bisschen kehren und behaupten, man sei vom Putzdienst? Kommt man damit durch?
Ach, es ist köstlich. Es gibt keine Veranstaltung, aber sie wird live im TV übertragen
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ich glaub es finden sich ein paar fans die den orf dementsprechend auf sich aufmerksam machen könnten.........vor der halle natürlich
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es werden sich definitiv einige Fans finden die heute abend live vor Ort sind vielmehr sogar in der Halle. schreibfauldanke für die Recherche, hätte das aufgrund der Bezeichnung deines Nicknames nicht erwartet. Also, heute abend: AUT - BLR live vor Ort. Hätte nicht unser ehemaliger LH gemeint: dann werden wir den Weissrussen eben sportlich eines auswischen, sich Weissrussland nennen und nichts wissen gehört eben bestraft
..... ja ich weiß die BLR haben sich nichts zu Schulden kommen lassen.
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Also wer tut sich denn heut alles den Weg in die Tirolerstraße an?
Wies jetzt vor Ort aussehen wird weiß man ja immer noch nicht wirklich und zur not wird wohl die Box Orf Sport Plus zeigen =D.
Was ich aber ziemlich absurd finden würde =D, wenn man sich ein spiel im TV ansehen muss, welches 5m entfernt von einem stattfindet.[winke]
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Was ich aber ziemlich absurd finden würde =D, wenn man sich ein spiel im TV ansehen muss, welches 5m entfernt von einem stattfindet.
[winke]
wir schaffens hier in VI noch ins Guiness Buch der Rekorde zu gelangen, mit einem simplen Eishockeyspiel gepaart mit juristischer Gesetzesauslegung.
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gerade in den radio kärnten nachrichten:
türen bleiben doch verschlossen, auch ordner sollen vorort sein
kasperltheater geht weiter
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