Dokument 1:
18) Nicht aus Österreich stammende Vereine bzw. Vereine mit einer Ausnahmegenehmigung
die in einer vom ÖEHV ausgeschriebenen Meisterschaft teilnehmen haben keine
Möglichkeit, direkt um den Titel eines österreichischen Meisters mitzuspielen.
Dementsprechend werden diese Vereine, vor Beginn des Play-offs bzw. Meisterrunde und
im Falle einer Platzierung, für die in Frage kommenden Positionen durch einen bzw.
mehrere nächstplatzierte österreichische Vereine ersetzt und bestreiten, den weiteren
Meisterschaftsverlauf in der unteren Gruppe bzw. in der Platzierungsrunde. Für die
Meisterschaft der Erste Bank Eishockey Liga hat die jeweils gültige ÖEHV/EBEL
Vereinbarung Gültigkeit.
(Auszug: Durchführungsbestimmungeungen der östereichischen Meisterschaften im Eishockey für das Spieljahr 2011/12 Seite 4, Pkt. 18)
http://www.eishockey.at/fileadmin/Reda…012_AKTUELL.pdf
Den Satz, dass die Nationalliga auch Ihre eigenen Durchführungsbestimmungen hat, hat man aber in diesem Dokument anscheinend leider vergessen!
Dokument 2:
2. Playoff
Die Vereine 9 bis 12 beenden die Meisterschaft.
Die Vereine 1 bis 8 bestreiten das Viertelfinale wie folgt:
(Auszug: Durchführungsbestimmungen der österreichischen Nationalliga, Seite 3, §5, Pkt. 2)
http://www.eishockey.at/fileadmin/Reda…012_AKTUELL.pdf
Da gibt es zwei Dokumente, die sich auf Grund eines formalen Fehlers anscheinend wiedersprechen. Trotzdem sollte das sportliche im Vordergrund stehen und die Ungarn am Playoff teilnehmen!
Die Vereine, die Einspruch erhoben haben, sollten Ihren Einspruch schleunigst zurücknehmen!
Der ÖEHV hat jedoch groben Handlungsbedarf! Das selbe gilt für die Sache mit den angeblich nicht entrichteten Schiedsrichtergebühren!
Strafen, ja - Eingriff aufs sportliche, nein!