Und: Im übrigen gibt es in Österreich sehr wohl eine Pflicht, seine Identität zweifelsfrei belegen zu müssen, und zwar ab dem Zeitpunkt, ab welchem gegen eine amtszubehandelnde Person der Verdacht besteht, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben (hier hätte man beispielsweise die "Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit" geltend machen können, da sich ja anzeigende Personen von den Filmern belästigt gefühlt hatten....
"Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit" dadurch, dass sich "anzeigende Personen" von den Filmern "beläsigt gefühlt" hatten? Wie bitte? Kommt es darauf an, ob sich ein Anzeiger "belästigt fühlt" oder was?
Du meinst also wirklich, dass das Filmen von Personen in der Öffentlichkeit bei einer Tätigkeit wie beim "Jagen" den Tatbestand einer Verwaltungsübertretung verwirklicht? Irgendeine Entscheidung eines Höchstgerichts zu einem ähnlichen Sachverhalt parat, die diese Rechtsauffassung stützt?
Zur Ausweispflicht: Frage: Ausweispflicht in Österreich? posting 7