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Provokation oder übertriebene Amtshandlung? Oder beides?

  • TVKC
  • 7. Dezember 2011 um 11:56
  • Geschlossen
1. offizieller Beitrag
  • TVKC
    Troll-Profil
    • 7. Dezember 2011 um 11:56
    • Offizieller Beitrag
    • #1

    Der Fall wird zur Zeit in Graz verhandelt, hier die Hintergründe laut Kleiner Zeitung


    Mich würde eure Meinung interessieren:

    Externer Inhalt www.youtube.com
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    Frage an die Kieberer oder Jurist(inn)en unter uns: Wann muss ein Polizist seine Dienstnummer herzeigen? Gleich, wie der Filmer behauptet oder nach der Amtshandlung, wie es die Polizisten behaupten.

    • Nächster offizieller Beitrag
  • RexKramer
    NHL
    • 7. Dezember 2011 um 12:11
    • #2

    Genial, dunkel gekleidete Personen mit Fotoapparat und Videokamera machen sich verdächtig einen Einbruch vorzubereiten...und ringsherum laufen vermutlich annähernd ebenso dunkel(grün) gekleidete Personen mit Waffen herum, sind die völlig unverdächtig ;)

  • remington.style
    EBEL
    • 7. Dezember 2011 um 12:22
    • #3
    Zitat von TVKC

    Frage an die Kieberer oder Jurist(inn)en unter uns: Wann muss ein Polizist seine Dienstnummer herzeigen? Gleich, wie der Filmer behauptet oder nach der Amtshandlung, wie es die Polizisten behaupten.

    Zitat von wikipedia

    Da dem einzelnen Exekutivbediensteten Befugnisse eingeräumt sind, die sehr weitgehend in die bürgerlichen Freiheiten eingreifen können, wurde für den Polizisten die Verpflichtung geschaffen, seine Dienstnummer dem von seiner Amtshandlung Betroffenen auf Verlangen bekanntzugeben (uniformierte Polizisten trugen früher ein Dienstabzeichen mit ihrer Dienstnummer). Dies gilt nicht, solange dadurch die Erfüllung der Aufgabe gefährdet wäre. Die Dienstnummer ist in der Regel durch Aushändigung einer mit der Dienstnummer, der Bezeichnung der Dienststelle und deren Telefonnummer versehenen Karte bekanntzugeben. Sofern gewährleistet ist, dass dem Betroffenen die Dienstnummer auf andere Weise unverzüglich zur Kenntnis gelangt, kann diese auch auf andere zweckmäßige Weise bekanntgegeben werden, also z.B. auch mündlich. Ein Recht auf eine Visitenkarte mit Dienstnummer besteht somit nicht.

    ansonsten
    MCAB

  • OldSwe
    The Dude abides
    • 7. Dezember 2011 um 12:24
    • Offizieller Beitrag
    • #4

    arg finde ich wie der kleine polizist den filmer kurz vor ende anrempelt und dann gleich sagt greifen sie mich nicht an um eine tätlichkeit zu simulieren... während er gefilmt wird...nicht gerade der schlauste move würde ich mal behaupten.

    edit:
    ach ja TVKC... schicks dem Ofner :D

    Wer nimmt wetten an wann der Tschick typ den thread entert und meint die Kieberer haben alles richtig gemacht und dem filmer am besten gleich noch eine volliert.

    • Vorheriger offizieller Beitrag
    • Nächster offizieller Beitrag
  • 13Meister
    Gast
    • 7. Dezember 2011 um 12:25
    • #5

    hab das gestern im radio gehört, da sagten sie, die tierschützer haben die polizei gerufen, weil die jagd gefährlich nahe an bewohnten gebiet stattfand. dass die dann selbst kontrolliert/schickaniert werden ist schon irgentwie komisch. grundsätzlich find ich solche aktionen von tierschützern bedenklich, bringen sich selbst in lebensgefahr wenn sie in so eine treibjagd hineinplatzen. wie wenn wir sonst keine sorgen hätten. bin weder jäger noch tierschützer, muss auch kein wild haben, aber sowas versteh ich nicht.

  • TVKC
    Troll-Profil
    • 7. Dezember 2011 um 12:30
    • Offizieller Beitrag
    • #6

    Laut Kleiner Zeitung haben die Jäger und die Tierschützer die Polizei gerufen.

    Danke Remington, Wikipedia weiß das sogar. Und sowas passiert mir, der anderen gern empfiehlt, öfter mal Google zu nutzen. ;)

    • Vorheriger offizieller Beitrag
    • Nächster offizieller Beitrag
  • sicsche
    Nightfall
    • 7. Dezember 2011 um 12:43
    • #7

    Alles andere als das der Spiess umgedreht wird und sich der Polizist als Angeklagter wiederfindet ist ein Witz. Würde mich aber in Ö auch nich wundern wenns den nicht so kommt.

    Lächerlich auch der Jagdleiter
    1) es ga keine "groben" Verstösse (Ergo es gab welche - ob grob oder nicht obliegt dem Gericht)
    2) "Es seien meist einige wenige aus der Stadt zugezogene Bewohner, die sich über die Treibjagden beschweren würden. "Die Alteingesessenen sind das gewohnt"." Gratulation zu der Einstellung *kopfschüttel*

    Einmal editiert, zuletzt von sicsche (7. Dezember 2011 um 12:49)

  • sebold
    gutmensch vom dienst
    • 7. Dezember 2011 um 12:46
    • #8

    obwohl ich ja nicht der beste freund unserer staatsgewalt bin, muss man hier schon anmerken, dass es in ö eine ausweispflicht gibt, warum dann der filmende sich derart penetrant weigert sich auszuweisen, kann ich nicht ganz nachvolllziehen.
    die polizisten hingegen haben augenscheinlich keine deeskalationsschulung gemacht, sonst hätten sie die stärke besitzen müssen und ihre dienstnummer herausgeben, stattdessen haben sie mit hanebüchenen argumenten versucht irgendetwas zu konstruieren. am besten hat mir die aussage gefallen, dass dunkel gekleidete menschen mit kamera und fotoapparat per se verdächtig sind.
    der kleine dicke is vermutlich deshalb kieberer geworden, weil er in der uniform jemand ist...

  • iaido
    Gast
    • 7. Dezember 2011 um 12:54
    • #9

    Ich bin ja sonst ned recht oft en Sebi seiner Meinung, aber diesmal geh ich konform.

    Beide Parteien äussert unglücklich, jeder auf Konfrontation aus. Und viele dieser sogenannten Tierschützer bringen die anderen, die wirklich etwas für den Tierschutz machen ins negative Licht.

    Die Überschrift des Videos könnte auch von der Bild Zeitung sein.

  • TVKC
    Troll-Profil
    • 7. Dezember 2011 um 12:55
    • Offizieller Beitrag
    • #10
    Zitat

    dass es in ö eine ausweispflicht gibt,

    Nein. Nicht vor Ort. Ich muss in Österreich keinen Ausweis mithaben. Liegt ein begründerter Verdacht gegen mich vor, können sie mich auf Revier mitnehmen um meine Identität festzustellen. (Jurist bin ich aber nicht ;))

    Auch wenn mich der Herr Tierschützer auch auf die Nerven gegangen wäre :)
    Es haben aber beide auf Konfrontation ausgelegt.

    • Vorheriger offizieller Beitrag
    • Nächster offizieller Beitrag
  • sebold
    gutmensch vom dienst
    • 7. Dezember 2011 um 12:58
    • #11
    Zitat von iaido

    Ich bin ja sonst ned recht oft en Sebi seiner Meinung, aber diesmal geh ich konform.


    dafür redest aber bedenklich selten dagegen :D

    Zitat von TVKC

    Nein. Nicht vor Ort. Ich muss in Österreich keinen Ausweis mithaben. Liegt ein begründerter Verdacht gegen mich vor, können sie mich auf Revier mitnehmen um meine Identität festzustellen. (Jurist bin ich aber nicht ;))


    da tust dich täuschen tun, es gibt zwar keine ausweispflicht in dem sinn, dass ich immer ein papierdl dabei haben muss, aber folgendes tut gelten tun:

    Zitat

    Im gesamten Schengen-Gebiet – und somit auch in Österreich – muss man jedoch „seine Identität der Behörde durch geeignete Dokumente nachweisen können“. Notfalls muss man der Exekutive in die Polizeiinspektion zur Identitätsfeststellung folgen.

  • oldtimehockey
    EBEL
    • 7. Dezember 2011 um 12:59
    • #12

    es gibt in österreich die ausweispflicht und an die hat sich jeder bürger, wenn er dazu von der polizei aufgefordert wird zu halten...wenn ich keinen ausweis dabeihabe kann mich die polizei auf die wache überstellen um dort meine identität festzustellen...jedoch nur wenn ein richtiger verdacht vorliegt und nicht so einer wie im video
    den anspruch auf herausgabe der dienstnummer hat man meines wissens erst dann, wenn eine amtshandlung erfolgt ist...das wäre ja noch schöner...stellt euch vor ihr geht auf der straße entlang, euch kommen 2 polizisten entgegen und weil ihr so lustig seit verlangt ihr einfach so ihre dienstnummer :D
    da ham die 2 polizisten im video schon recht ihre dienstnummern zu verweigern
    eine andere sache ist es natürlich um die situation zu beruhigen die nummern trotzdem herauszugeben...
    filmen ist erlaubt, fotografieren auch...das kann natürlich eine verdächtige handlung darstellen aber alleine deswegen gegen den filmenden körperliche gewalt anzuwenden ist ein witz...

  • sebold
    gutmensch vom dienst
    • 7. Dezember 2011 um 13:02
    • #13
    Zitat von oldtimehockey

    es gibt in österreich die ausweispflicht und an die hat sich jeder bürger, wenn er dazu von der polizei aufgefordert wird zu halten...wenn ich keinen ausweis dabeihabe kann mich die polizei auf die wache überstellen um dort meine identität festzustellen...jedoch nur wenn ein richtiger verdacht vorliegt und nicht so einer wie im video
    den anspruch auf herausgabe der dienstnummer hat man meines wissens erst dann, wenn eine amtshandlung erfolgt ist...das wäre ja noch schöner...stellt euch vor ihr geht auf der straße entlang, euch kommen 2 polizisten entgegen und weil ihr so lustig seit verlangt ihr einfach so ihre dienstnummer :D
    da ham die 2 polizisten im video schon recht ihre dienstnummern zu verweigern
    eine andere sache ist es natürlich um die situation zu beruhigen die nummern trotzdem herauszugeben...
    filmen ist erlaubt, fotografieren auch...das kann natürlich eine verdächtige handlung darstellen aber alleine deswegen gegen den filmenden körperliche gewalt anzuwenden ist ein witz...


    den wikieintrag bzgl herausgabe der dienstnummer hast aber schon gelesen, oder?

  • OldSwe
    The Dude abides
    • 7. Dezember 2011 um 13:03
    • Offizieller Beitrag
    • #14

    soweit ich weiß gibt es bei uns im gegensatz zu deutschland keine ausweispflicht. Die Polizei kann dich dann allerdings wenn du dich nicht ausweisen kannst und irgendein verdacht besteht zur wache mitnehmen um die identität festzustellen.

    abgesehen davon finde ich daß der skandal an dem video ist daß der kiewerer versucht es so darzustellen daß er attackiert wird nur um den filmer dann niederzuwerfen und zu prügenl (der hat ja anscheind ernstzunehmenderer verletzungen davongetragen wie man nahclesen kann) und dann noch eine gegenanzeige macht obwohl er weiß das alles gefilmt wird.

    • Vorheriger offizieller Beitrag
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  • oldtimehockey
    EBEL
    • 7. Dezember 2011 um 13:08
    • #15

    habe ich gelesen ja:
    "...seine Dienstnummer dem von seiner Amtshandlung Betroffenen..."
    ich kann hier noch keine amtshandlung erkennen...er wird aufgefordert sich auszuweißen, tut das aber nicht und somit ist für mich noch keine amtshandlung erfolgt...
    da soll sich ein richter drüber gedanken machen, ob in diesem fall die amtshandlung bereits mit dem auffordern erfolgt oder erst mit dem abschluss der handlung...
    ich weiß das ist haarspalterei aber in der juristerei ist das nun mal leider so...

    2 juristen 3 meinungen sag ich da nur
    ;)

  • TVKC
    Troll-Profil
    • 7. Dezember 2011 um 13:09
    • Offizieller Beitrag
    • #16

    Genau. Ausweispflicht heißt für mich, dass ich, wie in Deutschland, immer einen mithaben muss. Drum hat auch jeder Deutsche einen Perso(nalausweis). Dass der Staat prinzipiell das Recht hat, meine Identität festzustellen is klar.

    • Vorheriger offizieller Beitrag
    • Nächster offizieller Beitrag
  • oldtimehockey
    EBEL
    • 7. Dezember 2011 um 13:12
    • #17

    als österreichischer staatsbürger muss ich in österreich nicht immer einen ausweis mithaben:
    ich wurde einmal im zug nach meinem ausweis gefragt, habe ihn der polizei überreicht und gefragt was passieren würde wenn ich keinen dabei gehapt hätte.
    Antwort: "Kein problem sie müssten uns nur ihr geburtsdatum, namen, und anschrift sagen...auf unserem taschenpc kontrollieren wir dann ob ihre angaben richtig sind und ob das foto übereinstimmt."

  • sebold
    gutmensch vom dienst
    • 7. Dezember 2011 um 13:15
    • #18
    Zitat von oldtimehockey

    habe ich gelesen ja:
    "...seine Dienstnummer dem von seiner Amtshandlung Betroffenen..."
    ich kann hier noch keine amtshandlung erkennen...er wird aufgefordert sich auszuweißen, tut das aber nicht und somit ist für mich noch keine amtshandlung erfolgt...
    da soll sich ein richter drüber gedanken machen, ob in diesem fall die amtshandlung bereits mit dem auffordern erfolgt oder erst mit dem abschluss der handlung...
    ich weiß das ist haarspalterei aber in der juristerei ist das nun mal leider so...

    2 juristen 3 meinungen sag ich da nur
    ;)


    also ausweis verlangen ist, mmn, schon eine amtshandlung, weil die handlung ja nur von amts wegen durchgeführt werden darf. aber du hast natürlich recht, dass das eine reine haarspalterei ist.

    TVKC
    auch eine haarspalterei, im endeffekt musst halt deine identität nachweisen können.

  • TVKC
    Troll-Profil
    • 7. Dezember 2011 um 13:19
    • Offizieller Beitrag
    • #19

    Ich geh jedenfalls jetzt schon mal den "Polizei in der Krise"-Thread aufmachen. :D

    • Vorheriger offizieller Beitrag
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  • Medo
    Gast
    • 7. Dezember 2011 um 14:43
    • #20

    Ich halte hier beide Parteien für übertrieben Arrogant in ihrem Verhalten.


    Die übereifrigen Staatsdiener die sich "nichts" vom gemeinen Pöbel sagen lassen sind aber zu weit gegangen.
    Obwohl sie alle Zeit der Welt hatten dem Bürger zumindest mit der Dienstnummer entgegen zu kommen, um ihnen danach das Leben "schwer" zu machen, wie es die Vorschriften gebietet, stellen sie sich ohne ersichtlichen Grund stur.

  • remington.style
    EBEL
    • 7. Dezember 2011 um 14:47
    • #21
    Zitat von sebold

    obwohl ich ja nicht der beste freund unserer staatsgewalt bin, muss man hier schon anmerken, dass es in ö eine ausweispflicht gibt, warum dann der filmende sich derart penetrant weigert sich auszuweisen, kann ich nicht ganz nachvolllziehen.

    Zitat von wikipedia

    In Österreich gibt es keine Ausweispflicht. Muss man sich aus den verschiedensten Gründen, wie beispielsweise bei einem Notar ausweisen, kann man sich ohne Ausweis zum Beispiel auch eines Identitätszeugen bedienen. Durch den Beitritt zum Schengener Abkommen der Staaten der Europäischen Union wurden die Personenkontrollen an den Schengen-Binnengrenzen aufgehoben; sie können im Bedarfsfall aber vorübergehend wieder aktiviert werden. Im gesamten Schengen-Gebiet – und somit auch in Österreich – muss man jedoch „seine Identität der Behörde durch geeignete Dokumente nachweisen können“. Notfalls muss man der Exekutive in die Polizeiinspektion zur Identitätsfeststellung folgen.

    Zitat von sebold

    die polizisten hingegen haben augenscheinlich keine deeskalationsschulung gemacht, sonst hätten sie die stärke besitzen müssen und ihre dienstnummer herausgeben, stattdessen haben sie mit hanebüchenen argumenten versucht irgendetwas zu konstruieren. am besten hat mir die aussage gefallen, dass dunkel gekleidete menschen mit kamera und fotoapparat per se verdächtig sind.
    der kleine dicke is vermutlich deshalb kieberer geworden, weil er in der uniform jemand ist...

    wer nichts ist und auch nichts kann - geht zur Post oder zur Bahn
    denn nur das allergrößte Ei - bewirbt sich bei der Polizei


    nicht auf ALLE Polizisten - aber sehr viele IMHO - trifft der letzte Satz zu. Bullizist ist so eine halbseidene Autoritätsgschicht - kaum in der Uniform fängt bei 90% das nach oben buckeln und anch unten treten an


    Zitat von TVCK

    Ich geh jedenfalls jetzt schon mal den "Polizei in der Krise"-Thread aufmachen.

    DER wär schon fällig gewesen als sich vor Jahren herausgestellt hat, dass man Polizisten extra schulen muss damit sie lernen dass man sich nicht auf den Brustkorb einer Person stellen kann
    [kopf]

  • Fred
    NHL
    • 7. Dezember 2011 um 14:53
    • #22
    Zitat von sicsche

    "Es seien meist einige wenige aus der Stadt zugezogene Bewohner, die sich über die Treibjagden beschweren würden. "Die Alteingesessenen sind das gewohnt"." Gratulation zu der Einstellung *kopfschüttel*

    Der "Tierschützer" D. Richter wohnt ca. 20km von dem Gebiet entfernt. Sehr gefährdet wird er wohl nicht gewesen sein (besonders wenn er daheim geblieben wäre). Haben sich die Bewohner in der Umgebung gefährdet gefühlt und um Hilfe gebeten?
    Eine, meiner Meinung nach, etwas dubiose Aktion

  • sebold
    gutmensch vom dienst
    • 7. Dezember 2011 um 15:09
    • #23
    Zitat von remington.style


    hab ich dann ja eh relativiert, ka warum du mir das nochmal präsentierst ?(

  • oldtimehockey
    EBEL
    • 7. Dezember 2011 um 15:23
    • #24

    ich glaube ich habe es geklärt:
    die herausgabe der dienstnummer muss bei verlangen erst nach beendigung der amtshandlung erfolgen
    die handlung wäre erst dann beendet gewesen, wenn der mann seinen ausweis herausgegeben hätte...(hier sind die polizisten im recht)

    wenn sich eine person nicht ausweisen will wird vermutet, dass sie es deswegen nicht tut weil sie behördlich gesucht wird und kann auf die wache mitgenommen werden um die identität festzustellen...so leit es mir tut aber in diesem fall sehe ich die polizisten nicht ganz im unrecht...auch wenn das ein paar von euch sicher nicht gerne hören werden
    ;)
    ob man die situation nicht vorher beruhigen hätte können ist natürlich eine andere frage...

  • Philipp K.u.K.
    immer zu langsam
    • 7. Dezember 2011 um 15:31
    • #25

    Wärst nicht aufegstiegn, wärst nicht runtergfalln. Was ist denn da dabei, seinen Ausweis herzuzeigen wenn man nichts zu verbergen hat? Im übrigen besteht eine Ordnungswidrigkeit, somit ein verwaltungsstrafrechtlich relevantes Verhalten und der Filmer ist nach dem SPG zur Ausweisleistung verpflichtet.

    Und: Im übrigen gibt es in Österreich sehr wohl eine Pflicht, seine Identität zweifelsfrei belegen zu müssen, und zwar ab dem Zeitpunkt, ab welchem gegen eine amtszubehandelnde Person der Verdacht besteht, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben (hier hätte man beispielsweise die "Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit" geltend machen können, da sich ja anzeigende Personen von den Filmern belästigt gefühlt hatten.

    Die beiden SWB hätten allerdings im Sinne einer Deeskalation zumindest mündlich ihre DN bekanngeben können (auch wenn sie dazu NICHT verpflichtet sind - eine dzbzgl.etwaige Regelung findet sich im SPG nicht!)

    Der/die Filmer hätten ihren Ausweis herzeigen MÜSSEN (Verdächtigung nach einem verwaltungsstrafrechtlichen TB lag vor).

    Aber so passierts halt, wenn Sturschädel aufeinandertreffen...

    Einmal editiert, zuletzt von Philipp K.-K. (7. Dezember 2011 um 15:39)

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