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Patientenverfügung

  • quasidodo
  • 16. Juni 2011 um 09:32
1. offizieller Beitrag
  • quasidodo
    Beischlbeißer
    • 16. Juni 2011 um 09:32
    • #1

    Ich schreibe das jetzt einmal in den Off Topic-Bereich, falls die mods der Meinung sind daß es ins Politik-Unterforum gehört, bitte verschieben.

    Folgende Sache: Soweit ich das verstehe ist es mir erlaubt in Österreich eine Patientenverfügung abzugeben? zu erlassen? festzuschreiben?
    Genaugenommen geht es mir darum, aufgrund vergangener und aktueller Erfahrungen mit dementen Familienmitgliedern festzustellen, daß sollte mein Hirn durch welche Umstände auch immer so weit geschädigt sein, daß ein Wiedererlangen des Bewußtseins medizinisch nicht zu erwarten ist, alle lebenserhaltenden Maßnahmen eingestellt werden.

    Jetzt habe ich im näheren Bekanntenkreis zwei Front-Mediziner, aber keiner von denen weiß wie man das genau regelt. Offenbar muß ich mich durch einen Arzt, einen Notar, einen Rechtsanwalt oder von allen gemeinsam beraten lassen, ob ich das wirklich will?

    Hat irgendwer Erfahrung mit so einer Verfügung, oder fühlt sich kompetent mir zu erklären, was ich genau zu tun habe um sie zu erlangen?

  • Online
    127.0.0.1
    KHL
    • 16. Juni 2011 um 09:37
    • #2

    vielleicht hilft dies LINK

  • quasidodo
    Beischlbeißer
    • 16. Juni 2011 um 09:52
    • #3

    Sorry, da bekomme ich nur eine Seite, auf der "null" steht? Mache ich da was falsch?

  • megatooth
    Coucher
    • 16. Juni 2011 um 10:06
    • #4

    auf sv at: service/für versicherte/patientenverfügung

  • quasidodo
    Beischlbeißer
    • 16. Juni 2011 um 10:11
    • #5

    Danke vielmals!!

  • cinderella
    KHL
    • 16. Juni 2011 um 10:16
    • #6

    patientenverfügung gibt's in österreich, das stimmt auf jeden fall.
    eine beratung durch einen arzt ist unerläßlich, weil du in dieser verfügung ja erklärst, was bei erreichen eines bestimmtesn stadiums/zustandes zu tun oder zu unterlassen ist. ohne zu verstehen was bestimmte stadien oder zustände genau bedeuten, kannst du das eigentlich nicht entscheiden. auch eine beratung durch einen rechtsanwalt oder einen anderen rechtskundigen macht sinn, da du ja auf bestimmte rechte verzichtest, außerdem muss die patientenverfügung in einem register hinterlegt werden, damit - sollte dir etwas passieren - die ärzte und krankenhäuser wissen, dass es diese verfügung gibt.

    was die dauer der gültigkeit und die möglichkeiten die du generell mit so einer verfügung hast (also was du alles anordnen darfst) angeht, würde ich dir empfehlen dich an die patientenanwaltschaft in deinem bundesland zu wenden. in wien zb gibts dazu auch infos auf http://www.wien.gv.at/sozialinfo/con…do?senseid=1190

    es zahlt sich da auf jeden fall aus zu diesen spezialisten zu gehen. die haben einfach mehr erfahrung und know-how.

  • Gordon Bombay
    EBEL
    • 16. Juni 2011 um 10:23
    • #7
    Zitat von cinderella

    patientenverfügung gibt's in österreich, das stimmt auf jeden fall.
    eine beratung durch einen arzt ist unerläßlich, weil du in dieser verfügung ja erklärst, was bei erreichen eines bestimmtesn stadiums/zustandes zu tun oder zu unterlassen ist. ohne zu verstehen was bestimmte stadien oder zustände genau bedeuten, kannst du das eigentlich nicht entscheiden. auch eine beratung durch einen rechtsanwalt oder einen anderen rechtskundigen macht sinn, da du ja auf bestimmte rechte verzichtest, außerdem muss die patientenverfügung in einem register hinterlegt werden, damit - sollte dir etwas passieren - die ärzte und krankenhäuser wissen, dass es diese verfügung gibt.

    was die dauer der gültigkeit und die möglichkeiten die du generell mit so einer verfügung hast (also was du alles anordnen darfst) angeht, würde ich dir empfehlen dich an die patientenanwaltschaft in deinem bundesland zu wenden. in wien zb gibts dazu auch infos auf http://www.wien.gv.at/sozialinfo/con…do?senseid=1190

    es zahlt sich da auf jeden fall aus zu diesen spezialisten zu gehen. die haben einfach mehr erfahrung und know-how.

    die beratung durch den arzt ist schon deshalb unerlässlich, weil ohne dieselbe keine verbindliche Patientenverfügung erichtet werden kann :)

    weiters ist diese - und das geht aus dem sv-ratgeber mMn nicht ganz hervor - schriftlich zu dokumentieren, wobei der arzt insbesondere auch Gründe anzugeben hat, wieso der Patient die Folgen der Patientenverfügung richtig einschätzt.

  • quasidodo
    Beischlbeißer
    • 16. Juni 2011 um 10:38
    • #8

    Großes Danke allen, die bisher beigetragen haben!
    :thumbup:

  • WAT stadlau4EVER
    NHL
    • 16. Juni 2011 um 14:41
    • #9

    Der Wiener Patientenanwalt ist dir dabei behilflich- schickt dir ein Formular zu, das der betreffende ausfüllt, am besten mit Zeugen oder noch besser mit seinem Arzt seines Vertrauens.
    Wenn du es dann gegebenenfalls zum Einsatz bringen mußt beachte das sich der Arzt NICHT DARAN HALTEN MUSS- aber tut dies in fast allen Fällen. Darum ist es sehr wichtig das du deinen Willen mit der Unterschrift MIT DATUM regelmäßig bekräftigst, das heißt im Abstand von ca. 2 Monaten neu unterschreibst.
    Wenn der Arzt wie oben erwähnt sich nicht daran hält muß er es aber gegebenenfalls dann schriftlich begründen, da gibt es einige berechtigte Ausnahmen, die ich aber nicht weiter erläutern will!
    Beachte auch ob jemand evtl. schon entmündigt ist, da muß das ganze der Sachwalter in die Wege leiten!
    MfG!

  • Online
    gm99
    Biertrinker
    • 16. Juni 2011 um 20:48
    • #10

    @WAT : Na servas, dein Post wimmelt ja nur von so von Halbwahrheiten und faktischen Unrichtigkeiten.

    Zitat


    ...das der betreffende ausfüllt, am besten mit Zeugen oder noch besser mit seinem Arzt seines Vertrauens.

    Oder noch besser, vor einem Notar, Rechtsanwalt oder einem rechtskundigen Mitarbeiter der Patientenvertretungen - sonst ist die PV nämlich nicht verbindlich (§ 6 PatVG).

    Zitat


    Wenn du es dann gegebenenfalls zum Einsatz bringen mußt beachte das sich der Arzt NICHT DARAN HALTEN MUSS- aber tut dies in fast allen Fällen

    Eine PV, die den Formvorschriften entspricht, ist für den behandelnden Arzt verbindlich, sofern ihr Inhalt nicht gegen strafrechtliche Bestimmungen verstösst (deshalb kann mit einer PV auch keine aktive Sterbehilfe verfügt werden).
    Wenn die Formvorschriften nicht eingehalten wurden, ist die PV zwar nicht verbindlich, muss aber vom Arzt für die Ermittlung des Willen des Patienten herangezogen werden (§§ 8,9 PatVG).

    Zitat


    Darum ist es sehr wichtig das du deinen Willen mit der Unterschrift MIT DATUM regelmäßig bekräftigst, das heißt im Abstand von ca. 2 Monaten neu unterschreibst.

    Vollkommen unnötig - eine PV ist grundsätzlich für fünf Jahre gültig, außer der Errichter bestimmt eine kürzere Frist, und kann dann - wiederum unter Einhaltung der Formvorschriften - für weitere fünf Jahre erneuert werden (§ 7 PatVG).

    Zitat


    Beachte auch ob jemand evtl. schon entmündigt ist, da muß das ganze der Sachwalter in die Wege leiten!

    Da eine Patientenverfügung nur höchstpersönlich von einer einsichts- und urteilsfähigen Person errichtet werden kann (§ 3 PatVG), kann ein Sachwalter für eine betroffene Person überhaupt nichts in die Wege leiten. Wenn der/die Betroffene trotz bestehender Sachwalterschaft noch die nötige Einsichts- und Urteilsfähigkeit in medizinischen Angelegenheiten hat, kann er ohne seinen SW eine PV errichten. Fehlt ihm diese Einsichtsfähigkeit, kann er auch mit Hilfe seines SW keine PV mehr errichten (deswegen heißt es ja auch Vorsorgevolllmacht, weil man zu einem Zeitpunkt, in dem man dazu noch in der Lage ist, eine Verfügung für die Zukunft, in der man nicht mehr selbst entscheiden kann, trifft.)

  • Rantanplan2910
    Hufballfan
    • 17. Juni 2011 um 09:48
    • #11
    Zitat von gm99

    Eine PV, die den Formvorschriften entspricht, ist für den behandelnden Arzt verbindlich, sofern ihr Inhalt nicht gegen strafrechtliche Bestimmungen verstösst (deshalb kann mit einer PV auch keine aktive Sterbehilfe verfügt werden).
    Wenn die Formvorschriften nicht eingehalten wurden, ist die PV zwar nicht verbindlich, muss aber vom Arzt für die Ermittlung des Willen des Patienten herangezogen werden (§§ 8,9 PatVG).

    Schwierige Thematik bei der es nicht nur für den Leidenden sondern auch für den Arzt zu Problemen kommen kann. Ein reales Bsp:

    Ein älterer Patient mit einer sehr aggressiven Form des Lungenkrebses im Endstadion mit PV wird zum Sterben nachhause geschickt, auf eigenem Wunsch.
    Begleitende palliative Behandlung findet natürlich statt. Zuhause erleidet der Patient einen schweren Anfall auf Grund seines Leidens, wird zyanotisch etc. Seine Tochter, die von der PV weiß ruft aus eigener Hilflosigkeit den Notarzt. Dieser trifft ein und setzt die Maßnahmen, die zur Wiederbelebung notwendig sind. Er wurde NICHT davon in Kenntnis gesetzt, dass es eine PV gibt. Wäre der Patient nicht kurz darauf IM KRANKENHAUS sondern zuhause verstorben, hätte er durchaus Probleme bekommen können, da er die Sache vorher nicht abgeklärt hat.
    Generell erwartet man doch eher, wenn man als Notarzt gerufen wird, dass man herbeieilt um ein Leben zu retten.

  • Online
    gm99
    Biertrinker
    • 17. Juni 2011 um 11:45
    • #12

    Deshalb ist nach § 12 PatVG die medizinische Notfallversorgung vom Geltungsbereich der PV auch ausgenommen, da (üblicherweise) bei einem Notfall für den behandelnden Arzt keine Zeit ist, nach einer PV zu suchen bzw. diese zu lesen.

  • Online
    Fred
    NHL
    • 17. Juni 2011 um 12:13
    • #13

    Meine Tochter hat grad ihre Diplomarbeit über die PV in Ö geschrieben. Wenns dich inter., PM an mich

  • WAT stadlau4EVER
    NHL
    • 17. Juni 2011 um 16:59
    • #14

    Lieber G99er!
    Ich arbeite selbst in der Praxis und habe mit Patientenverfügungen schon oft genug zu tun gehabt!
    Ich habe zudem selbst für einen krebskranken Verwandten eine solche Patientenverfügung zusammengestellt, die keine Probleme bzgl.Umsetzung in der Praxis machte.
    Das Eishockeyforum ist vl keine gute Stelle um solche Dinge zu dikutieren, habe aber jene Punkte erwähnt, die in der Praxis Probleme machen (Unterschrift wird von Verwandten in Frage gestellt, Patient zwischenzeitlich entmündigt, die medizinische Lage hat sich geändert).
    Hier soll/muß man sich proffesionellen Rat holen.
    Ich verweise die Betroffenen immer an den Wiener Spitalsombudsman oder dem Wiener Patientenanwalt, eine sehr gute Adresse ist immer der Hausarzt, weil man diesen doch am besten kennt.

  • WAT stadlau4EVER
    NHL
    • 18. Juni 2011 um 10:29
    • #15

    Möchte für alle nicht medizinisch/juristisch Ausgebildeten vl noch 2 Fallbeispiele aus der Praxis anfügen:
    Fall1: (eine Verwandte von mir betreffend)
    Eine 82 Jährige erfährt im Spital die Diagnose Krebs, verweigert aber sämtliche Therapien (ehem. Diplomkrankenschwester, wird wohl wissen warum) wie Chemotherapie. Das Spital läßt ein psychiatrisches Gutachten von ihr erstellen, das sie als voll orientiert bezeichnet.
    Pat. wird nach einigen Tagen mit sozialen Diensten entlassen (3x HH, Essen auf Rädern), wird von HH nach einigen Wochen am Boden liegend daheim aufgefunden und verständigt die Rettung. Hier war die PV sehr gut, sie war sichtbar mit dem Entlassungsbericht am Tisch aufbewahrt und wurde vom Rettungsteam mitgenommen. Die Pat. kam in ein anderes Spital (aufgrund der Wohnsitznähe), dort wurde die PV akzeptiert, die Pat. galt als medizinisch abgeklärt, wurde vornehmlich gegen Schmerzen behandelt und verstarb wenige Tage danach an ihrem Krebsleiden.

    Fall2:
    Ein unter 60jähriger Pat. wird scheinbar Hirntod nach einer Laienreanimation ins Spital/Intensivstation gebracht, nicht kontaktierbar. Es werden alle Dinge unternommen, um seinen Zustand zu verbessern. Angehörige scheinbar sehr besortgt, aber untereinander nicht einer Meinung (Pat. geschieden, Kinder aus mehreren Ehen)- plötzlich taucht eine etwa 3 Jahre alte PV auf. Angehörige meinen aber, das diese vom Pat. deshalb aufgesetzt wurde, da dieser vor 3 Jahren an Krebs erkrankte, aber mittlerweile als geheilt gilt, (medizinisch nachvollziehbar!) und diese sicherlich nicht mehr aktuell sei. Es wurde nun ein zuständiger Sachverständiger herangezogen.
    Zudem blieben wie in allen Fällen einer auch bekannten PV Fragen offen, wie weit man sich bei der Therapie zurückziehen soll:
    - wenn jemand auf 40 Grad fiebert- soll man ihn glühen lassen oder mit fiebersenkenden Maßnahmen (Antibiotiker?) behandeln, ein Wadenwickel hilft nur kurzzeitig
    - wie soll man solche Menschen ernähren- verhungern und verdursten lassen kann/darf man sie nicht. Soll man hierzu eine PEG-Sonde setzen?
    - wie geht man vor bei Elektrolytestörungen, zu niederes Kalium kann zu Herzrhytmusstörungen führen
    - wenn der Patient ein Kammerflimmern entwickelt, soll man ihn defibrilieren
    - wenn der Patient einen Schrittmacher (oder sogar einen mit Defibrilatorfunktion) hat, soll man den außer Betrieb setzen?
    Kein Jurist kann oder wird einen darauf eine klare Antwort geben!
    Aktive Sterbehilfe ist in Österreich im Gegensatz zu anderen Ländern (Holland, tlws. auch die Schweiz) streng verboten.

    Es gibt tagelange Kongresse zu diesem Thema welche ohne Ergebniss zu Ende gehen, da wird man in einem Eishockeyforum auch nicht auf eine Linie kommen. Vor allem scheint hier der Spalt zwischen Theorie und Praxis sehr breit zu sein, zu bedenken ist nur das in Österreich noch kein Notar oder Rechtsanwalt die Beendigung einer medizinischen Therapie erwirkt hat, sondern der Arzt!
    Ich ziehe mich mit diesen beiden Fallbeispielen aus dieser Diskussion zurück, möchte allen die hier noch weiter diskutieren wollen noch alles Gute wünschen, wenn jemand Fragen an mich hat, kann er mir gerne eine persönliche Nachricht schicken!

  • Malone
    ✓
    • 18. Juni 2011 um 11:03
    • Offizieller Beitrag
    • #16
    Zitat von WAT stadlau4EVER

    wenn jemand auf 40 Grad fiebert- soll man ihn glühen lassen oder mit fiebersenkenden Maßnahmen (Antibiotiker?) behandeln, ein Wadenwickel hilft nur kurzzeitig

    Im Gegensatz zu Antibiotika sind Wadenwickel wirklich fiebersenkend.

    Zitat von WAT stadlau4EVER

    wie soll man solche Menschen ernähren- verhungern und verdursten lassen kann/darf man sie nicht. Soll man hierzu eine PEG-Sonde setzen?

    Es ist immer zu überlegen in welchem Zustand sich der Patient befindet, d.h. wieviel Hunger/Durst hat der Mensch wirklich?

    Zitat von WAT stadlau4EVER

    wie geht man vor bei Elektrolytestörungen, zu niederes Kalium kann zu Herzrhytmusstörungen führen

    Was oft durch eine massive Entwässerung "erzeugt" wird.

    Zitat von WAT stadlau4EVER

    wenn der Patient einen Schrittmacher (oder sogar einen mit Defibrilatorfunktion) hat, soll man den außer Betrieb setzen?

    Rechtlich bin ich ein Laie, aber das ist mMn aktive Sterbehilfe.

    • Nächster offizieller Beitrag
  • ZigaretteDanach
    NHL
    • 18. Juni 2011 um 21:56
    • #17

    Weil wir gerade beim Thema sind, wo soll das Problem bei "aktiver Sterbehilfe" sein? Wenn es der Wunsch eines Menschen ist, nicht mehr zu leben, sollte man auch diesem Wunsch entgegen kommen und nicht den "Ausführer" bestrafen.


    Wie seht ihr das?

  • Powerhockey
    Schiriversteher
    • 19. Juni 2011 um 11:33
    • #18
    Zitat von ZigaretteDanach

    Weil wir gerade beim Thema sind, wo soll das Problem bei "aktiver Sterbehilfe" sein? Wenn es der Wunsch eines Menschen ist, nicht mehr zu leben, sollte man auch diesem Wunsch entgegen kommen


    das problem, tschikal, is halt, dass wir nicht immer sooo ganz frei in unserer entscheidungsfindung sind, sprichwort beeinflussung unseres denkens, unserer emotionen durch die umwelt
    d.h. es ist die frage: wollen wir in eine gesellschaft zusteuern, in der "nur mehr der produktive mensch" zählt?
    wir erleben es ja doch bereits jetzt, dass jung, hübsch&vital als das höchste gilt!
    und jetzt stell dir vor, du hast wirklich als der brave, kleine mann, den dein idol immer so beschworen hat, immer brav gearbeitet
    bist dann in pension, genießt die ersten paar jahre und dann durch einen unfall oder erkrankung bist du auf hilfe angewiesen.
    wenn wir aktive sterbehilfe gesellschaftsfähig gemacht haben, dann kann es halt sehr leicht sein, dass du zwar durchaus weiter leben möchtest,
    dass aber du die gesamte zeit von der umwelt reingedrückt bekommst, dass du der gesellschaft nur mehr kostest und nichts mehr einbringst
    dass deine kinder, dir durch die blume sagen: alter, alles gut und schön, aber wir sind nicht bereit, dich zu pflegen bzw. an den pflegekosten einen teil dazu beitragen,
    das is jetzt auch nich bös gemeint, das is halt durchaus bei vielen die realität!
    sobald die aktive sterbehilfe legitimiert wird, wird der druck auf viele menschen stark steigen, ich für meinen teil befürworte dies jedenfalls nicht!

    Zitat von quasidodo

    Genaugenommen geht es mir darum, aufgrund vergangener und aktueller Erfahrungen mit dementen Familienmitgliedern festzustellen, daß sollte mein Hirn durch welche Umstände auch immer so weit geschädigt sein, daß ein Wiedererlangen des Bewußtseins medizinisch nicht zu erwarten ist


    sry quasi
    aber den zusammenhang zwischen demenz und kein bewusstsein musst mir aber erklären,
    klar ist es eingeschränkt, aber wir sprechen ja bei gehandicappten menschen ja auch nich von menschen die überhaupt keine körperlichen aktivitäten mehr erleben
    wegen einer demenz möcht ich jedenfalls nicht "nicht mehr leben wollen", auch wenn ich es mir nicht wünsche!
    die PV, wie sie zur zeit geregelt ist, finde ich btw gut...

  • quasidodo
    Beischlbeißer
    • 19. Juni 2011 um 14:17
    • #19
    Zitat von Powerhockey


    sry quasi
    aber den zusammenhang zwischen demenz und kein bewusstsein musst mir aber erklären,
    klar ist es eingeschränkt, aber wir sprechen ja bei gehandicappten menschen ja auch nich von menschen die überhaupt keine körperlichen aktivitäten mehr erleben
    wegen einer demenz möcht ich jedenfalls nicht "nicht mehr leben wollen", auch wenn ich es mir nicht wünsche!
    die PV, wie sie zur zeit geregelt ist, finde ich btw gut...

    Es geht mir nicht darum, daß ich generell wegen einer Demenzerkrankung nicht mehr leben will, in dem Fall könnte ich das bei Diagnose auch noch selbst in die Hand nehmen.
    Ich ganz persönlich - und ohne das zur Grundlage eines allgemeingültigen Gesetzes machen zu wollen - sehe aber nicht welche Form von Bewußtsein im Endstadium einer zb. Alzheimererkrankung noch vorhanden sein soll. Und in einem solchen Fall sage ich für mich, daß man nicht die ganze Palette ärztlicher Kunst ausschöpfen muß um meinen Körper noch einige Wochen oder Monate am Leben zu erhalten.

    Deine obige Ausführung zur aktiven Sterbehilfe ist nebstbei top, sehe ich ebenso.

  • Powerhockey
    Schiriversteher
    • 19. Juni 2011 um 18:52
    • #20
    Zitat von quasidodo

    sehe aber nicht welche Form von Bewußtsein im Endstadium einer zb. Alzheimererkrankung noch vorhanden sein soll.


    is für uns sicher ganz schwierig zu beantworten...
    aber is nicht für uns halbwegs gesunde jedes endstadium einer sehr schweren krankheit schwierig zu beurteilen, wieviel lebenskraft, wieviel lebensfreude der/diejenige noch hat?
    wenn man betrachtet, dass manchmal menschen einen unglaublichen lebenswillen entwickeln, dann will ich jetzt als gesunder noch nicht entscheiden, wie ich dann wohl "denken" werde...

    realpolitisch gesehen wird es aber in diese richtung gehen, denke ich, weil die intensivmedizin einfach zu teuer ist, ich für mich hoff jedoch, dass ich nie in den graubereich des körperlichen oder geistigen zustands gelange, in dem dann andere sagen: heya, der wird nimma, let him go!

  • ZigaretteDanach
    NHL
    • 19. Juni 2011 um 19:30
    • #21
    Zitat von Powerhockey

    realpolitisch gesehen wird es aber in diese richtung gehen, denke ich, weil die intensivmedizin einfach zu teuer ist, ich für mich hoff jedoch, dass ich nie in den graubereich des körperlichen oder geistigen zustands gelange, in dem dann andere sagen: heya, der wird nimma, let him go!


    Welche schrägen ansichten hast denn du bitte?


    Du tust so, als würde jeder alte oder kranke mensch aktive sterbehilfe beantragen wollen, jedoch sind das nur ganz wenige die das auch wirklich in anspruch nehmen würden. Ob sie sich jetzt selbst umbringen, aktive sterbehilfe bekommen oder elendig zu grunde gehen ist aber auch ein kleiner unterschied oder? Wenn du todkranken menschen gerne beim sterben zuschaust, dann ist das deine sachen, aber für die wäre es ehrenvoller und würdiger gezielt vom leben abzutreten, als zu warten bis sie wie eben gesagt-elendig zu grunde gehen.


    Und ein schwerst behinderter oder im koma liegender, der weder sprechen noch sonst was kann, wird wohl auch nicht nach aktiver sterbehilfe betteln und da können die genervten verwandten hüpfen und springen wie sie wollen. Aktive Sterbehilfe wird noch immer vom Patient beantragt (der bei bewusstsein ist), gewünscht und gewollt und nicht von 3ten entschieden.


    Und wenn jemand sterbehilfe haben will, dann hat das auch einen driftigen grund und nicht weil ihn ärzte oder verwandte dazu drängen. Wenn einem der körper vor den augen wegstirbt, dann sollte er auch das recht haben, selbst zu entscheiden wann er diese welt verlassen darf.


    Und hast du schon einmal was von pflegeheimen oder altersheimen gehört bzw wenns ihm so schlecht geht wird er eh im Krankenhaus gepflegt.


    Also deine ansichten zu diesem thema sind schon sehr suspekt. Du solltest mal anfangen praktisch und nicht theoretisch über gewisse themen zu denken.

  • quasidodo
    Beischlbeißer
    • 19. Juni 2011 um 19:37
    • #22
    Zitat von Powerhockey


    is für uns sicher ganz schwierig zu beantworten...

    Ja, bis die Philosophen, Mediziner, Neurowissenschafter, Psychologen, Theologen, usw sich einig sind wo Bewußtsein beginnt und endet kann das wohl jeder nur für sich selbst entscheiden.

    Zitat von Powerhockey

    aber is nicht für uns halbwegs gesunde jedes endstadium einer sehr schweren krankheit schwierig zu beurteilen, wieviel lebenskraft, wieviel lebensfreude der/diejenige noch hat?
    wenn man betrachtet, dass manchmal menschen einen unglaublichen lebenswillen entwickeln, dann will ich jetzt als gesunder noch nicht entscheiden, wie ich dann wohl "denken" werde...

    Solange du Entscheidungen treffen und artikulieren kannst brauchst Du ja so eine Verfügung auch nicht, die greift ja erst wenn das nicht mehr möglich ist. Und leider gibt es ja nicht nur langsam fortschreitende Krankheiten, es kann dich ja leider auch von jetzt auf gleich haben.

  • Malone
    ✓
    • 19. Juni 2011 um 21:52
    • Offizieller Beitrag
    • #23
    Zitat von ZigaretteDanach

    Du tust so, als würde jeder alte oder kranke mensch aktive sterbehilfe beantragen wollen, jedoch sind das nur ganz wenige die das auch wirklich in anspruch nehmen würden.


    Schon mal was von (Alters-)Depression gehört? Bevor du weiterhin so klug daherredest, definiere welchen Krankheiten es denn "erlaubt" ist, Todeswünsche erfüllt zu bekommen. Nur bösartige Tumorerkrankungen? Wie schaut es aus mit schweren Schmerzzuständen egal welcher Ursache, neurologische Erkrankungen wie ALS,...?

    Powerhockey: Du böser ahnungsloser Theoretiker ;) :D

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  • Powerhockey
    Schiriversteher
    • 20. Juni 2011 um 02:05
    • #24

    schade tschik, ich dachte, man kann vielleicht einmal mit dir normal diskutieren, aber egal,
    sry, dass ich weder die praktische noch theoretische erfahrung in dem bereich hab wie du...arbeite nur seit 11 jahren sowohl praktisch als auch theoretisch in diesem bereich, da komm ich mit deinen erkenntnissen aus der gastro natürlich nicht mit...

    @quasi
    das is ja das problem, dass wir jetzt ja noch nich wissen, wie es uns im fall der fälle dann gehen würde, vielleicht wollen wir dann ja doch um jeden preis weiterleben, who knows?

    Malone
    was redest denn du jetzt überhaupt mit, du hast ja ebenso wie ich auf dem thema auch null ahnung gegenüber unsere forumskoryphäe
    deathafter ^^

  • Fan_atic01
    Leftwing
    • 20. Juni 2011 um 09:15
    • Offizieller Beitrag
    • #25

    Ist zwar ziemlich OT, aber ich les grad ein starkes buch über dieses thema, welches ich hiermit wärmstens weiterempfehle: "Bis auf den Grund des Ozeans" von Julia Tavaro und Richard Tayson.

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