sicsche:
Das ist das, was ich weiter oben gemeint habe. Die italienische Regelung verhindert ja nicht, dass einer einen Vertrag bekommt, sie besagt nur, dass bei einem Spiel jeweils ein einheimischer Goalie anwesend sein muss, sie gibt aber keinerlei Limit vor, wie viele ausländische Goalies unter Vertrag sein dürfen. In Bezug auf dieses Beispiel habe ich nicht verstanden, wieso das nicht rechtskonform sein soll.
Das Beispiel, auf das du dich beziehst, habe ich aufgrund des Posts von cm89 angeführt (Stichwort: "Der Beruf von Eishockeyspielen ist nicht das trainieren oder das verpflichtet sein.")
Mir scheint, in Bezug auf die Auslegung des Gesetzes gibt es doch viele Grauzonen.