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Steinmauer selbst bauen

  • quasidodo
  • 9. Juli 2010 um 22:04
1. offizieller Beitrag
  • quasidodo
    Beischlbeißer
    • 9. Juli 2010 um 22:04
    • #1

    Folgende Ausgangssituation: In Besitz unserer Familie befindet sich ein ererbtes Grundstück, mehrheitlich in Hanglage. Auf dem schmalen ebenen Streifen am oberen Ende befindet sich eine Hütte, von der aus man eigentlich einen wunderschönen Blick über den noch viel wunderschöneren Millstättersee genießen könnte. Könnte, weil der nette Nachbar unter uns hinter seinem Haus einige Fichten stehen hat, die inzwischen so groß sind, daß momentan nur noch 10 Prozent des Sees zu sehen sind und der Nachbar sich nicht um Lebens oder Sterbens willen überreden läßt selbige zu roden.

    Um endlich wieder zu einer Aussicht zu kommen, möchte ich jetzt im Hang eine ebene Fläche aufschütten, von der aus ich wieder einen Seeblick habe. Dafür müsste ich zwei Steinmauern bauen, eine hinter der ich die ebene Fläche aufschütte, und eine zweite zum Hang hin. Eine Arbeit mit schwerem Gerät ist aufgrund der Zufahrtssituation nicht möglich.
    Hat irgendwer schon Erfahrungen mit sowas, und kann mir sagen wie ich vorgehen müsste um soetwas durch Manneskraft zu errichten? Insbesondere hätte ich folgende Fragen:

    1. Wenn ich für die hintere Stützmauer etwa einen Meter Höhe und vier Meter Länge veranschlage, wie tief sollte die Mauer, bzw. wie groß sollten die Steine dann sein?
    2. Ich wollte die Mauer aus Natursteinen bauen, kann ich die nur mit Maurermörtel zusammenfügen oder muß die Mauer im Hang verankert sein?
    3. Mir wurde geraten, die Mauern gebogen anzulegen, um den Druck besser aufnehmen zu können. Ist das bei einer Mauerlänge von 4 Meter bereits sinnvoll?
    4. Welches Fundament würde ich für derartige Mauern brauchen?
    5. Für eine ebene Fläche müsste ich etwa 1,20 m (an der höchsten Stelle) hinter der vorderen Stützmauer aufschütten. Um langfristig eine ebene Fläche zu haben, wie gehe ich das am besten an? Nur Erde aufschütten und in Schichten mit einem Frosch verdichten oder anfangs Kies o.ä. auffüllen? (die Fläche soll im Endeffekt begrünt sein)

    Vielleicht hat ja jemand hier schon einmal etwas ähliches gemacht, bzw. hat beruflich damit Erfahrungen.

    lg Quasidodo. (Der auf hilfreiche Tipps hofft, weil er kurz davorsteht seinem baumliebendem Nachbarn die Gurgel gegen Null zu drehen.)

    Einmal editiert, zuletzt von quasidodo (9. Juli 2010 um 22:19)

  • baerli1975
    bisch a Tiroler....
    • 10. Juli 2010 um 11:12
    • #2

    gabs nicht in tirol vor kurzer zeit den fall, dass die nachbarn, während der besitzer störender bäume auf urlaub war, eben diese bäume selbst beseitigt haben?? @vincente, du weißt das sicher.....

    es gab dann eine geldstrafe, von nicht besonderer höhe, aber mehr nicht.......
    kupfernägel wären noch billiger.....

    und das soll kein anstiften zu unrechten dingen sein.....

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 10. Juli 2010 um 11:51
    • #3
    Zitat von baerli1975

    gabs nicht in tirol vor kurzer zeit den fall, dass die nachbarn, während der besitzer störender bäume auf urlaub war, eben diese bäume selbst beseitigt haben?? @vincente, du weißt das sicher.....

    es gab dann eine geldstrafe, von nicht besonderer höhe, aber mehr nicht.......
    kupfernägel wären noch billiger.....

    und das soll kein anstiften zu unrechten dingen sein.....

    es gab in kalabrien mehrere solcher eigenmächtiger aktionen. die zwei berühmtesten:

    1. der ehemalige vizelandeshauptmann und landesrat e. (partito comunista di calabria) hat im wahlkampf einer familie, die im schatten einer gemeindefichte in reutte ein leben in relativer finsternis fristen musste, zugesichert, für den fall eines "anständigen Wahlergebnisses" den baum der finsternis eigenhändig mit dem fichtenmoped zu fall zu bringen. der verurteilung wegen sachbeschädigung ist er im rahmen einer "diversionellen" erledigung entgangen, er hat einen "geldbetrag" in unbekannter höhe gezahlt und der gemeinde reutte den schaden in höhe von 2.800 euro ersetzt. details hier mit foto vom opfer.

    2. weniger glimpflich ausgegangen für die "täter" ist eine baumfällaktion in vomp. diesmal waren nicht eine einzelne fichte, sondern zwei lichte birken die opfer, deren laub die regenwasserrinne des gebäudes des nachbarn verstopft haben sollen. nachdem reden nichts gefruchtet hat, hat der, wie jeden sonntag, leicht illuminierte "feuerwehrkomandant" von vomp seine "schützenuniform" angezogen, um sich in richtige kriegsstimmung zu versetzen, und mit einem gehilfen die zwei birken umgelegt, während der eigentümer der birken gerade beim grillen war - deshalb ist es auch zu einem "handgemenge" mit dem seinen birken zu hilfe eilenden eigentümer gekommen. der "feuerwehrkomandant" ist - im gegensatz zum exlandeshauptmann - seither gerichtlich vorbestraft und musste von der (teilbedingten) geldstrafe in höhe von 4.800 euro 2.000 euro tatsächlich an die staatskasse abliefern. details hier.

    mein rat zur lösung des problems von quasi: sich selber die finger nicht schmutzig machen, weder schneiden, noch graben und steinmauern. ein wohlfeiler auftrag an ein spezielles dienstleistungsunternehmen aus kalabrien tuts auch. dieses unternehmen wird als erstes dem nachbarn zunächst unterricht erteilen über die symbolik einzelner mediterraner fischarten. und ihm dann, wenn er das auch als nichtkalabrier verstanden und darüber eine kleine mündliche prüfung abgelegt hat, ein paar tage später einen fetten seeteufel an die haustüre nageln, einen kleinen fichtenzweig in dessen maul stecken und mit roter kreide eine deutlich sichtbare "3" dazu malen.

  • 2stein
    EBEL
    • 10. Juli 2010 um 11:54
    • #4

    da täusch dich mal lieber nicht........so ein Baum kann schnell mal in die zig. Tausend Euros gehn.

    Bei uns ist mal der LKW unseres Energieversorgers wegen fehlender Bremswirkung in eine serbische Fichte gerollt,das waren zur damaligen Zeit 25000 Schilling Schaden,die deren Versicherung für den neuen Baum berappen "durfte"..

    so einfach mit Kupfernägeln usw. wirds dann wirklich teuer.Solang da keine Gefährdung von den Bäumen ausgeht :S

  • quasidodo
    Beischlbeißer
    • 10. Juli 2010 um 15:05
    • #5
    Zitat von VincenteCleruzio


    mein rat zur lösung des problems von quasi: sich selber die finger nicht schmutzig machen, weder schneiden, noch graben und steinmauern. ein wohlfeiler auftrag an ein spezielles dienstleistungsunternehmen aus kalabrien tuts auch. dieses unternehmen wird als erstes dem nachbarn zunächst unterricht erteilen über die symbolik einzelner mediterraner fischarten. und ihm dann, wenn er das auch als nichtkalabrier verstanden und darüber eine kleine mündliche prüfung abgelegt hat, ein paar tage später einen fetten seeteufel an die haustüre nageln, einen kleinen fichtenzweig in dessen maul stecken und mit roter kreide eine deutlich sichtbare "3" dazu malen.

    Für etwas weniger Symbolik und etwas mehr Handgreiflichkeit wäre ich in diesem Ausnahmefall auch bereit tiefer in die Tasche zu greifen.

    Und die Idee mit den Kupfernägeln ist zwar nett, nur befürchte ich daß der Gesetzgeber keine große Freude haben wird wenn sich eine abgestorbene Fichte beim nächsten Windstoß dann quer über den Dachfirst dieses bayrischen Baumknutschers zu letzten Ruhe bettet. :pinch:

  • Online
    MacReady
    Johnny Hockey
    • 10. Juli 2010 um 16:48
    • Offizieller Beitrag
    • #6
    Zitat von baerli1975

    kupfernägel wären noch billiger.....

    Und die funktionieren auch todsicher :D

    Aber wenn du das Problem aus dem Weg schaffen willst, dann musst du wohl etwas unternehmen ohne dem Nachbar aktiv zu schaden. Ich kann ja verstehen, dass dich das aufregt, aber objektiv betrachtet muss ich sagen, dass dein Nachbar nicht im Unrecht ist. Wieso sollt er seinen Baum opfern, an dem ihm vermutlich sehr viel liegt, damit du mehr vom See sehen kannst? Er ist halt eine Reihe weiter zum See hin, wenn man nicht erste Reihe am Wasser wohnt, muss man halt damit rechnen, dass man unter Umständen auch keinen Seeblick hat. Deswegen kosten die Grundstücke am See auch mehr ;) Oder dürften Uferbewohner dann gar keine Bäume im Garten haben, weil sie somit auch den Blick zum See der Nachbarn hinter ihnen einschränken.

    Mit deinem Vorhaben kann ich dir leider nicht helfen, da kenn ich mich zuwenig aus. Oder ist der Baum schon so groß, dass er eventuell eine Gefährdung darstellt? Dann würd ich ihn mal bei der Gemeinde anschwärzen, die könnten das im Fall dann prüfen. Auf eine gute Nachbarschaft, es ist schon angerichtet :D

  • Fred
    NHL
    • 10. Juli 2010 um 17:10
    • #7

    ich (bzw. meine Frau wollte das ich :rolleyes: ) hab vor 2 Jahren auch eine solche Mauer geplant, die dann aber doch nicht zur Ausführung gekommen ist.
    Aus der Zeit hab ich noch 2 nützliche links:
    http://www.nsm-steinwerk.de/index.php?option=com_docman&task=doc_view&gid=19&Itemid=29
    http://www.mein-schoener-garten.de/de/gartenpraxi…ckenmauer-55298

  • quasidodo
    Beischlbeißer
    • 10. Juli 2010 um 17:24
    • #8
    Zitat von MacStasy


    Aber wenn du das Problem aus dem Weg schaffen willst, dann musst du wohl etwas unternehmen ohne dem Nachbar aktiv zu schaden. Ich kann ja verstehen, dass dich das aufregt, aber objektiv betrachtet muss ich sagen, dass dein Nachbar nicht im Unrecht ist. Wieso sollt er seinen Baum opfern, an dem ihm vermutlich sehr viel liegt, damit du mehr vom See sehen kannst? Er ist halt eine Reihe weiter zum See hin, wenn man nicht erste Reihe am Wasser wohnt, muss man halt damit rechnen, dass man unter Umständen auch keinen Seeblick hat. Deswegen kosten die Grundstücke am See auch mehr ;) Oder dürften Uferbewohner dann gar keine Bäume im Garten haben, weil sie somit auch den Blick zum See der Nachbarn hinter ihnen einschränken.

    Naja, die Grundstücke befinden etwa 500 Höhenmeter über dem See, und sind auf drei Seiten von Fichtenwald umgeben. Was genau diesen Weißwurschtäquatorianer also bewegt, gerade in meiner Sichtlinie zwei Feichten stehen haben zu müssen, entzieht sich mir etwas, aber wenn er unbedingt will kann er natürlich dort wuchern lassen was er lustig ist.


    Zitat von Fred

    ich (bzw. meine Frau wollte das ich :rolleyes: ) hab vor 2 Jahren auch eine solche Mauer geplant, die dann aber doch nicht zur Ausführung gekommen ist.
    Aus der Zeit hab ich noch 2 nützliche links:
    http://www.nsm-steinwerk.de/index.php?option=com_docman&task=doc_view&gid=19&Itemid=29
    http://www.mein-schoener-garten.de/de/gartenpraxi…ckenmauer-55298

    Danke vielmals, das hilft mir schon einmal weiter. :thumbup:
    Und falls sich eine Aufschüttung nicht realisieren läßt, bau ich ihm halt einfach ein Plumsklo direkt an die Grundstücksgrenze zu seinem Grillplatz hin, und dann wird dreimal am Tag warm gekocht - tausche Bäume gegen Frischluft.

  • baerli1975
    bisch a Tiroler....
    • 10. Juli 2010 um 19:46
    • #9

    naja, wenns ohne handgemenge geht, dann sind 5000 euro für den schaden ja immer noch billiger als eine steinmauer......
    danke @vincente fürs aushelfen

  • quasidodo
    Beischlbeißer
    • 15. Oktober 2010 um 00:17
    • #10

    Eine Frage an unsere Rechtskundigen zu der oben beschriebenen Causa:

    Nach langem Hin und Her hat mein Nachbar endlich herausgerückt, warum er sich weigert die Fichten in meiner Sicht zu fällen: Erstens will er nicht daß wir von unserem Grund aus in sein Klofenster schauen können, und zweitens hat er Angst, wir könnten auf unserm Grund einne Gaststätte errichten, deren Besucher seine Ruhe stören würden. Jetzt ist die Errichtung einer Gaststätte an meinem Refugium zwar so ziemlich das Letzte, das mir in dem Sinn käme, abgesehen davon meinem Nachbarn am Thron zuzuschauen, aber wenn das seine Ängste sind, bitte.

    Jedenfalls hat er mir einen Tausch vorgeschlagen: Er fällt die Bäume und gewährt uns als Servitusrecht die freie Sicht auf den See. Im Gegenzug erhält er ein Servitusrecht, daß wir auf unserem Grund keine Gaststätte einrichten und räumen ihm ein Vorkaufsrecht auf unseren Grund ein.

    Grundsätzlich hätte ich damit kein Problem, wir planen sowieso keine Gaststätte, und falls ich den Grund je verkaufen müsste ändert das Vorverkaufsrecht meinem Verständnis nach ja nichts an dem zu erzielenden Preis. Meine Frage ist nur: Wie lange währt so ein Servitut?
    Nur solange derjenige, der es "abgeschlossen" hat das Grundstück besitzt, oder ist das auch für einen ev. Käufer oder Erben verbindlich? Der Mann ist immerhin schon 74. ?(

  • NJDevilZ
    EBEL
    • 15. Oktober 2010 um 09:38
    • #11
    Zitat von quasidodo

    Eine Frage an unsere Rechtskundigen zu der oben beschriebenen Causa:

    Nach langem Hin und Her hat mein Nachbar endlich herausgerückt, warum er sich weigert die Fichten in meiner Sicht zu fällen: Erstens will er nicht daß wir von unserem Grund aus in sein Klofenster schauen können, und zweitens hat er Angst, wir könnten auf unserm Grund einne Gaststätte errichten, deren Besucher seine Ruhe stören würden. Jetzt ist die Errichtung einer Gaststätte an meinem Refugium zwar so ziemlich das Letzte, das mir in dem Sinn käme, abgesehen davon meinem Nachbarn am Thron zuzuschauen, aber wenn das seine Ängste sind, bitte.

    Jedenfalls hat er mir einen Tausch vorgeschlagen: Er fällt die Bäume und gewährt uns als Servitusrecht die freie Sicht auf den See. Im Gegenzug erhält er ein Servitusrecht, daß wir auf unserem Grund keine Gaststätte einrichten und räumen ihm ein Vorkaufsrecht auf unseren Grund ein.

    Grundsätzlich hätte ich damit kein Problem, wir planen sowieso keine Gaststätte, und falls ich den Grund je verkaufen müsste ändert das Vorverkaufsrecht meinem Verständnis nach ja nichts an dem zu erzielenden Preis. Meine Frage ist nur: Wie lange währt so ein Servitut?
    Nur solange derjenige, der es "abgeschlossen" hat das Grundstück besitzt, oder ist das auch für einen ev. Käufer oder Erben verbindlich? Der Mann ist immerhin schon 74. ?(

    ... bin zwar kein Rechtsexperte, aber ich denke das läßt sich in dem zu erstellenden Vertrag regeln.
    Das Recht kann dem Herrn X namentlich eingeräumt werden oder dem Besitzer des Grundstückes 123; dann ist es egal wer der Besitzer ist (Herr X, Erben, Käufer ...).

  • mpu
    Nationalliga
    • 15. Oktober 2010 um 10:49
    • #12

    Ohne jetzt deine genaue Lage und Situation vor Ort zu kennen, wäre es vielleicht eine Überlegung wert, selber auch ein Betriebsverbot für Gaststätte etc. vom Nachbarn zu verlangen.


    Weil aus welchem Grund verlangt er das von euch?
    Habt ihr eine entsprechende Lage? Dann hätte er die ja (in etwa) auch.


    Will dir/euch da keinen Floh ins Ohr setzen, weil ich die Situation absolut nicht einschätzen kann, aber vielleicht haben seine Kinder/Erben entsprechende Pläne, und vielleicht ziehst du/zieht ihr dann weg wenn jeden Abend beim Nachbar Halli Galli herrscht^^ (und dann ist so ein Vorkaufsrecht natürlich ein Geschenk)


    Aber es kann selbstverständlich auch der totale Schwachsinn sein was ich hier von mir gebe.


    Bezüglich Vorverkaufsrecht hängt viel von der Formulierung ab. Da würde ich mich vorher schon genau erkundigen, wie man deinen/euren Wunsch (Vorverkaufsrecht nur an den "74jährigen" keinesfalls an etwaige Erben oder Nachbesitzer des Grundstückes etc.) rechtlich absichern kann.


    Gruß,
    MPU

  • cinderella
    KHL
    • 15. Oktober 2010 um 10:50
    • #13

    bin zwar nicht unser vincente, aber ich versuchs mal...

    Zitat von NJDevilZ

    ... bin zwar kein Rechtsexperte, aber ich denke das läßt sich in dem zu erstellenden Vertrag regeln.
    Das Recht kann dem Herrn X namentlich eingeräumt werden oder dem Besitzer des Grundstückes 123; dann ist es egal wer der Besitzer ist (Herr X, Erben, Käufer ...).

    grundsätzlich ist das richtig.

    servituten enden ganz allgemein durch
    a) zeitablauf (wenn sie nur befristet eingeräumt wurden) § 527f ABGB
    b) verzicht des berechtigten § 524 ABGB
    c) untergang des dienenden sache (mit deren wiederherstellung lebt es wieder auf!) § 525 ABGB
    d) übertragung der liegenschaft, wenn das servitut NICHT im grundbuch eingetragen ist (auch bei gutgläubigem erwerb).

    wird das recht einer bestimmten person eingeräumt, muss beachtet werden, dass ein servitut grundsätzlich unübertragbar ist. das heißt, das servitut endet spätestens mit tod des anspruchsberechtigten, es sei denn es ist ausdrücklich bedungen, dass das recht auf die erben übergehen soll (§ 529 ABGB)

    wird das recht dem eigentümer einer bestimmten liegenschaft eingeräumt, besteht das servitut ewig (so fern keiner der oben angeführten endigungsgründe eintritt). das servitut bleibt sogar dann aufrecht, wenn das dienende und das herrschende grundstück dem gleichen eigentümer zufallen (sogenanntes "ruhendes servitut")´. haben die beiden grundstücke dann irgendwann wieder unterschiedliche eigentümer, lebt das servitut (sofern noch immer im grundbuch) wieder auf.

    in jedem fall bitte servituten in das grundbuch eintragen!!! eine unterlassene grundbucheintragung bringt nur ärger..

    Einmal editiert, zuletzt von cinderella (15. Oktober 2010 um 14:30)

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