reden wir eigentlich auch schon a weile drüber ...
Die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens unter Vorbehalt der späteren Verfolgung hinsichtlich eines von mehreren Sachverhalten erfolgt in der Regel erst dann, wenn die Anklage hinsichtlich der anderen Sachverhalte bereits geschrieben ist. Aber dass sie das ist, wissen wir eh längst aus der Berichterstattung über den Zustellmangel gegenüber dem Angeklagten T., der längst saniert sein müsste.
Dann werden alle/einige Angeklagten einen Einspruch gegen die Anklageschrift erheben ... Und dann kommt es eher nächstes, als noch dieses Jahr zur Hauptverhandlung ...