Verstehe ich das richtig: Er hat ja gewusst, dass er unschuldig ist, also hätte er sich rühren müssen?
So steht es im Urteil.
Das Urteil, während eines laufenden Strafverfahrens in einem Zivil(schadenersatz)prozess seine Unschuld einzuklagen und beweisen zu müssen, ist per se schon ein juristischer Leckerbissen, der die Erstrichterin für einen Job in der Justizverwaltung (Erfassung der Urlaube, Krankenstände usw) qualifiziert.