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"Wir zahlen für den Zechpreller Kärnten" und was sonst noch los ist in Österreich auf dem Gebiet der Wirtschaftskriminalität

  • Weinbeisser
  • 7. Dezember 2009 um 22:02
  • Geschlossen
  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 4. September 2012 um 12:43
    • #626
    Zitat von VincenteCleruzio


    was heißt beide? freigesprochen worden sind gestern nicht weniger als sechs (in zahlen: 6) angeklagte von einem wiener und von einem grazer gericht:

    in wien:

    * zwei spendable russen, die den zerschellten nur "angefüttert" (war zur fütterungszeit noch nicht und ist zur zeit wieder nicht mehr strafbar, soll aber auch wegen der üblichen beweisschwierigkeiten wieder unter strafe gestellt werden) und die trotz dieser millionenschweren anfütterung österreichische staatsbürger geworden sind - einen "direkten" zusammenhang zwischen dem "anfüttern" mit 1,9 millionen us-dollar für friesachers formel-eins-abenteuer und der verleihung der staatsbürgerschaft durch die kärntner landesregierung nach interventionen des zerschellten beim wirtschaftsminister und vor allem beim - nach dem überraschenden tode von lise prokop - auch kurzzeitinnenminister und bundeskanzler wolfgang schüssel - die bundesregierung wurde zur bestätigung des interesses der republik österreich an der verleihung dieser staatsbürgerschaften - konnte die richterin trotz der einschlägigen zwei mahnbriefe des zerschellten, mit dem er die zwei zuletzt genannten bundesregierungsmitglieder zur eile bei der ausstellung der bestätigung gedrängt hat - schließlich ist die bundesregierung dafür zuständig -, also diesen direkten zusammenhang zwischen der anfütterung des zerschellten und der verleihung der zwei staatsbürgerschaften durch die kärntner landesregierung konnte die richterin beim besten willen nicht erkennen. daher freispruch vom vorwurf der bestechung des zerschellten. diese freisprüche sind noch nicht rechtskräftig, werden aber sicher halten, wenn die staatsanwaltschaft wien berufung erhebt, weil eine solch überzeugende begründung habe ich schon lange nicht mehr gehört. * ein wiener anwalt, der den zwei russen zur hand gegangen ist auf ihren wegen zur austriakischen staatsbürgerschaft und der als beitragstäter zur bestechnung des zerschellten angeklagt war. weil das aber keine strafbare bestechung, sondern eine straflose anfütterung gewesen ist, war auch er konsequenterweise freizusprechen.

    * der schöne franz, der aus villach, dem geldwäscherei vorgeworfen worden ist, weil er das auf dem friesacherkonto verbleibene restgeld aus dem frolic-sack der anfütternden russen (rund 190.000 Euro) nach überweisungen auf weitere konten, die wegen der stückelung der beträge auf unter 15.000 euro damals nicht legitimiert werden mussten (ich habe, ehrlich gesagt, keinen schimmer, warum das so gemacht worden ist), in bar abgehoben und dem zerschellten direkt zum futtern, verfüttern oder zu sonst was übergeben hat: geldwäscherei setzt eine vortat wie bestechung voraus, weil die vortat aber nur straflose anfütterung war, ist auch die wäscherei straflos.

    Das OLG Wien hat diese Freisprüche am 17. AUgust vollständig aufgehobenmit einer für die Erstrichterin Krausam - laut Mittagsjournal - "vernichtenden Begründung". Auf ein Neues.

    3 Mal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (4. September 2012 um 21:26)

  • Online
    baerli1975
    bisch a Tiroler....
    • 4. September 2012 um 13:54
    • #627

    oooch, und die zigarettedanach hatte sich doch schon sooo gefreut......

  • Whaler
    EBEL
    • 4. September 2012 um 21:53
    • #628

    und das nächste Urteil aufgehoben...na wenn das kein Zufall ist :S

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 4. September 2012 um 22:06
    • #629
    Zitat von Whaler

    und das nächste Urteil aufgehoben...na wenn das kein Zufall ist :S


    Erzähl! Vielleicht weißt Du dazu mehr als der FPÖ-Parteisekretär Kickl zu den heute eingeleiteten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen den Dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf wegen des Verdachts des schweren Betrugs in der Causa der Stiftung der alten Damen.

    Kickl per OTS via APA dazu: ""Es war klar, dass die Jagdsaison pünktlich zum Ende der Parlamentsferien neu eröffnet wird". Und er vermutet eine "politisch motivierte Aktion, die vom Sachstand völlig losgelöst ins Laufen gebracht wurde".

    Ein Poster hat im Standard dazu geschrieben:

    "Anruf bei Kickl: "Heil Alter, STA ermittelt gegen Graf. Brauchen Aussendung"
    Kickl: "Ok, lass mich überlegen: Medienhatz? Nein, hatten wir gerade erst bei Kurt; hinterlistige Gutmenschen? Nein, ist irgendwie abgedroschen; Kampagne? Ja, das geht immer; Jagdgesellschaft? Ah, das ist gut, da denken die ganzen Wählerkoffer automatisch an die ÖVP.
    Anrufer: "ja aber - willst du nicht wissen, was der Vorwurf ist???
    Kickl: Wozu?"

  • Bucco Bruce
    EBEL
    • 5. September 2012 um 08:37
    • #630

    Irgendwo hatte ich es schon einmal geposted, aber:

    [Blockierte Grafik: http://bbsimg.ngfiles.com/4/22810000/ngbbs4dd61dd1f1ace.jpg]

  • Senior-Crack
    NHL
    • 5. September 2012 um 09:03
    • #631

    Als gebürtiger Kärntner sollte man mMn das Ganze sehen – und da halte ich die Fokussierung auf Kärnten für nicht gerechtfertigt! Gegen Rauch-Kallat, Mensdorff-Pouilly, Ernst Strasser, ja sogar gegen den Bundeskanzler Faymann und Staatssekretär Ostermayer wird derzeit ermittelt. Und wir reden immer nur über Kärnten. Ist das denn der Nabel der Welt?

  • Online
    baerli1975
    bisch a Tiroler....
    • 5. September 2012 um 09:09
    • #632

    wer fokussiert auf kärnten? hab ich was überlesen??
    matin graf ist ja auch kein kärntner......

    und der fred heißt ja
    "Wir zahlen für den Zechpreller Kärnten" und was sonst noch los ist in Österreich auf dem Gebiet der Wirtschaftskriminalität

  • Whaler
    EBEL
    • 5. September 2012 um 18:25
    • #633

    @vincente

    Ich glaube du hast mich etwas missverstanden.
    Mir kommt vor, dass egal ob Verurteilung oder Freispruch die ergangenen Urteile in letzter Zeit (angefangen mit dem BAWAG Prozess) von den nächsthöheren Instanzen zerlegt werden. Ich bringe damit keinerlei politische Haltung - ausser eventuell Verdrossenheit - zum Ausdruck.

    Ich habe das Mittagsjournal nicht gehört, aber wenn das OGH das Urteil wieder mit einer "vernichtenden Begründung" aufhebt, wirft dies kein sehr gutes Licht auf unsere Justiz.

    Als juristischer Laie denke ich mir schon, dass ein(e) RichterIn in der Lage sein sollte, ein Urteil zu fällen, dass von der nächsten Instanz nicht in der Luft zerrissen wird. Oder sind meine Überlegung weltfremd?

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 5. September 2012 um 23:04
    • #634

    Nein, nein, nichts als eine berechtigte Forderung nach mehr Qualität: Jedes Strafurteil, das aufgehoben wird, bedeutet einen Schaden. Nicht nur für die Justiz, sondern vor allem für den Angeklagten, der sich noch einmal einer Hauptverhandlung unterziehen und dafür erneut hohe Verteidigungskosten auf sich nehmen muss, die ihm keiner ersetzt.

    Besonders ärgerlich waren die Urteile der nachmaligen Justizministerin Bandion-Ortner im ersten BAWAG-Prozess: Sie (und ihr Schöffensenat) hat in einer wirklich nebensächlichen juristischen Streitfrage über die Beteiligung an einer Untreue einen Rechtsstandpunkt eingenommen, der zwar von einigen Strafrechtswissenschaftern auch vertreten wird, der aber der ständigen Rechtsprechung des OGH zuwiderläuft. Nach der Rechtsauffassung des OGH wären dieselben Angeklagten auch zu verurteilen gewesen, so das Schöffengericht entsprechende Sachverhaltsfeststellungen getroffen hätte. Ohne Not hat sich Bandion-Ortner gegen die Rechtsauffassung des OGH gestellt und für die OGH-Auffassung wichtige Sachveraltsfeststellungen unterlassen. Deshalb hat der OGH, dem Bandion Ortner auch keine juristischen Argumente geliefert hat, warum sie ihre Rechtsauffassung für richtiger hält als seine, die Urteile in sechs Fällen ganz und in drei Fällen zum Teil aufgehoben. Mit dem Ergebnis, dass sich die meisten Angeklagten nach dem Monster-Bawag-I-Prozess (über 100 Verhandlungstage) jetzt wieder auf der Anklagebank wieder finden: Ein Strafverteidiger, so er nach Tarif abrechnet, kostet pro Hauptverhandlungstag vor dem Schöffengericht an die 2.000 Euro (plus Mehrwertsteuer).

    Auch die Begründung des Freispruchs von Koloini und Co durch die Richterin Krausam war eine Frechheit - keine Ahnung, welcher Teufel diese Richterin geritten hat bei ihrer aktenwidrigen und weltfremden Beweiswürdigung. Dasselbe gilt für den Freispruch von Kulterer und Co im Styrian-Spirit-Prozess durch den Richter Jenny und seine Schöffen - das verfahrensentscheidende Sachverständigengutachten von Bruckner, einem wirklichen Kapazunder unter den Wirtschaftsprüfern (leider vor kurzem verstorben), so misszuverstehen, wie es dieser Schöffensenat getan hat, ist für mich unerklärlich.

    Einzig die Aufhebung des 1. Uwe-Scheuch-Urteils durch das OLG Graz wegen angeblicher Verletzung des "Überraschungsverbots" verstehe ich bis heute nicht. Hier hat sich vermutlich das Oberlandesgericht geirrt.

    Und jetzt dieses Theater um die Auslieferung der Akten, die im April 2010 beim Wirtschaftstreuhänder Grassers in Liechtenstein beschlagnahmt worden sind. Zuerst versäumt die Staatsanwaltschaft Liechtenstein die Frist der Beschlagnahmeanordnung. Durch Nachreichen einer neuen Beschlagnahmeanordnung durch die Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien wird das saniert. Dann bewilligt die erste Instanz die Ausfolgung der Akten nach Österreich. Die zweite Instanz verbietet sie, worauf der Anwalt des Wirtschaftstreuhänders die brisanten Akten überhaupt gleich aus dem Gericht entfernt, nachhause trägt und erst nach 6 Wochen wieder herausrückt (ob es dabei zu Manipulationen des Akts gekommen ist, werden wir offiziell ;) nie erfahren). Dann bewilligt der Oberste Gerichtshof im Mai 2012 die Auslieferung des gesamten Akts an Österreich und, wie wir heute erfahren haben, verbietet das der Staatsgerichtshof erneut: Weil sich im Akt auch Schriftstücke befinden sollen, die dem Berufsgeheimnis des Wirtschaftstreuhänders unterliegen - die muss der Oberste Gerichtshof im neuen Rechtsgang aussortieren. Außerdem, und das ist die eigentliche Bombe von heute, zweifelt der Staatsgerichtshof daran, dass das Rechtshilfeersuchen der Republik Österreich insbesondere im Hinblick der Beschlagnahmeanordnung durch die Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien von Februar/April 2011 in Ordnung ist: Wenn nein, dann zurück an den Start, also in die Zeit vor Februar/April 2011.

    Hinsichtlich des letzten Punkts gewinne ich den Eindruck, dass sich da der Liechtensteiner Staatsgerichtshof mit dem Liechtensteiner Obersten Gerichtshof, der mit einigen Österreichern besetzt ist, ein Match liefert, bei dem nicht nur die Strafprozessordnung eine Rolle spielt.

    Den Vogel abgeschossen hat in dieser Causa aber das Oberlandesgericht Wien hinsichtlich der Unterlagen, die bei der Hausdurchsuchung beim Wiener Wirtschaftstreuhänder von Grasser beschlagnahmt worden sind: Das OLG Wien verweigert die Verwertung sämtlicher Akten, nicht nur der, die dem Berufsgeheimnis des Wirtschaftstreuhänders unterliegen. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft Wien hat daher zu Recht und mit Erfolg eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes bei der Generalprokurator angeregt, über die der Oberste Gerichtshof entscheiden muss in einer eher simplen Rechtsfrage, die Jusstudenten bei der Strafrechtsprüfung richtig beantworten sollten, wollen sie nicht einen Fünfer riskieren. Peinlicher geht´s nicht mehr. Warum das OLG Wien so entschieden hat, ich habe keine Erklärung dafür (und will mich keinen Verschwörungstheorien hingeben).

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 6. September 2012 um 10:52
    • #635

    "Das teilte das Unternehmen Donnerstag früh ad hoc mit. Damit die Staatsbank zum Jahresende 2012 die strengen behördlichen Zusatz-Kapitalziele erfüllt, war von der Notenbank im Vorjahr noch ein Bedarf von 1,5 Milliarden Euro errechnet worden. Nun wurde der Kapitalbedarf jedoch neu berechnet und liegt nun deutlich über der ursprünglichen Prognose." - DER STANDARD

    Wie noch hat Uwe Scheuch die "Notverstaatlichung" dieser Bank durch die Republik Österreich kommentiert, bei der wir Bundessteuerzahler dem Land Kärnten seinen Aktienanteil für einen Euro abgekauft haben? Ah, ja, mit einem breiten Grinser.

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 13. September 2012 um 09:35
    • #636

    FPK-Landesrat Dobernig privatsiert einen weiteren Anteil des Landes Kärnten an der KELAG auf die altbewährte Methode. DIE PRESSE.

  • Senior-Crack
    NHL
    • 14. September 2012 um 06:54
    • #637

    Aus ORF.at:

    Causa Hypo: Österreich prüft Zivilklage

    In der Auseinandersetzung zwischen der Republik Österreich als Alleinaktionärin der Hypo Alpe Adria und der BayernLB als Ex-Eignerin prüfen Juristen in Österreich derzeit eine Klage, die auf die Rückabwicklung der Notverstaatlichung abzielt, schreibt „Der Standard“ in seiner Freitag-Ausgabe.

    Das folgenschwere Geschäft aus der Ära von Finanzminister Josef Pröll soll wegen Irrtums angefochten werden, so der Bericht, und zwar mit der Begründung, die Bayern hätten bei den Verhandlungen damals den schlechten Zustand der Bank verschleiert.

    Ob diese Zivilklage tatsächlich kommt, sei derzeit noch offen, zuständig sei das Finanzministerium. Die gesetzliche Frist für die Anfechtung von Verträgen wegen Irreführung beträgt drei Jahre und läuft somit Mitte Dezember aus.

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 14. September 2012 um 23:15
    • #638

    treffsicher, wie immer, in den Salzburger Nachrichten

  • Senior-Crack
    NHL
    • 15. September 2012 um 07:39
    • #639

    Causa Banknotendruckerei (OeBS):

    Prüfer der Gelddrucker unter Druck

    (Quelle: Der Standard)

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 15. September 2012 um 18:55
    • #640
    Zitat von Senior-Crack

    Causa Banknotendruckerei (OeBS): ...


    nett die info über die selbstanzeigen der beiden rechtsanwälte, die für ihre dienstleistungen 4 prozent der bestechungsgelder erhalten, aber nicht versteuert haben - is´ aber auch nicht ganz leicht ;) , honorare aus solchen "geschäften" korrekt in die der buchhaltung unterzubringen und dann in die einkommensteuererklärungen aufzunehmen.

    und putzig die info über die Schweizer Präsidentin des panamesischen briefkastens VENKOY, über den die bestechungsgelder der ÖeBS an die amtsträger in syrien und aserbeidschan verteilt worden sind, die bei ihrer vernehmung in der schweiz ausgesagt hat, dass sie nur den anweisungen der wiener anwälte gefolgt sei und dabei nicht den blassesten schimmer gehabt habe, worum es bei diesen geltransfers gehe. sie sei zwar einmal in Wien gewesen und habe dabei auch die Banknotendruckerei besucht und sogar ein mittagessen spendiert erhalten, über´s "GESCHÄFT" (= BESTECHUNG) sei aber nicht gesprochen worden: "Sie sei weder etwas gefragt worden, noch habe sie das "Wienerisch", das gesprochen wurde, verstanden."

    "Hohes Gericht! Die Anklage, dass ich mich der Bestechung ausländischer Amtsträger schuldig gemacht habe, entbehrt alleine deshalb jeder Grundlage, weil ich dieses Wienerisch, das meine Auftraggeber sprechen, nicht verstanden habe!"

    Einmal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (15. September 2012 um 19:02)

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 16. September 2012 um 13:14
    • #641

    KURIER:
    ... "Um seinen Magna-Auftrag nicht zu verlieren, zahlte ein Anwalt 240.000 Euro. Landeshauptmann Dörfler, damals Parteikassier, will von nichts gewusst haben.

    ... Rückblende ins Jahr 2008. Der Kärntner Anwalt Gert Seeber wickelte den Verkauf von Schloss Reifnitz für den Magna -Konzern ab.

    ... In Kärnten standen bald Landtagswahlen an und Seeber bekam einen Anruf. Die Partei brauche Geld, erklärte Haider. Sollte er nicht willig sein, gebe es genug andere Anwälte, die den Magna-Auftrag gerne übernehmen würden.

    ... Es dauerte nicht lange und die Werbeagentur Connect schickte eine „Vereinbarung“. Die Agentur gehörte der Partei (FPK) und bot an, beim Land samt dessen Tochtergesellschaften für lukrative Aufträge zu intervenieren. Nur wenige Tage, bevor Haider tödlich verunglückte, flatterte wie berichtet eine Connect-Rechnung (Nummer 1012008) über 200.000 Euro plus 40.000 Euro Umsatzsteuer als „Auftragsakquisitionsprämie in Sachen Magna-Tourismusprojekt Reifnitz“ in die Kanzlei. Seeber überwies den Betrag auf das in der Rechnung angegebene Konto bei der Hypo Alpe-Adria.

    ... Bei den Ermittlungen stellte sich nun allerdings heraus, dass dieses Konto gar nicht der Werbeagentur gehörte, sondern direkt der Partei. Was auf der Rechnung nicht ersichtlich war. Seebers Verteidigung, er habe den Kontoinhaber weder auf der Rechnung erkennen noch irgendwie überprüfen können, ist durchaus glaubwürdig.

    Damit bekommt die Angelegenheit aber eine zusätzliche Qualität. Finanzreferent der Kärntner Freiheitlichen war damals der heutige Landeshauptmann Gerhard Dörfler . Der beteuert, er habe von der Existenz der Connect erst erfahren, als diese im Vorjahr öffentlich aufflog. Und gab vor laufender Kamera in der ZiB 2 sein „Ehrenwort“, in die Parteikasse sei kein Geld geflossen, „das nicht hundertprozentig korrekt war“. Inzwischen hat sich Dörfler in Zusammenhang mit den Vorwürfen gegen ihn als Straßenbau-Referent auf „hunderttausend Prozent“ gesteigert. Es gilt die Unschuldsvermutung.

    Sollte Dörfler von der Existenz der Connect tatsächlich nicht gewusst haben – was auch der ehemalige Connect-Chef und zurückgetretene Landtagsabgeordnete Manfred Stromberger andeutet – dann hätte ihm jedoch als Parteikassier ein Eingang von 240.000 Euro aufs FPK-Konto auffallen müssen. Eine solche Summe ist auch für die Kärntner Freiheitlichen keine Kleinigkeit. Und wie wär’s mit Nachfragen nach der Herkunft des Geldes gewesen?

    Dörfler verbittet sich im KURIER-Gespräch, in dieser Angelegenheit überhaupt erwähnt, geschweige denn, zitiert zu werden. Diesen Gefallen kann ihm der KURIER nicht erfüllen. Dörfler erklärte, in den Verkauf von Schloss Reifnitz in keiner Weise involviert gewesen zu sein. Das stimmt. Auf Seebers Überweisung direkt an die Partei geht er nicht ein. Dörfler betont stattdessen, dass er als Partei-Kassier nicht die Aufgabe hatte, Zahlungseingänge zu überprüfen. Dafür sei der Partei-Geschäftsführer zuständig. Sein Job sei lediglich, am Parteitag die Einnahmen und Ausgaben samt dem Testat des Wirtschaftsprüfers zu referieren.

    Nach dem Parteiengesetz waren Spenden auch damals im Rechenschaftsbericht auszuweisen. Geschäftsführer der Freiheitlichen war Con nect-Chef Stromberger, der keine Stellungnahme abgeben will. Er verweist nur darauf, sein unmittelbarer Chef sei der heutige BZÖ-Abgeordnete Stefan Petzner gewesen. Der wieder erklärt, für die Kommunikation und damit nur „fürs Geldausgeben, nicht aber fürs Einnehmen“ verantwortlich gewesen zu sein."

  • Senior-Crack
    NHL
    • 18. September 2012 um 06:26
    • #642

    Aus ORF.at:

    Petzner erwartet weitere Klagen zu Hypo

    Der stellvertretende BZÖ-Klubobmann Stefan Petzner rechnet in der Causa Hypo mit weiteren Klagen. Die für den Kauf Verantwortlichen bei der BayernLB nannte er „Gauner und Verbrecher“, die Kärntner Seite habe aus „Trotteln“ bestanden, so Petzner.

    Ganz so unrecht wird er mit seiner späten Analyse nicht haben...

  • Powerhockey
    Schiriversteher
    • 19. September 2012 um 20:08
    • #643

    dann gibts wohl in der FPKZÖ einige "Kärntner für den Verkauf Verantwortliche" ;)

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 1. Oktober 2012 um 20:43
    • #644

    vom 21.6.2010

    Zitat von VincenteCleruzio

    [die staatsanwaltschaft klagenfurt hat sich einen netten einstellungsgrund für martinz einfallen lassen für den auftrag an birnbacher, den martinz zusammen mit dem zerschellten im april 2007 "mündlich" erteilt hat und der birnbacher ursprünglich 12,143 millionen euro bringen sollte und der dann auf rund 6 millionen euro reduziert worden ist ("patriotenrabatt").

    schon am 18.2.2009 hat die staatsanwaltschaft klagenfurt, wie der "KURIER" gestern berichtet, das ermittlungsverfahren gegen martinz und birnbacher eingestellt mit der begründung (wörtlich): "Der reduzierte Honoraranspruch des Dr. Birnbacher in Höhe von brutto Euro 6 Millionen ist als angemessen zu qualifizieren".

    jetzt ermittelt deswegen allerdings die korruptionsstaatsanwaltschaft in wien. aber nicht gegen ihre kollegen von der staatsanwaltschaft klagenfurt, sondern nur gegen martinz und birnbacher.

    was lange währte, wurde endlich gut:

    Martinz 5,5 Jahre unbedingt
    Birni 3 Jahre, davon 2 Jahre bedingt (damit er das eine Jahr mit der elektronischen Fußfessel zuhause verbringen kann)

    und die zwei Holdinggeschäftsführer 3 bzw 2 Jahre unbedingt.

  • Senior-Crack
    NHL
    • 2. Oktober 2012 um 09:08
    • #645
    Zitat von VincenteCleruzio

    .....
    was lange währte, wurde endlich gut:

    Martinz 5,5 Jahre unbedingt
    Birni 3 Jahre, davon 2 Jahre bedingt (damit er das eine Jahr mit der elektronischen Fußfessel zuhause verbringen kann)

    und die zwei Holdinggeschäftsführer 3 bzw 2 Jahre unbedingt.


    Ein ganz 'ordentliches Schmalz', aber leider noch nicht rechtskräftig...

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 2. Oktober 2012 um 14:42
    • #646

    PROFIL: "Die Bank schrieb ab 2007 fortgesetzt rote Zahlen; trotzdem ließ sich Berlin zwischen 2007 und 2009 Bonifikationen in der Höhe von insgesamt 680.144 Euro brutto auszahlen – dies, obwohl die Hypo Ende 2008 Staatshilfe gezogen hatte und jedenfalls ab da keine Prämien mehr hätte gewähren dürfen. Laut Kleiner soll die Hypo eine „Überzahlung“ in der Höhe von 460.236 Euro geleistet haben."

  • Senior-Crack
    NHL
    • 2. Oktober 2012 um 17:07
    • #647

    Tilo Berlin hat für seine 23 Monate an der Spitze der Bank 3,02 Millionen Euro Gehalt erhalten.
    Eventuelle Sonderzahlungen eingerechnet ergibt das eine Monatsgage von über 131.000 €!
    Tilo Berlin muss ja wirklich ganz tolle Bankmanager-Qualitäten haben. Wer hat den zu solchen abgehobenen Konditionen in die Pleitebank geholt und wer hat ihn nach kaum 2 Jahren wieder vertrieben?
    X(

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 3. Oktober 2012 um 21:13
    • #648

    Jetzt sind drei der Gierschlünde aus dem Vorstand der Telekom Austria Fischer, Colombo und Sundt und ein Prokurist und der Broker Wanovits wegen (schwerer) Untreue - Strafrahmen 1 bis 10 Jahre - angeklagt worden, weil sie über den willigen aber nicht billigen Broker - 1,5 Millionen Euro "Lohn" in Plastiksackerln im Taxi und in Seitengassen Nähe Naschmarkt übergeben -, den sie auch noch mit Leihgeld ausgestattet haben, dazu bringen konnten, den Kurs der Telekom-Aktie am letztmöglichen von vier Stichtagen kurz vor Börseschluss über die erforderlichen 30 % über Ausgabekurs hinauf zu manipulieren, um das vertraglich vereinbarte "Bonus-Programm" für diese Leistungsträger anzuwerfen, das den genannten Vorstandsmitgliedern Boni von je 392.719,48 Euro und zusammen mit diesen Beträgen weiteren 93 Managern zusammen etwas über 9 Millionen Euro gebracht hat.

    Der Untreueschaden der Telekom beträgt laut Anklageschrift 10,6 Mio €. im Martinz-Birni-Strafverfahren beträgt er 5,7 Mio € und dort hat Martinz in erster Instanz 5,5 Jaher ausgefasst. Ich bin sicher, das LG für Strafsachen Wien weiß, was im Falle einer Verurteilung das rechte Maß ist.

    Einmal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (4. Oktober 2012 um 17:16)

  • Online
    baerli1975
    bisch a Tiroler....
    • 5. Oktober 2012 um 11:14
    • #649

    http://www.tt.com/%c3%9cberblick…vor-gericht.csp

    jetzt muss auch der bruder vor gericht

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 27. Oktober 2012 um 14:12
    • #650

    PROFIL:

    Anscheinend endemische Hinterziehung von Kärntner Motorbootabgabe: Um nicht pro Monat 1,38 Euro für jedes Kilowatt Motorleistung ihres Bootes zahlen zu müssen, scheinen vor allem die Kunden eines bestimmten Motorboothändlers der Abgabenbehörde gegenüber deutliche Einbußen der Motorleistung ihrer Boote bekannt gegeben zu haben. Als auf Grund einer anonymen Anzeige deswegen die Abgabenbehörde Überprüfungen angekündigt /mit Überprüfungen begonnen hat, sollen immerhin 35 dieser Abgabenverkürzer zu strafaufhebenden Selbstanzeigen geschritten sein, wobei einer ihrer Anwälte zum besten gibt: "Da war sihalich kein Vorsatz gegeben" - wem fällt schon die Diskrepanz zwischen der Motorleistung im Kaufvertrag und im Zulassungsschein auf ! -. Und der Motorboothändler spricht von einem, genau, "von einem Missverständnis".

    "Ein Wiener Fondsmanager hat beim Amt der Kärntner Landesregierung eine sechs Meter lange Mastercraft Prostar 197 für die Nutzung am Wörthersee registrieren lassen. Das Boot bringt es auf stattliche 350 PS (257 Kilowatt) Leistung. Dafür wären jährlich rund 4200 Euro an Motorbootabgabe fällig. Im Zulassungsschein sind unter dem Punkt „Antriebsleistung“ allerdings bloß magere 171 Kilowatt vermerkt. Die Steuer wurde mit rund 2800 Euro festgelegt – ergibt eine Steuerersparnis von 1400 Euro."

    Jährlich, versteht sich. Schon erbärmlich, diese Klemmer!

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