Überraschenderweise steht heute kein Wort davon in der Kärntner Krone. Jemand andere Quellen?
Dir ist aber schon klar, in welchem Zusammenhang Martin Huber jetzt die Beschuldigungen gegen Faymann (SPÖ) erhoben hat?
Martin Huber (ÖVP-Mitglied und 2004 in der Zeit der Regierung Schüssel/Haider zum "Generaldirektor" der ÖBB Holding AG ernannt; damals erster "schwarzer" Chef der "roten" Bahn seit Jahrzehnten) ist nach Bekanntwerden hochriskanter Währungsspekulationen mit ÖBB-Geld, Crossboarder-Leasingverträgen und vor allem der "Schillerplatzaffaire" von seinem Generaldirektorsposten zurückgetreten (worden?) und hat dabei die managervertraglich vereinbarte Abfindung kassiert.
"Schillerplatzaffaire": Die "SP4 GmbH", an der Huber zu 75 % beteiligt gewesen ist, und zwar hinter einem Treuhänder versteckt (die restlichen 25 % gehörten seiner Frau), hat im Jahr 2006 von der Telekom AG zwei Etagen der Immobilie am Schillerplatz 4 um 5,4 Mio Euro gekauft und diesen Anteil ein Jahr später um 10,4 Mio Euro an eine SEESTE AG (Bolzano) verkauft: Gewinn 5 Mio Euro.
Von der Anklage der Beteiligung an der Untreue wegen zu billigen Verkaufs dieses Anteils durch Manager der Telekom AG an die SP4 GmbH ist auch Huber freigesprochen worden ist, weil das Schöffengericht der Anklage nicht gefolgt ist, dass der Immobilienanteil von der Telekom AG zu billig verkauft worden wäre.
Zu einer ist Untreue-Anklage, weil Manger der die SEESTE AG diesen Anteil zu teuer gekauft hätten, ist es nie gekommen - die SEESTE AG, der Huber als Generaldirektor der ÖBB Holding AG einige Großaufträge erteilt hat, ist damals einer der größten (Bau)Auftragnehmer der ÖBB gewesen.
Sehr wohl aber wird gegen Huber ermittelt wegen Betrugs, weil er - so der Verdacht der Staatsanwaltschaft im aktuellen Ermittlungsverfahren - seine Beteiligung an der "SP4 GmbH" dem Aufsichtsrat der ÖBB Holding AG verschwiegen und, deswegen zur Rede gestellt, sogar geleugnet hat ("Täuschung über Tatsachen"). Die Beteiligung an einem Unternehmen ("SP4 GmbH"), das Geschäfte mit einem Auftragnehmer der ÖBB ("SEESTE AG") macht, war nach den Compliance Regeln der ÖBB Holding AG unzulässig und musste ihrem Aufsichtsrat gemeldet werden. Durch diese Täuschung habe sich Huber bei seinem Ausscheiden aus der ÖBB Holding AG eine saftige Abfertigung erschlichen ("Betrugsschaden").
Gegen diesen Betrugsverdacht wehrt sich Huber jetzt in der im FORMAT zitierten Rechtfertigungsschrift seines Strafverteidigers unter anderem mit dem Argument, er (Huber) habe bezüglich der Abfertigung gar nicht getäuscht, weil sowohl der Aufsichtsrat der ÖBB Holding AG, als auch der damals für die ÖBB zuständige Verkehrsminister Faymann vor Auszahlung der Abfertigung gewusst hätten, dass das, was er (Huber) immer bestritten habe, nämlich dass er an der "SP4 GmbH" beteiligt wäre, gar nicht stimmt. Sie hätten seine Lügen also durchschaut gehabt.
Deshalb kein Betrugsschaden durch Täuschung des Aufsichtsrats, sondern ein Untreueschaden unter Beteiligung des damaligen Verkehrsministers Faymann durch den Aufsichtsrat der ÖBB Holding AG, weil sie Huber eine Abfertigung ausgezahlt hat, die ihm gar nicht zugestanden wäre. Huber wäre dann Beitragstäter an einer Untreue und will Faymann mit auf die Anklagebank nehmen.
Und was war das Motiv des Aufsichtsrats der ÖBB Holding AG und des "roten" Verkehrsministers den "schwarzen" Huber nicht fristlos zu entlassen, sondern eine einvernehmliche vorzeitige Auflösung seines Vertrags herbeizuführen und ihm die kolportierten 835.000 Euro Abfertigung "nachzuschmeißen" und dadurch eine Untreue zu Lasten der ÖBB Holding AG begehen?
Der Strafverteidiger von Huber argumentiert laut FORMAT so : "Der Eigentümer wollte dezidiert keinen Vertrauensentzug in der Hauptversammlung."
Ah so. Vielleicht ist diese "Chuzpe" der Grund der Zurückhaltung fast aller Medien, über den von Huber und seinem Strafverteidiger gestarteten "Entlastungsangriff" durch Einbeziehung von Faymann zu berichten.