Information zum neuen Pyrotechnikgesetz – gültig bei allen Spielen der Bundesliga!
Seit 4. Jänner 2010 gilt bei allen Spielen der tipp3-Bundesliga powered by T-Mobile und der
ADEG Ersten Liga das neue Pyrotechnikgesetz (PyroTG). Aus diesem Grund hat die
Bundesliga u.a. die wichtigsten Informationen zusammengefasst, die bei Stadionbesuchen
unbedingt zu berücksichtigen sind.
Die Klubs freuen sich über tatkräftige, lautstarke und kreative Unterstützung im Stadion, das
Abfeuern von pyrotechnischen Gegenständen jedoch schadet dem eigenen Klub, gefährdet
andere Stadionbesucher und ist zudem gesetzeswidrig.
Verwendung von Pyrotechnik im Stadion bleibt weiterhin verboten
Das Verwenden bzw. Abfeuern von pyrotechnischen Gegenständen in sachlichem, örtlichem und
zeitlichem Zusammenhang mit einem Spiel der tipp3-Bundesliga powered by T-Mobile oder der
ADEG Ersten Liga, sowie jeder anderen Sportveranstaltung, ist sowohl gesetzlich als auch
gemäß den Bestimmungen der Bundesliga schon seit vielen Jahren verboten (!).
Besitz von Pyrotechnik ist nun verboten
Das neue PyroTG verbietet neben der bisher schon verbotenen Verwendung auch den Besitz
von pyrotechnischen Gegenständen in sachlichem, örtlichem und zeitlichem Zusammenhang mit
einer Sportveranstaltung.
Ausnahmebewilligungen sind weiterhin möglich
Jeder Klub kann Ausnahmebewilligungen vom Pyrotechnikverbot bei der Sicherheitsbehörde
(Polizei oder Bezirkshauptmannschaft) beantragen.
Der Besitz bzw. das Abfeuern von pyrotechnischen Gegenständen auf einer Fantribüne wird wie
bisher nicht erlaubt werden, da für die Bewilligung die Sicherheit von Leben, Gesundheit und
Eigentum gewährleistet sein muss.
Strafrahmen bei Verstoß
Wer gegen das Gesetz verstößt, riskiert Geldstrafen bis zu 4.360 Euro bei Verwendung und
3.600 Euro bei Besitz von pyrotechnischen Gegenständen. Ersatzfreiheitsstrafen sind nicht wie
bisher bis zu sechs, sondern bis zu vier Wochen möglich.
Darüber hinaus sind neben Anzeigen gemäß dem PyroTG nach den Umständen des Einzelfalles
auch Anzeigen gemäß § 81 Sicherheitspolizeigesetz (SPG) und § 89 Strafgesetzbuch (StGB)
bzw. nach den Veranstaltungsgesetzen der jeweiligen Länder möglich.
Durchsuchungsrecht der Polizei
Die Polizei verfügt über ein Durchsuchungsrecht bei konkreten Hinweisen oder wenn bei
sonstigen Tatsachen der dringende Verdacht besteht, dass dem Gesetz zuwider gehandelt wird.
Datenweitergabe erlaubt
Wurde jemand rechtskräftig nach dem PyroTG bestraft und sind weiter Vergehen anzunehmen,
darf die Sicherheitsbehörde (Polizeidirektion oder Bezirkshauptmannschaft) persönliche Daten an
den ÖFB und die Bundesliga weitergeben, damit nach Prüfung gegebenenfalls ein Stadionverbot
verhängt werden kann.
Auch nach dem SPG ist die Weitergabe von persönlichen Daten möglich, wenn der Betroffene
einen Angriff gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum unter Anwendung von Gewalt in
Zusammenhang mit einem Spiel der tipp3-Bundesliga powered by T-Mobile oder der ADEG
Ersten Liga begangen hat.
Schadenersatzforderung des Klubs
Klubs haben weiterhin die Möglichkeit, gegen Personen, die nachweislich Schäden (z.B.
Sachschäden im Stadion, Verbandsstrafen) verursacht haben, gerichtlich vorzugehen