Überall dort, wo in einem Mitgliedsland der EU ein Unterschied zwischen heimischen und EU-Bürgern bezüglich des Zutritts zum Arbeitsmarkts aufgrund seiner Herkunft gemacht wird, kommt man mit Unionsrecht in G'wirks. Egal ob in Österreich oder Schweden oder Deutschland oder sonstwo. Nur wo kein Kläger ... . Vermute mal, dass es a) nicht so wichtig ist und b) der Sport zum Schutz heimischer Spieler da doch eher an der langen Leine gelassen und mehr beobachtet denn geahndet wird.
Muss mich auch korrigieren: nicht das Eishockey explizit sondern Österreich generell wird in diesen Berichten im Sportbereich genannt. Neben vielen anderen Ländern. Mea culpa.