bez. nova: kommt drauf an was am kaufvertrag steht, ein gebrauchter audi a4 in deutschland um 15000€ (privat) kaufen, kaufvertragvermerk "nicht fahrbereit, unfallwagen, kaufpreis 6000 €, und mit der nova schauts auch schon wieder besser aus. der a4 mit gleicher ausstattung hätt in österreich ca. 19000€ gekostet.das hab ich mir nicht ausgedacht, kenn so einen fall.
ich kenne nicht nur einen solchen fall, sondern mehrere, bei denen in den kaufvertrag eine weit niedrigere summe hineingeschrieben worden ist als der tatsächliche kaufpreis. bei zweien solcher fälle habe ich auch ganz schön mitgeschnitten. und zwar durch meine honorare als strafverteidiger.
amici! der östereichische käufer, der die "nova" mit diesem genialen trick "besser ausschauen lässt", macht sich wegen abgabenhinterziehung strafbar. und der deutsche verkäufer wegen beitragstäterschaft daran - die in österreich dafür verhängte geldstrafe wird in deutschland von deutschen behörden vollstreckt.
wie hoch die geldstrafe sein kann? bis zum doppelten der verkürzten nova - bei gewerbsmäßiger begehung sogar bis zum dreifachen. und die verkürzte nova muss selbstverständlich nachgezahlt werden. und die strafverfahrenskosten. und der strafverteidiger, so man seine dienste in anspruch nimmt.