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  3. Eishockey in den Medien

Eishockeyartikel in den Kärntner Medien (Kleine etc.)

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  • KönigAllerClubs
  • 18. September 2007 um 16:56
  • FTC
    NHL
    • 24. Juli 2012 um 10:36
    • #576

    das einem david schuller so etwas nicht passieren darf ist unbestritten. die mediale berichterstattung oder interpretation ist aber auch nicht ohne. die ursprüngliche version war dass david und jonas schuller nicht in den vip bereich durften weil sie keine entsprechende akreditierung hatten und darauf hin einen raufhandel anzettelten. jetzt weiss man das jonas gar nicht dabei war sodern alban. es wurde auch geschrieben das die beiden brüder in der ausnüchterungszelle verbrachten. heute liest man dass nur david festgenommen und das kurzzeitig, ebenso burgstaller der gar nicht festgenommen wurde sondern lediglich angezeigt. ich kann mir schon vorstellen, dass davids bruder unsanft von security und polizei behandelt wurde und david darauf hin eingeschritten ist. mehr wir da wohl nicht gewesen sein. das er einen polizisten nicht angreifen dar/soll ist auch klar. ich gehe davon aus dass david die ganze sache mehr als peinlich ist. ihn hier schwer zu kriminalisieren ist vollkommener schwachsinn. ich gehe auch davon aus das er unbescholten ist und die justiz milde walten wird. eine geldstrafe würde für meinen geschmack reichen.

    .....und hier parallelen zu ziehen mit haiders aposteln(allen voran das korrupte scheuch gesindel) finde ich einfach nur lächerlich. :thumbdown: :thumbdown: :thumbdown:


    ach ja bevor ich eine anzeige bekomme für alle oben genannten personen gilt die unschuldsvermutung(auch für scheuch :thumbdown: ) :D

    Einmal editiert, zuletzt von FTC (24. Juli 2012 um 10:42)

  • ozzy74
    Gast
    • 24. Juli 2012 um 10:41
    • #577
    Zitat von Senior-Crack

    Aus HF.at:
    .....
    KAC Vizepräsident Hellmuth Reichel hat den Vorfall bereits bestätigt und gegenüber der APA eine Entschuldigung "seines" Spielers angekündigt. „Es ist mit ihm durchgegangen, nach einer harten Trainingswoche hat er wohl zu viel getrunken“, meinte Reichel.
    .....
    Wer ist 'Es'? ?(

    Einmal etwas über den Durst zu trinken - naja, wem ist das noch nie passiert?
    Allerdings sollte man danach nicht auch noch randalieren. Und ein Sportler, der im allgemeinen und auch medialen Rampenlicht steht, sollte sich halt ausnahmsweise auch unter "Dampf", vor allem gegenüber der Exekutive, beherrschen können.
    Der Imageverlust ist mit einer vereinsinternen Geldstrafe sicher nicht auszugleichen...

    Alles anzeigen

    allgemein ist in der gesellschaft ein autoritätsverlust zu bemerken - warum soll dieser trend gerade bei sportlern anders sein - wie man sieht muss man auch nicht gerade arnautovic heissen um ärger zu produzieren ;)

  • vsv14
    EBEL
    • 24. Juli 2012 um 10:51
    • #578

    Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen.Herr Schuller wird seine Strafe bekommen, damit sollte das Thema beendet sein.. [kaffee]

  • valentin
    Gast
    • 24. Juli 2012 um 10:51
    • #579
    Zitat von FTC

    das einem david schuller so etwas nicht passieren darf ist unbestritten. die mediale berichterstattung oder interpretation ist aber auch nicht ohne. die ursprüngliche version war dass david und jonas schuller nicht in den vip bereich durften weil sie keine entsprechende akreditierung hatten und darauf hin einen raufhandel anzettelten. jetzt weiss man das jonas gar nicht dabei war sodern alban. es wurde auch geschrieben das die beiden brüder in der ausnüchterungszelle verbrachten. heute liest man dass nur david festgenommen und das kurzzeitig, ebenso burgstaller der gar nicht festgenommen wurde sondern lediglich angezeigt. ich kann mir schon vorstellen, dass davids bruder unsanft von security und polizei behandelt wurde und david darauf hin eingeschritten ist. mehr wir da wohl nicht gewesen sein. das er einen polizisten nicht angreifen dar/soll ist auch klar. ich gehe davon aus dass david die ganze sache mehr als peinlich ist. ihn hier schwer zu kriminalisieren ist vollkommener schwachsinn. ich gehe auch davon aus das er unbescholten ist und die justiz milde walten wird. eine geldstrafe würde für meinen geschmack reichen.

    .....und hier parallelen zu ziehen mit haiders aposteln(allen voran das korrupte scheuch gesindel) finde ich einfach nur lächerlich. :thumbdown: :thumbdown: :thumbdown:


    ach ja bevor ich eine anzeige bekomme für alle oben genannten personen gilt die unschuldsvermutung(auch für scheuch :thumbdown: ) :D


    Sehr ausführlicher und guter Beitrag!

  • christian 91
    NHL
    • 24. Juli 2012 um 10:55
    • #580
    Zitat von Heartbreaker

    Mir haut es eher die gute Laune zusammen, dass einige Stützen der Kärntner Landespolitik ihren Amtsgeschäften nachgehen, als ob alles in bester Ordnung wäre.


    was ja auch "part of the game ist" !

  • oldtimehockey
    EBEL
    • 24. Juli 2012 um 11:30
    • #581
    Zitat von *Ranger*

    sollte er wirklich einen polizisten gewürgt haben, könnte es durchaus sein das er für ein paar wochen in den bau muß (+geldstrafe), da kennt der staatsanwalt und das gesetzt kein pardon. annsonsten gibs ne bewährungsstrafe und natürlich ne saftige rechnung.
    wiederstand gegen die staatsgewalt ist kein kavaliersdelikt egal ob er bedrunken war oder nicht. bin auf das urteil gespannt da ich einen fall kenne bei dem pfefferspray eingesetzt wurde ohne das der mann irgendwas getan hatte, er sprach mit den polizisten sie mögen bitte von seinem sohn rutergehen der am boden lag und von 3 polizisten festgehalten wurden. die bullen fühlten sich bedroht und setzten pfefferspray ein (was automatische eine anzeige beteutet) und legten ihn kurzfristig handschellen an bis der krankenwagen kahm. die verhandlung kahm ungefähr ein 3/4 jahr später. urteil: 3 jahre auf bewährung und 1300€ geldstrafe. zeugen: mindesten 50 leute und trotzdem wurde der mann verurteilt....daher bin ich gespannt wie das ausgeht


    ich vermute, dass diese sache bei schuller diversionell (von anklage wird abgesehen wenn sich beschuldigter dazu bereit erklärt eine ausgleichshandlung zu leisten) erledigt wird. schuller hat öffentlich reue gezeigt und wenn dann auch noch die öffentlichkeit von der tatausgleichshandlung via medien informiert wird, wovon bei einem profisportler auszugehen ist, wirkt das ganze präventiv und schon hat jeder sein gesicht bewahrt und die sache kann zu den akten gelegt werden.

  • Online
    gm99
    Biertrinker
    • 24. Juli 2012 um 11:52
    • #582
    Zitat von oldtimehockey


    ich vermute, dass diese sache bei schuller diversionell (von anklage wird abgesehen wenn sich beschuldigter dazu bereit erklärt eine ausgleichshandlung zu leisten) erledigt wird. schuller hat öffentlich reue gezeigt und wenn dann auch noch die öffentlichkeit von der tatausgleichshandlung via medien informiert wird, wovon bei einem profisportler auszugehen ist, wirkt das ganze präventiv und schon hat jeder sein gesicht bewahrt und die sache kann zu den akten gelegt werden.

    Bei einem § 269 StGB (Widerstand gegen die Staatsgewalt) wird meines Wissens nach so gut wie nie diversionell vorgegangen, aus generalpräventiven Erwägungen. Ein außergerichtlicher Tatausgleich (ATA) ist nach manchen Lehrmeinungen wegen § 204 Abs 1 StPO ("wenn durch die Tat Rechtsgüter einer Person unmittelbar beeinträchtigt sein könnten") bei strafbaren Handlungen gegen die Staatsgewalt überhaupt ausgeschlossen. Ausnahmen bestätigen freilich die Regel.

  • oldtimehockey
    EBEL
    • 24. Juli 2012 um 12:03
    • #583

    leider richtig....obwohl die diversion dazu geschaffen wurde um, wenn die voraussetzungen vorliegen, angewandt zu werden.
    dass die staatsanwaltschaft hier, wenn es um delikte geht die gegen den staat gerichtet sind, mit zweierlei maß misst ist leider so zu akzeptieren.
    ich denke aber weiterhin, dass eine diversionelle regelung alle beteiligten befriedigen könnte und deswegen auch angestrebt werden sollte.

    edit: Stellungnahme von David Schuller

    Einmal editiert, zuletzt von oldtimehockey (24. Juli 2012 um 12:14)

  • Fan_atic01
    Leftwing
    • 24. Juli 2012 um 12:33
    • Offizieller Beitrag
    • #584

    mich würd ja interessieren, wie die meinungen wären, wenn der "würger" nicht schuller, sondern arnautovic heißen würde... :rolleyes:

    • Vorheriger offizieller Beitrag
    • Nächster offizieller Beitrag
  • VEUforever
    Gast
    • 24. Juli 2012 um 12:40
    • #585
    Zitat von *Ranger*

    sollte er wirklich einen polizisten gewürgt haben, könnte es durchaus sein das er für ein paar wochen in den bau muß (+geldstrafe), da kennt der staatsanwalt und das gesetzt kein pardon. annsonsten gibs ne bewährungsstrafe und natürlich ne saftige rechnung.
    wiederstand gegen die staatsgewalt ist kein kavaliersdelikt egal ob er bedrunken war oder nicht. bin auf das urteil gespannt da ich einen fall kenne bei dem pfefferspray eingesetzt wurde ohne das der mann irgendwas getan hatte, er sprach mit den polizisten sie mögen bitte von seinem sohn rutergehen der am boden lag und von 3 polizisten festgehalten wurden. die bullen fühlten sich bedroht und setzten pfefferspray ein (was automatische eine anzeige beteutet) und legten ihn kurzfristig handschellen an bis der krankenwagen kahm. die verhandlung kahm ungefähr ein 3/4 jahr später. urteil: 3 jahre auf bewährung und 1300€ geldstrafe. zeugen: mindesten 50 leute und trotzdem wurde der mann verurteilt....daher bin ich gespannt wie das ausgeht


    klingt nach der Randale nach einem Derby VEU - DEC bei der OMV Tankstelle...

  • OutLaw3011
    EBEL
    • 24. Juli 2012 um 12:42
    • #586

    Stellungnahme von David Schuller via KAC HP

  • slava bykov
    Nationalliga
    • 24. Juli 2012 um 13:20
    • #587
    Zitat

    ...dass es nicht vorbildlich ist, wenn Menschen durch mein unüberlegtes Handeln, dass mich durch übertriebenen Alkoholkonsum zusätzlich gewaltbereit gemacht hat, zu Schaden kommen können.

    David Schuller

    komisches deitsch irgendwie oder??

  • Cathy Miller
    Gast
    • 24. Juli 2012 um 13:26
    • #588

    Schon irgendwie. Aber große Literaten dürfen auch einen eigenwilligen Umgang mit den Regeln der Grammatik pflegen. Von daher: geschenkt!

  • Online
    dirigo
    hockeyfan
    • 24. Juli 2012 um 13:27
    • #589

    wenn ich mir die letzten seiten in diesem thread anschau, bin ich froh, dass (hoffentlich) keiner von euch für die zeitung schreibt.
    zeitungsfritzen sind ja mimosen gegen einige schreiberlinge hier.
    das grenzt ja schon an lynchjustitz ?(

    übrigens, das maibach'l rinnt noch, geht euch bitte wenigstens auf 28° abkühlen ;)

  • FTC
    NHL
    • 24. Juli 2012 um 13:38
    • #590
    Zitat von gm99

    Bei einem § 269 StGB (Widerstand gegen die Staatsgewalt) wird meines Wissens nach so gut wie nie diversionell vorgegangen, aus generalpräventiven Erwägungen. Ein außergerichtlicher Tatausgleich (ATA) ist nach manchen Lehrmeinungen wegen § 204 Abs 1 StPO ("wenn durch die Tat Rechtsgüter einer Person unmittelbar beeinträchtigt sein könnten") bei strafbaren Handlungen gegen die Staatsgewalt überhaupt ausgeschlossen. Ausnahmen bestätigen freilich die Regel.

    Zitat von oldtimehockey

    leider richtig....obwohl die diversion dazu geschaffen wurde um, wenn die voraussetzungen vorliegen, angewandt zu werden.
    dass die staatsanwaltschaft hier, wenn es um delikte geht die gegen den staat gerichtet sind, mit zweierlei maß misst ist leider so zu akzeptieren.
    ich denke aber weiterhin, dass eine diversionelle regelung alle beteiligten befriedigen könnte und deswegen auch angestrebt werden sollte.


    edit: Stellungnahme von David Schuller

    zum tatzeitpunkt war er durch alkohol beeinträchtigt und somit wahrscheinlich nicht zurechnungsfähig also maximal eine bedingte vorstrafe, so sehe ich das zumindest. wenn schuller für so etwas in den bau müsste wärend andere in unserem land treiben was sie wollen und unbehelligt davon kommen dann wandere ich aus. ich glaube auch dass die sache nach einem kurzen gerangel vorbei war und schuller in weiterer folge dann wohl keinen wiederstand geleistet hat.

  • Bucco Bruce
    EBEL
    • 24. Juli 2012 um 13:51
    • #591
    Zitat von Fan_atic01

    mich würd ja interessieren, wie die meinungen wären, wenn der "würger" nicht schuller, sondern arnautovic heißen würde... :rolleyes:


    Krone-Schlagzeile:
    Der nächste Ausraster: "Strangautovic" dreht schon wieder durch!

    Zum Thema: Völlig sinnlose und dumme Aktion von Schuller, das ist klar. Aber in den Häfn wird er deswegen sicher nicht kommen, da müssten (wie schon gesagt) ganz andere sitzen.

  • Kn Strng
    EBEL
    • 24. Juli 2012 um 14:00
    • #592
    Zitat von slava bykov

    komisches deitsch irgendwie oder??

    Vielleicht hat er im Dadaismus-Stil geschrieben?

  • BigBert #44
    The Freight Train
    • 24. Juli 2012 um 14:04
    • #593
    Zitat von hockey

    "Für die Nummer 10 Peter Szybisty 5+5+Matchstrafe wegen unerlaubten Körperangriff, Stockstich und Schiedsrichterbeleidigung" - so hörten sich die Lautsprecheransagen aus den 70er und 80er Jahren an.


    wohl kaum. der trug nämlich nie die #10. ;)

  • Online
    gm99
    Biertrinker
    • 24. Juli 2012 um 14:25
    • #594
    Zitat von FTC

    zum tatzeitpunkt war er durch alkohol beeinträchtigt und somit wahrscheinlich nicht zurechnungsfähig also maximal eine bedingte vorstrafe, so sehe ich das zumindest.

    Okay, gegen zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähige Personen dürfen also nur bedingte Strafen verhängt werden, wieder etwas gelernt.

    (übrigens nimmt die Rechtsprechung Zurechnungsunfähigkeit infolge Berauschung erst ab etwa 3,5 Promille an, also da dürfte Schuller schon noch etwas weit davon entfernt gewesen sein).

  • eisbaerli
    Gast
    • 24. Juli 2012 um 14:28
    • #595

    stellungnahme klingt ok und wirkt irgendwie ehrlich

    jetzt noch 150 stunden sozialdienst vom verein aus und 50 stunden im nachwuchbsereich dann wärs aufgeräumt .

  • FTC
    NHL
    • 24. Juli 2012 um 16:07
    • #596
    Zitat von gm99

    Okay, gegen zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähige Personen dürfen also nur bedingte Strafen verhängt werden, wieder etwas gelernt.

    (übrigens nimmt die Rechtsprechung Zurechnungsunfähigkeit infolge Berauschung erst ab etwa 3,5 Promille an, also da dürfte Schuller schon noch etwas weit davon entfernt gewesen sein).

    hab auch nicht geschrieben dass nur bedingte strafen angewendet werden dürfen. wenn er aber nicht vorbelastet ist wird es wohl nur zu einer bedingten (haft)-strafe führen. sagt mir nur mein hausverstand ich bin ja kein jurist. ich glaube das wäre auch mehr als genug oder willst ihn unbedignt im häfn sehen. meinetwegen war er halt vermindert zurechnungsfähig wennst jetzt auf juridische spitzfindigkeiten aus bist.

    btw. wenn du schreibst die rechtssprechnung nimmt zurechnungsfähigkeit infolge berauschung erst ab etwa 3,5 promille an dann ist er mit 1,6 sowieso aus dem schneider. :thumbup:

  • schooontn
    nicht liken!
    • 24. Juli 2012 um 16:11
    • #597
    Zitat von Weezel

    Man könnte meinen manch einer hier hat keine eigenen Probleme...

    mir ist es zwar grundsätzlich wurscht was spieler abseits des eises aufführen, aber wenn man hier in der vergangenheit von roter seite immer wieder lesen konnte wie wenig ein raffl, ein kristler, ein wiedergut oder sonstwer im hirn hat und was sie nicht alles abseits vom spielgeschehen im rausch aufführen dann braucht man sich auch nicht wundern wenn dann einige blaue auf so eine geschichte "anspringen".

  • oldtimehockey
    EBEL
    • 24. Juli 2012 um 16:12
    • #598

    das könnte hier im forum zu einem neuen tippspiel führen?
    wir tippen einfach auf die strafen auffällig gewordenen sportler :D

    ich würd wenns zu einem tippspiel kommen sollte weiterhin auf diversion setzen

  • Online
    gm99
    Biertrinker
    • 24. Juli 2012 um 16:19
    • #599
    Zitat von FTC

    btw. wenn du schreibst die rechtssprechnung nimmt zurechnungsfähigkeit infolge berauschung erst ab etwa 3,5 promille an dann ist er mit 1,6 sowieso aus dem schneider.

    Wenn ich das geschrieben hätte, dann ja - hab ich aber nicht (was so eine kleine Vorsilbe nicht alles ausmachen kann).

    oldtimehockey: Ich tippe auf eine unbedingte Geldstrafe :P

  • DaveSugarShand
    Nationalliga
    • 24. Juli 2012 um 16:44
    • #600
    Zitat von eisbaerli

    stellungnahme klingt ok und wirkt irgendwie ehrlich
    jetzt noch 150 stunden sozialdienst vom verein aus und 50 stunden im nachwuchbsereich dann wärs aufgeräumt .


    Und damit es eine wirkliche Strafe ist (und keine Schmähführerei), sollten die 50 Stunden im Nachwuchsbereich bei einem anderen Verein abgedient werden, z. B. beim VSV.

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