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Kartnig und Sturm Sekretär aus U-Haft entlassen/Geldwäscherei bei diversen Profis!?

  • VincenteCleruzio
  • 8. Mai 2007 um 08:22
  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 10. Juli 2007 um 16:13
    • #26
    Zitat

    Original von Maru
    es ist unglaublich,das einer person,der mehrere geldmässige strafdaten vorgeworfen werden,die chance geben wird,ne kaution aufzutreiben...

    deshalb wird ja geprüft, dass das kein geld ist, das aus einer (kartnig oder einem anderen vorgeworfenen) straftat stammt - solch "verfangenes geld" darf nicht als kaution akzeptiert werden, es muss "sauberes geld" sein, das dem staat verfällt, wenn sich kartnig nicht an die auflagen zu vermeidung der untersuchungshaft wegen fluchtgefahr hält: wenn kartnig zB flieht, dann gehören die 1,2 millionen uns allen.

    kartnig und seine anwälte haben der untersuchungsrichterin daher nachweisen müssen, dass das "sauberes geld" ist, das als kaution angeboten und dann akzeptiert worden ist.

    auf grund des amtsgeheimnisses werden wir es vom gericht jedenfalls nicht erfahren, wer sein geld zur verfügung gestellt hat. "news" wird uns aber sicher nicht "dumm sterben" lassen.

    salute, vincente.

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 18. Juli 2007 um 12:35
    • #27

    kartnigs grundrechtsbeschwerde an den obersten gerichtshof ist erfolgreich gewesen: der ogh hat entschieden, dass er zu unrecht (für 8 wochen) in untersuchungshaft genommen worden ist, genaue begründung soll es aber erst am nächsten montag geben.

    augenscheinlich liegt die rechtswidrigkeit darin begründet, dass durch unzulässige beschränkung der akteneinsicht ihm und seinen verteidigern die chance genommen worden ist, sich umfassend über den tatverdacht und die haftgründe zu informieren und dazu stellung zu nehmen. peinlich, peinlich für den untersuchungsrichter!

    salute, vincente.

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 29. September 2007 um 20:23
    • #28
    Zitat

    Original von capitals
    ... Die entsprechende Bilanz mit Abschluss des Spieljahres zum 30. Juni 2004 ... sowie 3,8 Millionen an verschobener Steuerlast als "außerordentlichen Ertrag" auf der Habenseite.

    hätte er sie bei der gewinnermittlung unter "soll" verbuchen sollen: also die strafverfolger haben vielleicht vorstellungen von einer richtigen bilanz.

    Einmal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (29. September 2007 um 20:24)

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 17. Juni 2010 um 22:47
    • #29
    Zitat von VincenteCleruzio

    die vom masseverwalter anerkannten forderungen des finanzamts graz an lohnsteuer betragen also nach dem vergleich: 1.157.582,43 + 5.000.534,96 = 6.158.117,39 Euro oder 84.737.542,72 ATS.

    in dem zitierten vergleich stimmt das finanzamt-graz dem ausgleich zu und schreibt damit ein für alle mal 80 % der forderungen ab, wenn der ausgleich in höhe von 20 prozent dann erfüllt wird, das sind 4.926.493,912 Euro oder 67.790.034,18 ATS.

    dass das ganze wohl nicht ohne saftiges finanzstrafverfahren abgehen wird, ist nur ein schwacher trost.

    es scheint angerichtet zu sein: gestern ist kartnig die anklageschrift zugestellt worden. schon verdammt langsam, die mühlen der justiz. und hier.

    und hier aus der WIENER ZEITUNG:


    Anklage gegen Kartnig

    Prozess um Malversationen erst in Monaten.

    Graz. Die Staatsanwaltschaft Graz hat am Mittwoch Anklage gegen den ehemaligen Sturm-Graz-Präsidenten Hannes Kartnig eingebracht. Die Vorwürfe wurden mit dem Hinweis, dass die Klagsschriften erst den Beschuldigten zugestellt werden, noch nicht veröffentlicht. Bis zum Prozess kann es noch Monate dauern.
    Die Verhaftung des Grazer Unternehmers und Society-Löwen im Jahr 2007 setzte den vorläufigen Schlusspunkt hinter eine Bilderbuch-Selfmademan-Karriere. Seither wurde ermittelt, einvernommen und begutachtet, wobei sich die Frage darauf konzentrierte, inwieweit es sich bei Malversationen rund um den Klub um Steuerhinterziehung oder um strafrechtliche Tatbestände handelte.

    Die Festnahme Kartnigs war wegen Verdachts des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung, der Verbrechen der Veruntreuung, der Untreue und betrügerischen Krida sowie des Vergehens der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen erfolgt. Zunächst ging es um den Verbleib von 2,2 Millionen Euro. So sollten Spieler einen Teil ihres Gehalts schwarz erhalten haben.

    Nach zwei Monaten Untersuchungshaft war er auf freien Fuß gesetzt worden. Im März 2009 legte Wirtschaftsprüfer Fritz Kleiner ein 680-Seiten-Gutachten vor, aus dem laut Medien hervorgeht, dass Kartnig rund 10,5 Millionen Euro an Steuern hinterzogen, dem SK Sturm aber nicht geschadet haben soll.

    Einmal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (17. Juni 2010 um 22:53)

  • Lampy
    EBEL
    • 17. Juni 2010 um 23:53
    • #30

    geredet is über den herrn k. und seine machenschaften in graz immer schon viel worden. egal, was da (noch) rauskommt, wundern würd mich nix.

  • Eishockeyfreak
    Vielfahrer
    • 18. Juni 2010 um 00:36
    • #31

    Wie viel Millonen sind es jetzt wirklich ? ich lese von 2, 5 bis hinzu 9 Mio €. [kaffee]

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 26. Juni 2010 um 00:40
    • #32
    Zitat von Eishockeyfreak

    Wie viel Millonen sind es jetzt wirklich ? ich lese von 2, 5 bis hinzu 9 Mio €. [kaffee]


    laut "Kleine Zeitung" soll kartnig in der anklageschrift vorgeworfen werden, als präsident von sturm graz 8,4 millionen euro an lohnsteuer und dienstgeberbeiträgen hinterzogen, also spielern und trainern schwarzlöhne gezahlt zu haben;

    und als geschäftsführer seiner werbeunternehmen umsatzsteuer, körperschaftssteuer, kapitalertragssteuer und einkommensteuer in höhe von 1,6 millionen euro hinterzogen zu haben.

    abgabenhinterziehung von zehn millionen euro, nicht schlecht. macht, wenn es dabei bleibt und weil meines wissens nicht der gesamte schaden gutgemacht worden ist, eine geldstrafe von um die 3 millionen euro, und eine bedingt nachgesehene freiheitsstrafe von 1,5 jahren. für den fall, dass er die geldstrafe nicht bezahlen kann, wird er eine ersatzfreiheitsstrafe von 12 bis 15 monaten erhalten, die kann er leider nicht abschwitzen durch gemeinnützige leistungen, die muss er dann absitzen.

    daneben soll ihm noch "grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen" (ehemals fahrlässige Krida) vorgeworfen werden, weil er durch übermäßigen aufwand für gagen den verein in die zahlungsunfähigkeit geführt hat. na, ja, das wird nicht die welt kosten.

    andere medien berichten allerdings, dass kartnig auch noch wegen betrügerischen Krida und wegen schweren Betruges (1 bis 10 jahre) wegen "verheimlichter Erlöse aus Eintrittskarten" angeklagt sein soll, beides wären für seine freiheit die schwersten bedrohungen.

    der "KURIER" schreibt dazu:

    "Als Betrugsopfer werden Bundesliga und steirischer Fußballverband angeführt. Durch manipulierte Kartenabrechnungen seien diesen Mitgliedsbeiträge entgangen: 53.000 und 25.000 €. Sturm-Lieferanten seien um 204.000 € umgefallen.

    Gutachter Fritz Kleiner geht davon aus, dass der Verein schon im Jahr 2000 pleite gewesen sei. Der Schwarzgeldtopf zur Finanzierung der Spieler soll nebst Goodies wie Autos, Flugreisen und Wohnungen mit 2,4 Millionen € gespeist gewesen sein. Das Versickern von 409.000 € wird als betrügerische Krida angelastet. Die Haftungszusage der Landesregierung (1,2 Millionen €) zur Rettung von Sturm ist als Betrugsversuch angeklagt.

    "Bitte, wenn der Staatsanwalt mehr draus machen will, ist das sein gutes Recht. Schauen wir, was beim Prozess rauskommt", sagt Kartnig. "Ich hoffe, dass der liebe Gott runter schaut und die Gerechtigkeit siegen lässt."
    Kein Laufbursche
    Konkursverschleppung: Dieser Vorwurf wurmt Kartnig so, dass er notfalls einen prominenten Industriellen bringt. "Ich hol' den Frank Stronach. Der hat uns noch zwei Millionen Euro zugeschossen. Glauben Sie, der macht das, wenn alles schon den Bach runter geht?" Der Magna-Gründer und Kartnig waren auch privat befreundet.

    "Eines stell' ich klar. Ich hatte Mitarbeiter. Ich war nicht der Laufbursche von Sturm", will sich der Ex-Präses nicht alles umhängen lassen. Ob er die Anklage beeinspruchen wird, weiß er noch nicht. Sein Richter wird Karl Buchgraber sein."

    auf für hannes kartnig gilt die unschuldsvermutung.

    3 Mal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (26. Juni 2010 um 00:57)

  • quasidodo
    Beischlbeißer
    • 26. Juni 2010 um 00:59
    • #33

    Verstehe ich das richtig, daß die Gefahr größer ist, daß er für die 78.000 Euro sitzen geht, die er dem steirischen Fußballverband und der Bundesliga vorenthalten haben soll, als für die Steuerhinterziehung in zweistelliger Millionenhöhe? ?(

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 26. Juni 2010 um 10:27
    • #34
    Zitat von quasidodo

    Verstehe ich das richtig, daß die Gefahr größer ist, daß er für die 78.000 Euro sitzen geht, die er dem steirischen Fußballverband und der Bundesliga vorenthalten haben soll, als für die Steuerhinterziehung in zweistelliger Millionenhöhe? ?(

    ja. das hat in österreich eine lange tradition: im internationalen vergleich irrwitzig strenge vermögensstrafen (geld-, verfalls- und wertersatzstrafen), die kaum je bezahlt werden (können) - ich verteidige gerade in einem finanzstrafverfahren, in dem eine geldstrafe bis rund 70 millionen euro und eine wertersatzstrafe wegen des nicht mehr vollziehbaren verfalls (der illegal hergestellten und längst gerauchten zigaretten) von 124 millionen euro angedroht sind -, aber im internationalen vergleich sehr niedrige freiheitsstrafdrohungen, die noch dazu kaum je zur anwendung kommen, sieht man vom "schmuggel" ab, der immer schon mit strengeren strafen bedroht worden ist und der jedenfalls früher von menschen "eher aus den unteren schichten" begangen worden ist als eine abgabenhinterziehung (stichworte: "klassengesetzgebung und klassenjustiz" aus der zeit des 16., 17., 18. und des 19. jahrhunderts, in dem erst zB die einkommensteuer und damit das delikt der abgabenhinterziehung eingeführt worden sind, die bis heute ziemlich unreflektiert im finanzstrafgesetz selbst und von den rechtsanwendern fortgeführt wird. habe gerade den gesetzgeber von heute auf diese unsachliche ungleichbehandlung aufmerksam gemacht und die (mildere) gleichbehandlung der hinterzieher von zöllen und sonstigen verkehrssteuern mit den hinterziehern anderer abgaben gefordert unter anderem mit dem argument, dass ein hinterzogener "zolleuro" nicht doppelt so viel (erfolgsun)wert verkörpert wie ein hinterzogener "nichtzolleuro").


    nach dem heute geltenden finanzstrafrecht sind für (vorsätzliche) abgabenhinterziehung eine geldstrafe bis zum zweifachen des verkürzten abgabenbetrags - bei zB gewerbsmäßigkeit bis zum dreifachen - angedroht, und als "nebenstrafe" dazu eine freiheitsstrafe bis zu zwei jahren, die allerdings nur verhängt werden darf, um den verurteilten dadurch am rückfall zu hindern oder um potentielle abgabenhinterzieher von der begehung einer abgabenhinterziehung abzuhalten. nur jeder zweihundertste finanzstraftäter wird außer der geldstrafe auch zu einer freiheitsstrafe von mehr als einem jahr verurteilt, nur 10 prozent erhalten überhaupt eine freiheitsstrafe von unter einem jahr, im westen von österreich im regelfall ganz oder zum großteil bedingt nachgesehen.

    für zB gewerbsmäßig begangene abgabenhinterziehungen wird seit anfang 2005 neben der beschriebenen geldstrafe eine freiheitsstrafe von bis zu fünf jahren angedroht, wenn mehr als 500.000 euro hinterzogen worden sind; und seit (glaublich) mitte juni 2006 eine freiheitsstrafe bis zu sieben jahren, wenn mehr als 3 millionen euro hinterzogen worden sind.

    kartnig ist nur bis august 2006 präsident des sk sturm gewesen, ob er nach mitte juni 2006 noch mehr als 3 millionen euro hinterzogen hat, ist eher unwahrscheinlich, mehr als 500.000 euro nach dem 1.1.2005 werden es schon gewesen sein, daher gehe ich davon aus, dass in seinem fall wegen der abgabenhinterziehung neben der geldstrafe eine freiheitsstrafe bis zu fünf jahren verhängt werden könnte.

    alleine: mir ist kein fall bekannt, in dem neben der zwingend vorgechriebenen geldstrafe je eine freiheitsstrafe von mehr als zwei jahren verhängt worden wäre - allerdings sind urteile wegen zB gewerbsmäßiger abgabenhinterziehungen mit einem verkürzungsbetrag von mehr als 500.000 euro, die nach dem 1.1.2005 begangen worden sind, noch ziemlich rar (finanzstraftaten werden im regelfall erst sehr spät entdeckt und die aufklärung des sachverhalts dauert meist sehr lang, sodass bis zur anklage, durchführung der hauptverhandlung und rechtskraft des urteils oft viele jahre vergehen (5 bis 10, 12 jahre sind nicht selten), was auch die scheu der richter erklärt, über den verurteilten eine freiheitsstrafe zu verhängen, der seit der entdeckung seiner finanzstraftat der erhöhten kontrollbereitschaft der finanz ausgesetzt gewesen ist und der sich deswegen oder auch aus mangel an anderen möglichkeiten (konkurs des unternehmens, ausscheiden als präsident eines fußballvereins) viele jahre lang steuerlich absolut korrekt verhalten hat.


    allerdings könnte in diesem fall die finanztrafgesetznovelle 2010 - der ministerialentwurf ist gerade in der begutachtung -, die am 1.1.2011 in kraft treten soll - die hauptverhandluung gegen kartnig wird nicht vor der jahreswende erwartet -, für "atmosphärische turbulenzen" zum nachteil von kartnig sorgen.

    auch wenn dieses neue finanzstrafgesetz erst auf taten nach dem 1.1.2011 anwendbar sein wird, das für den neuen "abgabenbetrug" - eine abgabenhinterziehung von mehr als 100.000 euro "unter verwendung" zB gefälschter urkunden - eine freiheitsstrafe von 1 bis 10 jahren androht (plus fakultativ eine geldstrafe bis zu 2 millionen euro) und für die "normale" abgabenhinterziehung über 100.000 zwingend eine freiheitsstrafe bis zu 2 jahren plus zwingend eine geldstrafe bis zu 2 millionen euro,

    so könnten diese "verschärfungen" der für taten nach dem 1.1.2010 zwingend zu verhängenden freiheitsstrafen die anwendung der fakultativen freiheitsstrafe bis zu fünf jahren über kartnig doch "erleichtern".


    für einen stinknormalen betrug über 50.000 euro schaden ist seit 1975 schon eine freiheitsstrafe zwischen einem und zehn jahren zu verhängen. und kartnig wird ja nicht nur vollendeter betrug in höhe von insgesamt 78.000 euro vorgeworfen, sondern auch versuchter betrug zu lasten des landes steiermark in höhe eines angestrebten schadens von 1,2 millionen euro (haftungszusage des landes): der versuch ist mit derselben strafdrohung versehen wie das vollendete delikt.

    5 Mal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (27. Juni 2010 um 00:28)

  • quasidodo
    Beischlbeißer
    • 26. Juni 2010 um 18:23
    • #35

    Ein weiteres Mal Dank für die immer wieder ausführlichen und verständlichen Erläuterungen. :thumbup:

  • Eishockeyfreak
    Vielfahrer
    • 26. Juni 2010 um 19:33
    • #36
    Zitat von quasidodo

    Ein weiteres Mal Dank für die immer wieder ausführlichen und verständlichen Erläuterungen. :thumbup:

    Dem kann sich der kleine Freak auch nur anschließen. So einen Experte in dem Zeug habe bisher selten gesehen. :thumbup:

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 16. Juli 2010 um 12:40
    • #37

    der "KURIER" berichtet ausführlich (und, wie immer öfter, auch ausgezeichnet):

    "Einst spielte Hannes Kartnig gegen die Königlichen von Real Madrid und trat im "Theatre of Dreams" von Manchester United auf. Heute hat er einen Widersacher, gegen den weder geniale Spielzüge noch versteckte Fouls helfen, um am Ende nicht unterzugehen. Kartnigs Gegner ist diesmal der Staatsanwalt. Und die Wahrheit, sie wird nicht auf dem Platz, sondern im Gerichtssaal liegen.

    Die Republik gegen Hannes Kartnig - der Prozess des Jahres, der vier Jahre nach Beginn der Ermittlungen in sein Finale geht. Seit wenigen Tagen liegt Kartnig die Anklageschrift vor, neun weitere ehemalige Vorstandsmitglieder bzw. Verantwortliche des Fußballklubs SK Sturm Graz werden wohl schon ab Herbst auf der Anklagebank Platz nehmen müssen.

    Einem Teil der Beschuldigten wird vorgeworfen, Kartnig bei dessen Malversationen unterstützt zu haben. Anderen wird zur Last gelegt, Kartnig unzureichend kontrolliert zu haben. Für Kartnig und alle anderen Genannten gilt ausnahmslos die Unschuldsvermutung.

    Alleine die Eckdaten der Anklageschrift, die dem KURIER als einzigem Medium vorliegt, sind beachtlich: Auf 242 Seiten listet Staatsanwalt Johannes Winklhofer penibel auf, was der einstige Sonnenkönig verbrochen haben soll. Es geht um Abgabenhinterziehung (10,23 Millionen) und schweren Betrug, um grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen und betrügerische Krida.

    Der Staatsanwalt beantragt die Einvernahme von 43 Zeugen, darunter etwa der Vorstand der Bundesliga und der steirischen Sportlandesrat. Die Anklage selbst liest sich wie eine Abrechnung mit Fußball a la Kartnig, sie zeichnet ein schauriges Sittenbild.

    - Neu ist der Kernvorwurf zur betrügerischen Krida, der alleine Kartnig trifft: In den Jahren 1998 bis 2004 soll der SK Sturm Graz durch den Ticketverkauf Schwarzgeld in Höhe von 2,461 Millionen Euro produziert haben. Allerdings sollen an die Fußballer laut Anklage nur 2,05 Millionen geflossen sein. "Den Differenzbetrag von 409.353,66 Euro schaffte Hannes Kartnig (...) beiseite".

    - Neu ist der Betrugsvorwurf gegenüber Konkursgläubigern. Schadenssumme: 204.816 Euro. Pikantes Detail: Den ORF soll Kartnig um 68.654 Euro betrogen haben.

    - Neu ist auch der versuchte Förderbetrug gegenüber dem Land Steiermark, wobei falsche Bilanzen vorgelegt worden sein sollen.


    Harte Worte
    Der Staatsanwalt geht in seiner Abrechnung mit Kartnig hart ins Gericht. Der Satz, der den Society-Löwen und Wuchtelakrobaten am meisten schmerzen wird, steht auf Seite 126. Darin fasst der Ankläger den Anfang vom Ende des Klubs in Worte: "In einer vollkommenen Fehleinschätzung seines Fußballfachwissens begann Hannes Kartnig nun, zunehmend selber Spieler zu erwerben, die der Trainer Ivan Osim als minderklassig einstufte (...) Besonders deutlich zeigte sich dieses grob fahrlässige Verhalten von (...) Kartnig ab Sommer 2001."

    Am Beispiel des Stürmers Charles Amoah, der mit einer Ablösesumme von knapp vier Millionen Euro als österreichischer Rekordtransfer galt, wird ersichtlich, wie die Kontrollmechanismen versagten: Amoah wurde ohne sportärztliche Untersuchung gekauft. In der Anklageschrift spricht der Staatsanwalt in Richtung Kartnig deshalb gar von einer "völligen Fehleinschätzung seiner fußballerischen und kaufmännischen Kompetenz."

    Mit an Bord
    Brisant wird das Verfahren auch für Kartnigs Kompagnons, darunter der ehemalige Sturm-Manager Heinz Schilcher, der sich wegen Abgabenhinterziehung verantworten muss (in Summe 8,453 Millionen Euro für 46 Fußballer und drei Trainer). Auch ein steirischer Bezirkshauptmann wird beschuldigt, seine Kontrollfunktion als Rechnungsprüfer grob fahrlässig vernachlässigt zu haben.

    Laut Staatsanwalt hätten Kartnigs Vorstandskollegen spätestens im Sommer 2003 (also mehr als drei Jahre vor Konkurseröffnung) die Reißleine ziehen müssen. Was sie nicht taten: "Die durch sein für den Verein ruinöses Verhalten gebotene Abwahl von Hannes Kartnig als Präsident des Vereines zogen sie (die Vorstandsmitglieder, Anm. ) nicht in Betracht."

    Also wurde weiter gefuhrwerkt, als gäbe es kein Morgen. Präsident Kartnig soll laut Anklage die Zahlungsunfähigkeit gekannt und seinem Umfeld verschwiegen haben: "Unter Hinweis auf die Bilanz des SK Sturm vom 30.6.2003, in der die Zahlungsunfähigkeit des Vereines zur Erschleichung der Lizenz für die Teilnahme an der Saison 2003/2004 verschwiegen worden war, teilte Hannes Kartnig den
    Anwesenden wahrheitswidrig mit, dass 'der Club schuldenfrei sei (...)"

    Ab Herbst wird Hannes Kartnig vor einem Grazer Schöffengericht sein Fußball-Endspiel bestreiten. Ein Finale, auf das er liebend gern verzichtet hätte. Verlieren Fußballer ein Finale, müssen sie keine Konsequenzen fürchten. Verliert Kartnig seinen Prozess, drohen ihm bis zu zehn Jahre Haft.

  • AlexR
    EBEL
    • 16. Juli 2010 um 16:14
    • #38

    @Vincente: Muss er diese angegebenen 10 Jahre komplett absitzen oder werden es weniger aufgrund der U-Haft??

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 16. Juli 2010 um 19:25
    • #39
    Zitat von HCIFan

    @Vincente: Muss er diese angegebenen 10 Jahre komplett absitzen oder werden es weniger aufgrund der U-Haft??

    die strafdrohung sieht eine freiheitsstrafe von einem bis zu zehn jahren freiheitsstrafe vor für den betrug usw. und für die abgabenhinterziehung ist derzeit noch zwingend eine geldstrafe bis zum, wenn gewerbsmäßigkeit bejaht wird, dreifachen des strafbestimmenden verkürzungsbetrags (3 x 10,23) 30,69 millionen euro, sonst des zweifachen = 20,46 millionen euro vorgesehen, allerdings sollen im nächsten jahr änderungen in kraft treten, die noch nicht fix sind: wenn sie günstiger für kartnig wären, müssten sie angewendet werden..

    welche strafen (freiheitsstrafe, geldstrafe) dann konkret verhängt werden, das hängt von vielen umständen ab - von der schuld vor allem, die kartnig auf sich geladen hat: dass er das geld nicht für sich, sondern für den "verein" und dessen fußballer verwendet hat, mildert die schuld; dass er rund 409.000 euro in die "eigene tasche" gesteckt hat, erhöht dagegen wieder die schuld. wenn er schäden gutgemacht hat, zB steuern nachgezahlt hat - weiß ich nicht, ob er das getan hat -, dann wäre das natürlich von vorteil. wenn er schon einmal oder mehrere male wegen solcher delikte bestraft worden ist und diese strafen noch nicht getilgt sind, dann wirkt sich das auch straferhöhend aus.

    also schwer zu sagen, was da auf ihn zukommen wird und ob die strafen ganz oder zum teil bedingt nachgesehen werden, also (zum teil) nicht abgesessen und bezahlt werden müssen. wenn die anklage hält und kartnig wegen der angeklagten vermögensdelikte verurteilt werden wird, dann schätze ich, dass er mit einer freiheitsstrafe von 3 jahren (davon eineinhalb jahre bedingt nachgesehen) und wegen der abgabenhinterziehung mit einer geldstrafe in höhe von 6 bis 8 millionen euro (davon 4 millionen bedingt nachgesehen) und ersatzfreiheitsstrafe von 15 monaten für den fall, dass er die geldstrafe nicht zahlen kann, rechnen muss

    eines ist allerdings fix: die zeit in der untersuchungshaft muss auf die strafen angerechnet werden.

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 7. März 2011 um 15:30
    • #40

    PROFIL

    ab donnerstag geht´s los: 21 tage hauptverhandlung sind anberaumt, werden wohl weniger werden. für stimmung ist sicher gesorgt. allerdings werden wir davon nichts erfahren, weil es sich ja um ein finanzstrafverfahren handelt und die angeklagten dann ohne angabe von gründen den ausschluss der öffentlichkeit verlangen dürfen, was sie voraussichtlich tun werden.

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 10. März 2011 um 10:19
    • #41

    sagt die offensichtlich "unguided missile" hannes kartnig in einem interview im STANDARD zum prozessauftakt heute in graz.

    beim gak soll es ähnlich zugegangen sein wie bei sturm, bei zig anderen profisportvereinen ist es ebenso zugegangen.

    und jetzt spricht hannes kartnig einen solchen satz. damit bettelt er geradezu um eine freiheitsstrafe neben der geldstrafe (für die abgabenhinterziehung in höhe von rund 8,5 millionen euro, die er gestehen soll): wenn es zur abschreckung anderer (profisport)manager vor lohnsteuerhinterziehungen erforderlich ist, muss neben der geldstrafe eine freiheitsstrafe verhängt werden.

    auch sonst scheint kartnig nicht genau kapiert zu haben, wieviel es geschlagen hat:

    "Die Steuerhinterziehung gibt er jedenfalls offen zu. Der Ex-Präsident im Standard-Gespräch: "Ja das stimmt, ich hab, wie erwähnt, steuerschonend gearbeitet. Ich hab' halt geglaubt, dass uns eh keiner was tun wird, weil die Profiklubs ja meistens in Schutz genommen werden und sich mit dem Finanzamt arrangieren. Das war mein Irrglaube, das war mein Fehler. Aber die Bösartigkeit eines kleinen Finanzbeamten, der dann einen Kriminalfall daraus gemacht hat, der war eigentlich der Schuldige, dass es dann so brutal geworden ist. Aber ich habe nie jemanden betrogen, auch das Land Steiermark nicht.
    ...
    "Ich hoffe auf eine faire Prozessführung. Man kann mich ja nicht immer für etwas verantwortlich machen, nur weil ich der Präsident war. Gut, ich habe den Klub durch meine Person nach außen repräsentiert, das heißt aber nicht, dass ich alles allein entschieden hab."

    der "kleine finanzbeamte" ist also der "eigentlich Schuldige" am "Kriminalfall" und die anderen vorstandsmitglieder auch: solchen ansagen kommen sicher super an beim schöffengericht, kommt doch darin die "wahre Reue" zum ausdruck und das "Übernehmen von Verantwortung". und wegen des herbersteinurteils scheint ihm schon leicht das "Zapferl" zu gehen.

    hier der live-ticker der kleinen zeitung: http://www.kleinezeitung.at/portal/service…cker.jsp?id=296

    die öffentlichkeit wird vermutlich aber bald ausgeschlossen werden, wenn das abgabengeheimnis berührt ist oder wenn die angeklagten es übereinstimmend verlangen während der verhandlungen über die abgabenhinterziehung.

    Einmal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (10. März 2011 um 10:28)

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 8. Februar 2012 um 15:29
    • #42

    schreibt DIE KLEINE über den Dicken: Morgen noch Aktenverlesungen und die Plädoyers und dann das Finale. Wenn´s wahr wird.

  • Potze
    Moderator
    • 8. Februar 2012 um 18:11
    • #43

    :thumbup: geile Aussage vom Kartnig. Ich fahr auch manchmal zu schnell und dann ist der böse Bulle schuld dass er mich abstraft !!!
    An Stelle vom Kartnig sollte der pöse Beamte angeklagt werden, kann ja nit sein dass er in seiner Arbeitszeit auch sinnvolle Arbeit macht und Steuersünder aufdeckt!

    Lg

  • WAT stadlau4EVER
    NHL
    • 17. Februar 2012 um 15:25
    • #44

    Angeblich 5 Jahre unbedingt für Hannes Kartnig (noch nicht rechtskräftig).

  • sohngottes21
    EBEL
    • 17. Februar 2012 um 15:30
    • #45

    + "kleiner" geldstrafe:
    http://steiermark.orf.at/news/stories/2521427/

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 17. Februar 2012 um 16:39
    • #46
    Zitat von WAT stadlau4EVER

    Angeblich 5 Jahre unbedingt für Hannes Kartnig (noch nicht rechtskräftig).


    Nix angeblich, die fünf Jahre unbedingt sind fix, wenn auch noch nicht rechtskräftig! Das ist mehr, als ich erwartet habe.

    "Hannes Kartnig ist am Freitag im Straflandesgericht Graz

    * wegen grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen1) (ehemals fahrlässige Krida, Freispruch von der Anklage wegen betrügerischer Krida) und wegen schweren Betrugs2) zu drei Jahren unbedingter Haft; und

    * wegen Abgabenhinterziehung3) zu einer Geldstrafe von 6,637 Millionen Euro (Ersatzfreiheitsstrafe 18 Monate) und - und kommt sehr selten vor - zusätzlich auch noch zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden.

    1) weil er durch übermäßigen Aufwand den Verein in den Konkurs und so die Gläubiger geschädigt hat

    2) weil er Eintrittskarten schwarz verkaufen ließ und durch die zu niedrigen Eintrittszahlen Verwantwortliche der Bundesliga und des steirischen Fussballverbands getäuscht und zu zu niedrigen Vorschreibungen für die ihnen geschuldeten Abgaben pro Zuschauer veranlasst und dadurch diese zwei Verbände geschädigt hat

    3) weil er Löhne schwarz ausgezahlt und für diese Löhne keine Lohnsteuer abgeführt hat

    2 Mal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (17. Februar 2012 um 17:12)

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