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Der Fall Kampusch...Entfüher begeht Selbstmord!

  • Maru
  • 24. August 2006 um 01:24
  • Geschlossen
1. offizieller Beitrag
  • Maru
    NHL
    • 24. August 2006 um 01:24
    • #1
    Zitat

    Sie ist es höchstwahrscheinlich: Der größte Fahndungsfall in der Geschichte Österreichs scheint geklärt. Die seit 1998 abgängige Natascha Kampusch ist damals entführt worden und am Mittwoch ihrem Peiniger entkommen. Nach dem Entführer wurde gefahndet. Um 20.51 Uhr kam vom Nordbahnhof die Meldung, dass sich ein Mann vor die S-Bahn geworfen hatte. Der Tote hatte einen BMW-Schlüssel bei sich, die Beschreibung des Toten schien auf P. zu passen. Gegen 23 Uhr hatte die Kripo nahezu Gewissheit: "Bei dem Selbstmörder dürfte es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um Wolfgang P. handeln."

    Angeblich hat Natascha am Mittwoch ein paar Runden im Garten des Hauses in Strasshof, wo sie seit 1998 festgehalten worden war, drehen dürfen. Sie konnte auf ein nahes Grundstück gelangen. Dort wurde sie von einer älteren Frau gefunden, der sie sagte, dass sie die letzten Jahre in einem Keller eingesperrt war.
    Um 13.04 Uhr wurde die Polizei alarmiert, die die zunächst unbekannte Verwirrte in die Inspektion nach Deutsch Wagram brachte. Und dabei sollten die Worte fallen, die nun wahrscheinlich eines der größten Polizei-Rätsel der letzten Jahre gelöst haben: "Ich bin Natascha Kampusch." Und: Ihr Entführer sei mit einem roten BMW 850i nach Wien unterwegs.

    Großfahndung
    Bei der Polizei schlug die Nachricht wie eine Bombe ein. Sofort wurde eine Großfahndung eingeleitet. Beamte des nö. Landeskriminalamts und der "Natascha"-Soko der Kripo-Burgenland rasten nach Deutsch Wagram.
    Natascha war am 2. März 1998 entführt worden, als Tatverdächtiger gilt der Nachrichtentechniker Wolfgang P., 44. Er soll sie in einem Haus bei Strasshof gefangen gehalten haben. Die Montagegrube der Garage soll zu einem "Verlies" ausgebaut gewesen sein. Der Zugang sei von dem Nachrichtentechniker elektronisch gesichert worden. Die Grube ist drei Meter lang, zwei Meter tief und 1,6 Meter breit. Darin: Ein Bett und ein Regal, Kinderbücher, auch Lesestoff für Ältere. Natascha soll die ersten Jahre fast ständig in der Grube, die nur durch einen 0,5 mal 0,5 Meter großen Durchstieg mit Tresortür erreichbar war, gewesen sein.
    P.s Mutter sei wochenends im Haus gewesen, um für ihn vorzukochen, habe aber nichts bemerkt. Es sei sogar einmal zum Zusammentreffen zwischen der Frau und Natascha gekommen. Doch P. habe eine Geschichte erfunden, um die Anwesenheit der Jugendlichen zu erklären.

    Beziehung
    Natascha soll in der Gefangenschaft hin und wieder Zeitungen zu lesen bekommen haben, der Entführer ließ sie ausgesuchte Videos ansehen oder Radio hören. Zwischendurch erteilte er ihr eine Art Unterricht. Sonnenlicht sah sie nur selten, ihre Haut ist blass. Zuletzt ging er mit ihr im Garten spazieren oder Einkaufen, Kontakt mit Fremden war dabei verboten.

    Zwischen dem Entführer und seinem Opfer soll sich eine sonderbare Beziehung entwickelt haben. Auch von sexuellem Missbrauch war die Rede. Näheres werden die, natürlich sehr behutsam geführten, Befragungen von Natascha ergeben.

    Natascha leidet am "Stockholm-Syndrom"
    Die Entführte war nicht gänzlich von der Außenwelt abgeschottet und wurde auch von Zeugen gesehen. Um Hilfe suchte sie allerdings nie.
    Natascha Kampusch ist nach über acht Jahren in Sicherheit. Im Laufe der Ermittlungen kristallisierte sich immer mehr heraus, dass die vor mehr als acht Jahren entführte Natascha Kampusch von ihrem mutmaßlichen Kidnapper nicht gänzlich von der Außenwelt abgeschottet worden ist. Zeugen gaben an, die junge Frau hin und wieder gesehen zu haben. Sie hat aber offenbar nie Hilfe gesucht. "Die Frau leidet an einem schweren Stockholm-Syndrom", sagte Erich Zwettler vom Bundeskriminalamt.

    Bei lang andauernden Entführungen und Geiselnahmen ist wiederholt das so genannte Stockholm-Syndrom beobachtet worden. Für Außenstehende auf den ersten Blick unverständlich, entwickeln die Opfer in der lebensbedrohlichen, als ausweglos empfundenen Situation Sympathie für die Täter oder solidarisieren sich mit deren Zielen. Das Phänomen ging 1973 nach einem Banküberfall in der schwedischen Hauptstadt in die wissenschaftliche Literatur ein, als sich dort ein freundschaftliches Verhältnis zwischen Geiselnehmern und Opfern entwickelt hatte.

    Schutzmechanismus
    Bei dem auch bei den Tätern zu beobachtenden Syndrom handelt es sich um einen unterbewussten psychologischen Schutzmechanismus. Vor dem Gefühl, ausgeliefert zu sein, schützen sich die Betroffenen seelisch dadurch, dass sie sich mit ihren Peinigern identifizieren. Diese Bindung kann auch nach dem Ende der Gefahr weiter bestehen. In Extremfällen stellen sich die Geiseln bei ihrer Befreiung sogar vor ihre Entführer und sehen die Polizei als Bedrohung an.


    kurier.at

    Alles anzeigen

    unglaublich,zu was menschen fähig sind...... 8o

  • Senior-Crack
    NHL
    • 24. August 2006 um 06:59
    • #2

    Aus noe.orf.at:

    Zahlreiche Schaulustige
    Die Meldung, dass Natascha Kampusch in Strasshof aufgetaucht sei und die umfangreichen Sicherungsmaßnahmen bei der Hausdurchsuchung lockten zahlreiche Schaulustige in den Ort.

    Zwei Jugendliche aus Strasshof dürften Urlaub in Wien gemacht haben. Sie kamen mit dem Moped in ihren Heimatort, nachdem sie im Radio die Meldung hörten. "Geil" sagen sie, als sie vor dem Haus des Verdächtigen stehen.

    ;(

  • Maru
    NHL
    • 25. August 2006 um 01:39
    • #3
    Zitat

    Der 44-jährige Wolfgang Priklopil hatte bei der Entführung von Natascha Kampusch am 2. März 1998 möglicherweise einen Komplizen. Die Aussage einer damals Zwölfjährigen, die beobachtet haben wollte, dass zwei Personen Natascha in einen weißen Lieferwagen gezerrt hatten, bekommt neues Gewicht. Nikolaus Koch, Landespolizeikommandant im Burgenland und Leiter der Sonderkommission zu dem Entführungsfall, wollte aber im Gespräch mit der APA keine Schlüsse ziehen, die Möglichkeit eines zweiten Täters aber auch nicht ausschließen: "Ich spekuliere nicht, wir ermitteln in alle Richtungen."

    "Eine Quelle, die uns etwas bestätigen könnte, ist uns abhanden gekommen, bei der anderen müssen wir sehr behutsam vorgehen", sagte Koch. Ein Mädchen hatte damals ausgesagt, dass sie Natascha am 2. März 1998 gegen 7.15 Uhr am Rennbahnweg kurz vor dem Kreisverkehr Melangasse gesehen habe. Dort sei am rechten Fahrbahnrand ein weißer Kleinbus gestanden. Als das Mädchen an dem Wagen vorbeigegangen sei, habe ein etwa 20 bis 40 Jahre alter Mann das Kind gepackt und in den Bus gezerrt. Daraufhin sei der Wagen - von einer zweiten Person gesteuert, den das Mädchen aber nicht gesehen hat - zum Kreisverkehr und weiter in eine Seitengasse gefahren. Die damals Zwölfjährige hat ihre Beobachtung in all den Jahren inhaltlich nicht revidiert.

    Behörden waren mehrmals in Haus
    Unterdessen wurde auch bekannt, dass die Behörden seit 1999 mehrmals das Haus des Entführers in Strasshof (Bezirk Gänserndorf) besucht haben. Wie der Mediensprecher der Gemeinde mitteilte, habe der Mann in diesem Jahr einen Umbau des Dachstuhls beantragt. Im April 1999 und 2004 wurde der Wasserzähler ausgetauscht, 2001 die elektrischen Neuerungen des Umbaus behördlich abgenommen. Wolfgang Priklopil war auch nicht in Strasshof, sondern in Wien gemeldet.

    Natascha musste ihren Peiniger "Gebieter" nennen
    Unterdessen wurden immer mehr Details zum Martyrium der heute 18-jährigen Natascha Kampusch bekannt, die am Mittwoch fast achteinhalb Jahre nach ihrem Verschwinden wieder aufgetaucht war. So berichteten Ermittler, dass sie Priklopil zumindest in den ersten Jahren "Gebieter" nennen musste. Der 44-Jährige, der sich am Mittwochabend vor einen Zug geworfen hatte, dürfte die Entführung Nataschas sorgfältig geplant haben. Darauf deute unter anderem das Verlies hin, in dem er das Mädchen bzw. die junge Frau gefangen hielt.

    Dass es sich bei der Frau um Natascha Kampusch handelt, war klar, da die 18-Jährige die gleiche Narbe wie das damals zehnjährige Mädchen hat. Zudem war in dem Haus in Strasshof (Bezirk Gänserndorf) der Reisepass von Natascha Kampusch entdeckt worden, den sie bei ihrer Entführung bei sich hatte. Das DNA-Gutachten erwartete das Bundeskriminalamt für Freitagvormittag.

    Behutsame Befragung
    Die Befragung des Entführungsopfers gestalteten die Ermittler sehr behutsam und langsam. Die restlose Aufklärung des Falles wird daher noch einige Tage, vielleicht Wochen in Anspruch nehmen. Viele Fragen blieben offen: So ist zum Beispiel Gegenstand der Ermittlungen, ob der 44-Jährige Natascha Kampusch zum Einkaufen mitgenommen hat. Sicher ist, dass er ab Frühling 2006 "offensiver und frecher geworden ist", sagte Koch.

    Gelockerter Umgang in den letzten Monaten
    Dass Kampusch ihrem Peiniger entkommen konnte, dürfte an einem gelockerten Umgang mit dem Entführungsopfer gelegen sein, den Wolfgang Priklopil in letzter Zeit an den Tag legte. "Er war nicht mehr so vorsichtig wie am Anfang", meinte Koch. Die 18-Jährige sei in guter Verfassung. Und sie weiß, dass Priklopil tot ist, sagte der Leiter der Sonderkommission.

    kurier.at

    Alles anzeigen
    Zitat

    "Geil" sagen sie, als sie vor dem Haus des Verdächtigen stehen.

    Senior-Crack:

    die hemmschwelle der menscheit,sinkt immer mehr!das ist ein fach nur zum sp...... X( 8o

  • Senior-Crack
    NHL
    • 25. August 2006 um 06:51
    • #4
    Zitat

    Original von Maru
    ...

    Senior-Crack:

    die hemmschwelle der menscheit,sinkt immer mehr!das ist ein fach nur zum sp...... X(8o

    @ Maru

    Das Verschwinden der Hemmschwelle ist einfach eine Folge der allgemein immer weiter fortschreitenden Verblödung...

    ;(

  • sebold
    gutmensch vom dienst
    • 25. August 2006 um 08:00
    • #5

    Feiges Schwein.

  • Miro
    EBEL
    • 25. August 2006 um 08:35
    • #6

    Zum einen:
    Schade, dass sich der Entführer selbst das Leben genommen hat. Mir würden da viele Dinge einfallen, die man mit ihm machen könnte...

    Zum anderen:
    Gut für "das Opfer". Somit gibt es von Polizei, Staatsanwaltschaft & Co. keinen Druck, dass Aussagen schnell her müssen, um dem Täter vor Gericht schwer genug für eine lange Haftstrafe belasten zu können. So kann behutsam von Therapeuten etc. an einer Normalisierung gearbeitet werden. Ohne Druck. Genau in dem Tempo, dass für Natascha Kampusch richtig ist.

    PS: Hat schon jemand die Filmrechte?

  • Fan_atic01
    Leftwing
    • 25. August 2006 um 11:50
    • Offizieller Beitrag
    • #7
    Zitat

    Original von Miro99
    Zum einen:
    Schade, dass sich der Entführer selbst das Leben genommen hat. Mir würden da viele Dinge einfallen, die man mit ihm machen könnte...

    wenn er eine haftstrafe bekommen hätte, wäre es im häfen sicher unangenehm für ihn geworden! andererseits wäre er nach einer verhältnismäßig kurzen haftzeit (vermutlich) wieder herausen gewesn!

    • Nächster offizieller Beitrag
  • sebold
    gutmensch vom dienst
    • 25. August 2006 um 11:55
    • #8
    Zitat

    Original von Fan_atic01

    wenn er eine haftstrafe bekommen hätte, wäre es im häfen sicher unangenehm für ihn geworden! andererseits wäre er nach einer verhältnismäßig kurzen haftzeit (vermutlich) wieder herausen gewesn!

    Ganz so sicher wäre ich mir da nicht, da es ja für Entführung und Freiheitsentzug wesentlich härtere Strafen gibt als für sexuellen Mißbrauch.

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 25. August 2006 um 11:56
    • #9

    vermutlich hätte er eine sehr hohe haftstrafe, wenn nicht sogar die höchststrafe erhalten und sie bis zum letzten tag abgesessen.

    österreich ist ein land, in dem die "bedingte entlassung" vor haftende im europäischen vergleich ganz restriktiv gehandhabt wird. auch wenn bestimmte parteien und vor allem eine tageszeitung tagein, tagaus das gegenteil behaupten.

    salute, vincente.

  • Fan_atic01
    Leftwing
    • 25. August 2006 um 12:28
    • Offizieller Beitrag
    • #10

    würd mich interessieren wie viel er ca. bekommen hätte!
    gibts eventuell hier im forum ein paar "Insider" die sich mit diesem thema auskennen?

    • Vorheriger offizieller Beitrag
    • Nächster offizieller Beitrag
  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 25. August 2006 um 12:43
    • #11

    alleine wegen der "freiheitsentziehung", weil sie länger als einen monat aufrechterhalten worden ist und auch weil sie dem opfer "besondere qualen" bereitet hat und auch weil sie für das opfer mit schweren nachteilen verbunden ist, hätte ihm eine freiheitsstrafe von 1 bis zu zehn jahren gedroht (§ 99 Absatz 2 strafgesetzbuch).

    wenn durch die entziehung der freiheit zB ein beischlaf erzwungen und die so vergewaltigte person durch die tat längere zeit in einen qualvollen zustand versetzt wird, dann droht eine freiheitsstrafe von 5 bis 15 jahren (§ 201 Absatz 2 strafgesetzbuch) - ob es auch dazu gekommen ist, wissen wir allerdings (noch) nicht; hoffentlich ist das der frau erspart geblieben.

    Einmal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (25. August 2006 um 12:45)

  • Meandor
    NHL
    • 25. August 2006 um 13:44
    • #12
    Zitat

    Original von VincenteCleruzio
    wenn durch die entziehung der freiheit zB ein beischlaf erzwungen und die so vergewaltigte person durch die tat längere zeit in einen qualvollen zustand versetzt wird, dann droht eine freiheitsstrafe von 5 bis 15 jahren (§ 201 Absatz 2 strafgesetzbuch)

    Alles andere als "lebenslänglich" ist für mich in diesem Szenario nicht nachvollziehbar. 8 Jahre, 5 m2, keine Fenster.

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 25. August 2006 um 15:09
    • #13
    Zitat

    Original von Meandor

    Alles andere als "lebenslänglich" ist für mich in diesem Szenario nicht nachvollziehbar. 8 Jahre, 5 m2, keine Fenster.

    wenn der entführer auf grund einer geisteskrankheit oder einer schweren seelischen störung schuldunfähig gewesen ist, dann wäre er bei wiederholungsgefahr in einer anstalt für geistig abnorme rechtsbrecher unterzubringen gewesen. so seine gefährlichkeit nicht geheilt werden hätte können auch sein ganzes leben lang.

    das von Meandor augenscheinlich angesprochene "prinzip ungezügelter rache" ist mit vielen guten gründen nie konzept einer österreichischen strafrechtsordnung gewesen. das zB alttestamentarische "vergeltungsprinzip" ("aug-um-aug/zahn-um-zahn"), das der geltenden strafrechtsordnung auch mit vielen guten gründen seit jahrzehnten nicht mehr zugrunde gelegt ist, hätte in diesem fall nur eine zeitlich limitierte strafe vorgesehen (8 jahre für die 8 jahre entziehung der freiheit).

  • Senior-Crack
    NHL
    • 25. August 2006 um 15:37
    • #14

    Der gelernte und juridisch laienhafte Österreicher hat und wird immer das Gefühl haben, dass Verbrechen gegen Leib und Leben viel zu gering bestraft werden. Und meine Wenigkeit ist eben auch dieser Meinung. Vor allem kommt man auch immer wieder zu dem Schluss, dass die Höhe der angedrohten Strafen schon viel zu gering ist. Allerdings ist es auch meistens so, dass sich Verbrecher dadurch nicht von ihren Straftaten abhalten lassen (siehe z.B. die Vollstreckung der Todesstrafe in verschiedenen Ländern).

    Bei all dem, was dieser abnorme Täter dem Schulkind Natascha angetan hat, sollte als Sühne mMn nur eine lebenslange Haft, verschärft durch einen 8-jährigen Aufenthalt in einem Verlies ohne Tageslicht, gelten.

    Der feige Täter hat sich allerdings durch seinen Selbstmord einer (angemessenen und gerechten?) Bestrafung entzogen...

  • Meandor
    NHL
    • 25. August 2006 um 15:51
    • #15
    Zitat

    Original von VincenteCleruzio
    das von Meandor augenscheinlich angesprochene "prinzip ungezügelter rache" ist mit vielen guten gründen nie konzept einer österreichischen strafrechtsordnung gewesen.

    Wahrscheinlich hast du recht. Aber, wie Senior-Crack, glaube ich nicht an eine "Besserung" bzw. ein "Einsehen" der Straftat nach den abgesessenen 5-15 Jahren. Die Motive des Täters weisen eindeutig auf eine Krankheit hin, deren Heilung ich mir nicht vorstellen kann und die zu Wiederholungstaten führen könnte.

    @Vicente
    Edit: Das "8 Jahre, 5 m2 und keine Fenster" in meinem Post war nicht auf den Täter und dessen rechtmäßige Bestrafung bezogen, sondern sollte nochmal vor Augen führen, wie das Mädchen "lebte". Hier liegt vielleicht ein Mißverständnis vor - ich meinte nicht, dass der Täter unter den selben Vorraussetzungen hausen sollte.

    Einmal editiert, zuletzt von Meandor (25. August 2006 um 15:56)

  • Whaler
    EBEL
    • 25. August 2006 um 15:52
    • #16
    Zitat

    Original von Meandor

    Alles andere als "lebenslänglich" ist für mich in diesem Szenario nicht nachvollziehbar. 8 Jahre, 5 m2, keine Fenster.

    Da schließe ich mich meandor voll an.

    Dem Entführer hätte lebenslänglich ins Gefängnis gehört, mit anschließender Sicherheitsverwahrung in einer psychiatrischen Anstalt. Das gleiche gilt für den eventuellen Mitwisser/-Täter, alles andere als die Höchststrafe ist in diesem Fall eine Verhöhnung des Opfers! Welchen "Schaden" muss Einer überhaupt haben, um zu etwas fähig zu sein.

    Da sich der Täter aber durch Selbstmord der Verantwortung und damit auch seiner gerechten Strafe entzogen hat, werden leider die wahren Beweggründe für diese Wahnsinnstat nie ganz nachvollzogen werden können.

    Es bleibt nur zu hoffen, das die psychischen Verletzungen von Frau Kampusch verheilen werden und sie irgendwann die Chance auf ein normales Leben erhält und ihr Glück findet.

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 25. August 2006 um 16:49
    • #17
    Zitat

    Original von Senior-Crack
    Der gelernte und juridisch laienhafte Österreicher hat und wird immer das Gefühl haben, dass Verbrechen gegen Leib und Leben viel zu gering bestraft werden.

    es gibt tatsächlich eine diskrepanz zwischen den strafdrohungen der delikte gegen leib und leben - fahrlässige tötung zB freiheitsstrafe bis zu einem jahr, unter besonders gefährlichen verhältnissen bis zu drei jahren - und zb den (vorsatz)delikten gegen fremdes vermögen - bei einem schaden von mehr als 50.000 euro strafrahmen von einem bis zu 10 jahren.

    das ist historisch zu erklären: im 19. jahrhundert hat man zB körperverletzungen, auch vorsätzliche, als nicht besonders gravierend erachtet - körperliche wunden verheilen, der täter zeigt nur, dass er vital ist (mein grossvater hat als jugendlicher kurz vor dem I. weltkrieg für das abbeissen des halben ohres seines von ihm verhassten schuldirektors satte drei tage arrest ausgefasst und abgesessen).

    im gegensatz dazu sind die strafrahmen für delikte gegen fremdes vermögen im 19. jahrhundert relativ hoch angelegt worden, weil diese delikte auch die eigentumsordnung und -verteilung in frage stellen.

    bei der strafrechtsreform 1975, der wir die heutigen strafrahmen im wesentlichen verdanken, ist diese diskrepanz schon bewusst gewesen, die övp und fpö auf der einen seite konnten sich damals mit der spö - andere parteien waren damals im parlament ja nicht vertreten - freilich nicht einigen in diesem punkt: die övp und fpö propagierten eine anhebung der strafdrohungen der delikte gegen leib und leben, die spö dagegen eine herabsetzung der strafdrohungen der delikte gegen fremdes vermögen, um diese, wie gesagt, erkannte diskrepanz zu beseitigen, wenigstens aber zu mildern.

    weil man sich in diesem punkt nicht einigen konnte, hat man die strafrahmen aus dem 19. jahrhundert im wesentlichen unverändert in das strafgesetzbuch 1975 übernommen und damit auch diese diskrepanz (sonst ist im strafrecht bis auf die fristenlösung beim schwangeschaftsabbruch, der die övp beim abstimmen im parlament dann die zustimmung - wieder - versagt hat, alles einvernehmlich beschlossen worden).

    Zitat

    Original von Senior-CrackUnd meine Wenigkeit ist eben auch dieser Meinung. Vor allem kommt man auch immer wieder zu dem Schluss, dass die Höhe der angedrohten Strafen schon viel zu gering ist.

    bei den angedrohten freihheitsstrafen ist österreich im europäischen vergleich im absoluten spitzenfeld. welche sanktionen wofür angedroht werden, ist letztlich eine frage der "rechtskultur": härtere freiheitsstrafen als in österreich werden in europa in kaum einem anderen staat angedroht.

    und auch bei den konkret verhängten langen freiheitsstrafen (über fünf jahre dauernde) ist österreich ganz, ganz vorne dabei. nicht zu vergessen, dass die "bedingte entlassung" aus einer freiheitsstrafe (vor haftende) in österreich - auch wieder im europäischen vergleich - sehr restriktiv gehandhabt wird.

    auch deshalb sind die österreichischen gefängnisse derzeit "übervoll" (über 9000 gefangene bei rund 8.100 haftplätzen), die justizministerin sucht dem mit wenig erfolg und unter ver(sch)wendung von steuergeld für die verwaltung "elektronischer fussfesseln" abhilfe zu verschaffen.

    Zitat

    Original von Senior-CrackAllerdings ist es auch meistens so, dass sich Verbrecher dadurch nicht von ihren Straftaten abhalten lassen (siehe z.B. die Vollstreckung der Todesstrafe in verschiedenen Ländern).

    Bei all dem, was dieser abnorme Täter dem Schulkind Natascha angetan hat, sollte als Sühne mMn nur eine lebenslange Haft, verschärft durch einen 8-jährigen Aufenthalt in einem Verlies ohne Tageslicht, gelten.

    Der feige Täter hat sich allerdings durch seinen Selbstmord einer (angemessenen und gerechten?) Bestrafung entzogen...

    bist mit "deinem latein" also ziemlich am ende, wozu das strafrecht eigentlich "gut" sein soll, außer auch deine - ich verstehe ja angesichts dieser schrecklichen tat auch deine starken negativen emotionen - "rache-gefühle" zu befriedigen.

    salute, vincente.

    Zitat

    Original von whaler Dem Entführer hätte lebenslänglich ins Gefängnis gehört, mit anschließender Sicherheitsverwahrung in einer psychiatrischen Anstalt.

    zuerst also "lebenslang" = bis zum tod im gefängnis einsperren. und nach dem tod statt auf den friedhof ab in die "sicherheitsverwahrung" (= anstalt für gefährliche rückfallstäter), die in einer "psychiatrie (="anstalt für geistig abnorme rechtsbrecher") stattfinden soll. "volles programm", also. ich trau mich gar nicht zu fragen, welches studium du gewählt hast.

  • Whaler
    EBEL
    • 25. August 2006 um 16:58
    • #18
    Zitat

    Original von VincenteCleruzio

    zuerst also "lebenslang" = bis zum tod im gefängnis einsperren. und nach dem tod statt auf den friedhof ab in die "sicherheitsverwahrung" (= anstalt für gefährliche rückfallstäter), die in einer "psychiatrie (="anstalt für geistig abnorme rechtsbrecher") stattfinden soll. "volles programm", also. ich trau mich gar nicht zu fragen, welches studium du gewählt hast.

    Ich habe Geographie mit Schwerpunkt Regionalentwicklung studiert, wenn du`s wissen willst! ;)

    Mit "lebenslänglich" meinte ich 25 Jahre Gefängnis. Das entspricht doch im Volksmund der lebenslänglichen Haftstrafe, oder? Und nach Verbüßung der Strafe sollte er dann für den Rest seines irdischen Daseins in eine geschlossene Anstalt überwiesen werden. Dies wäre dann für mich das "volle Programm".

    Ich glaube nicht, dass ein dermaßen gestörter Täter therapierbar ist und somit wieder in die Gesellschaft integriert werden kann.

    2 Mal editiert, zuletzt von Whaler (25. August 2006 um 17:01)

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 25. August 2006 um 17:28
    • #19
    Zitat

    Original von Whaler
    ... Mit "lebenslänglich" meinte ich 25 Jahre Gefängnis. Das entspricht doch im Volksmund der lebenslänglichen Haftstrafe, oder? Und nach Verbüßung der Strafe sollte er dann für den Rest seines irdischen Daseins in eine geschlossene Anstalt überwiesen werden. Dies wäre dann für mich das "volle Programm".

    Ich glaube nicht, dass ein dermaßen gestörter Täter therapierbar ist und somit wieder in die Gesellschaft integriert werden kann.

    lebenslang ist in österreich für 2 von 3 strafgefangenen, die zu dieser strafe verurteilt werden, tatsächlich lebenslang: sie sterben während dieser strafe im gefängnis.

    die meisten derjenigen, die - (schwer)krank - vor ihrem tod aus dieser strafe nach - im durchschnitt 21 jahren - "bedingt entlassen" werden (frühestens nach 15 jahren möglich), sterben kurz nach dieser "bedingten entlassung" in der freiheit: man will ihnen das sterben "in freiheit" ermöglichen (und erspart der justizverwaltung die behandlungskosten).

    wenn jemand geistig abnorm und deshalb schuldunfähig ist, dann darf die lebenslange strafe gar nicht verhängt werden. dann ist "nur" die unterbringung in einer anstalt für geistig abnorme rechtsbrecher anzuordnen, in der man solange bleibt, solange man gefährlich ist.

    nur wenn man geistig abnorm, aber doch schuldfähig ist, dann kann eine lebenslange freiheitsstrafe verhängt und die unterbringung in einer anstalt für geistig abnorme rechtsbrecher angeordnet werden. die unterbringung ist dann aber vor der (lebenslangen) freiheitsstrafe solange zu vollziehen, solange die gefährlichkeit nicht therapiert ist. erst nach dem therapieerfolg wird anschließend die lebenslange freiheitsstrafe vollzogen.

    oh ja, auch solche täter können therapierbar sein.

  • Whaler
    EBEL
    • 25. August 2006 um 18:35
    • #20
    Zitat

    Original von VincenteCleruzio

    lebenslang ist in österreich für 2 von 3 strafgefangenen, die zu dieser strafe verurteilt werden, tatsächlich lebenslang: sie sterben während dieser strafe im gefängnis.

    die meisten derjenigen, die - (schwer)krank - vor ihrem tod aus dieser strafe nach - im durchschnitt 21 jahren - "bedingt entlassen" werden (frühestens nach 15 jahren möglich), sterben kurz nach dieser "bedingten entlassung" in der freiheit: man will ihnen das sterben "in freiheit" ermöglichen (und erspart der justizverwaltung die behandlungskosten).

    wenn jemand geistig abnorm und deshalb schuldunfähig ist, dann darf die lebenslange strafe gar nicht verhängt werden. dann ist "nur" die unterbringung in einer anstalt für geistig abnorme rechtsbrecher anzuordnen, in der man solange bleibt, solange man gefährlich ist.

    nur wenn man geistig abnorm, aber doch schuldfähig ist, dann kann eine lebenslange freiheitsstrafe verhängt und die unterbringung in einer anstalt für geistig abnorme rechtsbrecher angeordnet werden. die unterbringung ist dann aber vor der (lebenslangen) freiheitsstrafe solange zu vollziehen, solange die gefährlichkeit nicht therapiert ist. erst nach dem therapieerfolg wird anschließend die lebenslange freiheitsstrafe vollzogen.

    oh ja, auch solche täter können therapierbar sein.

    Alles anzeigen

    Von solchen Statistiken hatte ich noch nicht gehört, die Sterblichkeitsrate ist in diesem Fall wirklich extrem hoch und es wird "wirklich" zu lebenslang.
    Das wirft natürlich ein anderes Licht auf die Sache, aber solche Details konnte ich als Laie ja nicht wissen.

    Aber an die Therapierbarkeit solcher Täter glaube ich nicht. Neben einer offensichtlichen Gestörtheit gehört schon wirklich viel kriminelle Energie dazu, ein Kind acht Jahre einzusperren. Dazu kommt ja noch der Verdacht des systematischen sexuellen Mißbrauchs! Dieser Kerl war krank, ob er jetzt aufgrund seiner geistigen Abnormität schuldfähig war oder nicht, ist mMn irrelevant.

    Wie gesagt, ich bin in Rechtsfragen nur ein Laie. Aber solche Täter dürfen niemals mehr auf die Gesellschaft losgelassen werden!

  • Maru
    NHL
    • 26. August 2006 um 00:29
    • #21
    Zitat

    Die Entführung der 10-jährigen Natascha Kampusch war von langer Hand geplant. Monate, wenn nicht gar Jahre benötigte Priklopil für die Planung und Ausführung der unfassbaren Tat.

    Immer erschreckender werden die Details, die von den Ermittlern nun langsam zu Tage befördert werden. Obwohl die weitere Befragung der mittlerweile 18-jährigen Frau auf ärztliches Ersuchen am Freitagvormittag abgebrochen und auf Montag verschoben werden musste, ist nun fix: Schon Monate vor der eigentlichen Tat hatte Wolfgang Priklopil mit den Vorbereitungen für das schreckliche Verbrechen begonnen.

    Penible Planung
    Bereits ein Jahr vor der Entführung hatte er den weißen Mercedes-Kastenwagen MB-100 gekauft und mit umfangreichen Aushubarbeiten für das Kellerverlies begonnen. Penibel wie er war, legte er über die Fertigstellung des umfangreich gesicherten Bunkers ein eigenes Fotoalbum an. Nachbarn sahen ihn, als er Schutt fortschaffte, auch Kontrollen der Baupolizei soll es gegeben haben.

    Selbst die Ermittler waren erstaunt über die Perfektion von Priklopil: "Ohne Nataschas exakte Angaben hätten wir das Verlies niemals gefunden, nicht einmal bei einer Hausdurchsuchung. Wir hätten den Tresor gefunden und aufgemacht. Aber dass dahinter noch etwas ist, wer kann das ahnen?"

    Trauer
    Die junge Frau ist jedenfalls noch in ihrer eigenen Welt gefangen und leidet stark am Stockholm-Syndrom. Sie hatte ja auch keine andere Chance.

    Natascha trauert um ihren Peiniger. Entgegen ersten Meldungen soll sie sehr geweint haben, als sie von seinem Freitod erfahren hatte. Sie hatte sexuelle Kontakte mit ihm und bezeichnet sie als "freiwillig". Vielleicht wird es dazu weitere Anhaltspunkte geben, wenn ihre tagebuchähnlichen Notizen genauer untersucht sind.

    Eigenartig soll Natascha auch reagiert haben, als man ihr mitgeteilt hatte, dass sie zu ihrer Mutter kommt. "Wir haben fast das Gefühl gehabt, dass sie das nicht so recht wollte. Dass sie damit keine wirkliche Freude hatte", sagt ein Polizist.

    "Ihr erster Wunsch war jedenfalls ein Handy", erzählt Nataschas neue Stiefmama Georgine Koch. "Wir haben sofort eines gekauft , aber wir wissen nicht, ob sie es verwenden darf. Sie ist ständig mit Psychologen und Polizeibeamten zusammen, auch bei den Besuchen ist immer jemand dabei. Nicht einmal eine Puppe von damals wollten sie ihr gleich geben."

    Abschottung
    Die strenge Abschirmung der nach acht Jahren qualvoller Ungewissheit wiedergefundenen Natascha durch die Behörden irritiert die Familie zunehmend. Georgine Koch, die ihre Stieftochter gerne näher kennenlernen wollte, wurde von weiteren Begegnungen überhaupt ausgeschlossen. Nur Vater Ludwig Koch bekommt Zutritt.

    Zuvor waren Nataschas ältere Halbschwester und deren Mann längere Zeit bei der jungen Frau gewesen. Dabei war offenbar schon eine gemeinsame England-Reise besprochen worden. Natascha war von dieser Idee absolut begeistert.

    Die Treffen finden grundsätzlich in einer Polizeidienststelle statt. Das Sanatorium, in dem Natascha untergebracht ist, kennen auch die engsten Angehörigen nicht. Mutter Brigitta Sirny hatte Freitag keinen Besuchstermin bekommen. Die Zeit sei knapp, denn Natascha müsse zu medizinischen Behandlungen, hatte es ihr gegenüber von Polizeiseite geheißen. Brigitta Sirny: "Bei den Flecken, die sie an den Beinen und am Körper hat, handelt es sich um ein Ekzem oder dergleichen. Da muss etwas gemacht werden. Das kommt wohl von der Mangelernährung, sie hat ja praktisch nur kalte Sachen wie Wurstbrote und kaum Obst und Gemüse bekommen."

    Tief getroffen haben die Mutter die Videoaufnahmen von dem unterirdischen Gefängnis. Frau Sirny: "Die karierten Sachen, die da an der Wand gehängt sind, das war das Kleid, das Natascha anhatte, als sie entführt wurde. Sie hat es anscheinend immer vor Augen haben wollen – ihre einzige Verbindung zu ihrem früheren Leben."

    kurier.at

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    nach diversen aussagen von kampusch,könnte es in der tat so gewesen sein,das sie und der täter ne art beziehung geführt hatten!

    ob an dem gerücht komplitze was dran ist,wird sich zeigen......

  • Linzer88
    NHL
    • 28. August 2006 um 18:25
    • #22

    Wen das mädchen keine "beziehung" zu ihm aufgebaut hätte würde sie vl nicht mehr leben! Immerhin hat sie 8jahre bei ihm "gelebt"!

    Wen es so weitergeht wird das mädchen noch weitere jahre einsam sein wen sie die medien nicht in ruhe lassen! Die kann nie auf die straße gehen ohne das so ein reporter dort steht!

  • Fan_atic01
    Leftwing
    • 29. August 2006 um 08:50
    • Offizieller Beitrag
    • #23

    wenn ich DAS lese dann verlier ich das vertrauen in den österreichischen rechtsstaat!

    (ist zwar off topic aber irgendwie doch nicht)

    Einmal editiert, zuletzt von Fan_atic01 (29. August 2006 um 08:51)

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  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 29. August 2006 um 09:26
    • #24
    Zitat

    Original von Fan_atic01
    wenn ich DAS lese dann verlier ich das vertrauen in den österreichischen rechtsstaat!

    (ist zwar off topic aber irgendwie doch nicht)

    kannst du bitte erläutern, was dich an diesem urteil so stört, dass du das vertrauen in den rechtsstaat verlierst? vielleicht kann ich helfen, es wiederherzustellen?

    Einmal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (29. August 2006 um 09:28)

  • Fan_atic01
    Leftwing
    • 29. August 2006 um 10:16
    • Offizieller Beitrag
    • #25
    Zitat

    Original von VincenteCleruzio

    kannst du bitte erläutern, was dich an diesem urteil so stört, dass du das vertrauen in den rechtsstaat verlierst? vielleicht kann ich helfen, es wiederherzustellen?

    wenn einer sieben kinder sexuell missbraucht und (auch wenn ihm die geisteskrankheit attestiert worden ist) nur 8 jahre bekommt und dann in eine anstalt für geistig abnorme rechtsbrecher eingewiesen wird dann halte ich das für nicht richtig!
    auch wenn dieser aufenthalt in der anstalt zeitlich nicht begrenzt ist. es geht ihm doch dort halbwegs gut, er bekommt zu essen und alles was dazugehört!
    ich versteh sowas nicht ganz! freilich ist "zahn um zahn und aug um aug" ein blödsinn aber es wär doch schon was wenn er 20 jahre bekommt! und das nicht in einer schönen zelle mit "allem" was das herz begehrt!

    oder lieg ich da falsch?!

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