Von welchen Kosten und welcher Zeit ist denn Deiner Meinung nach auszugehen, die durch den Rechtsmittelverzicht eingespart werden sollen
Zusatzfrage: Und wer soll denn diese (An)Weisung in solch einem "klamorosen" (öffentlichkeitswirksamen) erteilt haben?
erste Anwort auf meine Frage in einem beliebigen Browser:
Wenn auf ein Rechtsmittel nicht verzichtet wird, läuft die gesetzliche Bedenkzeit oder Frist ab, das Urteil wird schriftlich ausgefertigt und das Verfahren geht in die nächste Instanz über....blablabla - es sei denn die "Überstunden" sind in der Justiz gratis ![]()
bei der Zusatzfrage muss ich, weil
"Gesetzliche Pflicht zur Wahrheit und Sachlichkeit: Die Staatsanwaltschaft ist gesetzlich verpflichtet, Straftaten unparteiisch aufzuklären und das Recht korrekt anzuwenden. Ein Rechtsmittel dient der Überprüfung eines Urteils auf Fehler. Finanzielle Erwägungen des Staates dürfen die gesetzmäßige Rechtsfindung und die Strafverfolgung nicht blockieren"
zurückrudern....
Allerdngs ist die "Sachlichkeit" wohl ein sehr subjektiver Ansatz (vorallem wenn die von Gutachtern kommen, die der Meinung sind "das Tier hat das wahrscheinlich gar nicht mehr gespürt...."
Am Ende bleibt mein tiefes Unverständnis über dieses Urteil ![]()